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Zitat eines ausgewisenen. Benötige Hilfe (Gelesen: 5.646 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.02.2005 um 11:01:39
 
Vorerst möchte ich euch und dieses Forum loben, ich finde es sehr hilfreich und aufklärend.
Nach langem suchen bin ich auf euch gestoßen, und erhoffe mir eure Unterstützung.
Nur muss ich erwähnen, das mein schreiben ein bisschen lang ausfallen wird.
Es handelt sich um meine momentane lage, in welch einer Situation ich bin.
Und würde mich freuen, wen ich die Zustimmung bekomm es veröffentlichen zu dürfen.


Ps. Bitte schreibt ob ich es veröffentlichen soll oder nicht.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.02.2005 um 11:11:39
 
Schreib nur. Dazu ist das Board ja da  tippse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.02.2005 um 11:22:53
 
Da ich denke das ihr mir möglicherweise behilflich
sein könnt, erbitte ich von euch nähere Informationen über mein fall.Und ersehne
mir, das ich auf mein schreiben eine antwort bekomme, denn ich habe momentan jede
Hilfe nötig.Bevor ich den Hauptgrund nenne meines Schreibens, möchte ich gerne
einiges festhalten.Mein Name Akdogan Ferit, geboren am  27.03.1973 in Murnau am
Stafellsee Oberbayern.Am 21.03.1996 musste ich aus der Bundes Republik Deutschland,
eine freiwillige Ausreise in die Türkei antreten. Weil gegen mich ein
Ausweisungs-Grund vorlag, wegen in meiner jugendheit begangenen Straftaten.Ich
möchte auch gerne festhalten, was für nachteile so eine Ausweisung bei mir
hervorgerufen hatte.Vergebens versuche ich mich seit knapp 9 Jahren zu integrieren,
doch leider habe ich nicht die geringste Möglichkeit, meine ideale zu erreichen. Da
Türkei ein Entwicklungs-Land ist, und die Wirtschaftliche lage mir auch nicht
erlaubt eine gesicherte Zukunft  zu erzwingen. Deswegen habe ich den Drang nach 9
Jahren, alle Gesetzlichen mittel und Möglichkeiten auszuprobieren, um wieder nach
Deutschland in mein Geburtsort einzureisen.Denn ich wurde in ein Land ausgewiesen,
was für mich Menschlich fremd war, da wo ich nicht einmal die dortige Sprache
beherrsche. Da ich auch keine Schulische Bildung hatte in der Türkei, habe ich heute
immer noch große Schwierigkeiten, mit der sprach und Schreibweise. Ich habe auch
weder Ahnung von der Kultur, Religion und Lebensstandard, da ich Deutsch denke,
fühle und handele. Sogar meine Glaubensrichtung ist Christlich geprägt, weil ich 23
Jahre lang in Deutschland gelebt habe, 13 Jahre lang Deutsche schulen besuchte, und
7 Jahre lang Arbeitete. Leider fühle ich mich nicht als Türke, denn faktisch bin ich
zu einem Deutschen "Innländer" geworden. ( Wie man auch in meinem schreiben feststellen kann, spreche und schreibe ich die Deutsche sprache sehr gut und akzentfrei )Daher habe ich jeglichen Bezug zum Türkischen Staat, und zu Staatsangehörigkeit verloren. Denn seit meiner Geburt bis zu meinem 23 Lebensjahr, habe ich in Deutschland gelebt, und meine Muttersprache ist nun mal Deutsch. Ich habe die Mentalität, und Kultur von einem Deutschen. Und genau
solche Eigenschaften, kann ich aus meiner Persönlichkeit nicht unterdrücken, weil es
konkrete Bausteine sind von meinem Charakter. Für mich ist auch der begriff
"Heimat", das Land ist wo man Geboren und aufgewachsen ist, wo man ein Familiäres
Verhältnis hatt, mit der Mentalität und der dortigen Bildung verankert ist. Und mit
Geist und Seele, nichts anderes als wie die dortige Denk und Sprachweise beherrscht.
Denn ich sehe es als eine ungerechtfertigte Härte für mich, 9 Jahre lang von meiner
Familie und Heimat. Da wo ich geboren und 23 Jahre verbracht habe, Freiheitsentzug
zu bekommen weil ich im jungendlichen alter 12 Monate in Haft musste. Die folgen was
meine in Deutschland lebenden Eltern und ich erlitten haben, nach meiner Ausweisung.
Hatte dazu geführt das der Familien Zusammenhalt, und die Lebens-Gemeinschaft
getrennt worden ist. Meine Eltern leben schon seit 35 Jahren in Deutschland, meine
Bruder und meine Schwester sind Deutsche Staatsangehörige geworden. Und es ist ein
jedem Menschen von Schöpfung aus der Drang, solch eine Gemeinsamkeit zu bewahren.
Doch ich hatte leider die Gelegenheit innerhalb von 9 Jahren, meine Eltern und meine
Geschwister insgesamt 3 Monate zu sehn, wenn sie in den Urlaub gekommen sind.Ich
sehe es ein, und akzeptiere auch das alles mein verschulden war, doch damals war ich
unreif um das alles zu vermeiden.  Auch meine Straftaten, die ich in meiner
Jugendzeit begangen habe, liegen schon über 12 Jahre zurück. Es waren
Jungendstraftaten, da wo ich im alter von 19 einhalb , eine Gefängnis strafe
von 18 Monaten bekommen habe. Davon war ich 12 Monate lang in Haft, und die
restlichen 6 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt .Damals im Jugendlichen alter,
begann ich die Straftaten Unbewusst ohne groß nachzudenken, was für verheerende
folgen es für mich und meine Zukunft haben würde. Meine damaligen Freunde hatten
mich so arg beeinflusst, das ich im jungen alter aus dem Gleichgewicht geraten bin,
und nicht fähig war all über die schlimmen nachfolgen zu denken. Ich war unreif,
geistlich und subjektiv nicht eingestimmt, und hatte keine Prinzipien.Ich Bitte auch
das man mich nicht falsch verstehen, ich weiß das meine Persönlichen Probleme euch
nichts angehen.Es ist auch kein versuch euch zu beeinflussen, sondern nur meine
derzeitige Situation erklären, mit dem Gedanken das ihr mir vielleicht
weiterhelfen könnten .Meine fragen an euch.

1. Wird mein Ausländerzentralregister automatisch gelöscht, oder muss ich es selber beantragen?
2. Habe ich das Recht das Zuwanderungsgesetz zu beantragen?
3. Wenn ja , kann mein Vater als selbstständigerArbeitgeber mich in seiner Firma aufnehmen. Nachdem ich alle Bedingungen erfülle wie z.b Krankenversicherungsschutz, genügend Wohnraum, Eingliederung und Integration
usw.
4. Kann ich trotz meiner freiwilligen ausreise das Zuwanderungsgesetz beantragen? 

Es würde mich auch freuen, wenn ihr auch von euch aus, mir behilfliche
Informationen mitteilen könnt.
Ich bedanke mich im voraus für eure Bemühungen, und
verbleibe hiermit, mit der Hoffnung auf Positive antwort.

Ferit Akdogan
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Ralf
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Antwort #3 - 28.02.2005 um 12:11:23
 
Zitat:
1. Wird mein Ausländerzentralregister automatisch gelöscht, oder muss ich es selber beantragen?


Hi Ferit!

Wenn du die Eintragung der Strafe im Bundeszentralregister meinst:

Wegen der Tilgungsfrist schau mal hier nach:
§ 46 BZRG
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...
 
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Mick
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Antwort #4 - 28.02.2005 um 12:20:56
 
Hi Ferit,
ich nehme mal an, Du meinst den Eintrag über die Ausweisung im Ausländerzentralregister...

Durch die Ausweisung hast Du vermutlich eine unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten. Die Frist wird nur auf Antrag verkürzt. Das sollte also als erstes in Angriff genommen werden. Sofern das erledigt ist, wäre zu prüfen, ob Dir nach dem ZuwG ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Auf den ersten Blick sehe ich da keine Möglichkeit, die Familienzusammenführung von erwachsenen Kindern zu Eltern/Geschwistern ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Aber wie gesagt: Das wäre erst der zweite Schritt, bis dahin dürfte es noch etwas dauern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 28.02.2005 um 14:01:06
 
Bedanke mich das ihr die mühe macht es zu lesen und zu beantworten.
Doch ich brauche fakten, wie ich vorangehn soll.
Das aller wichtigste ist, wie und an wehn ich mich wenden soll um voranzukommen.

Bitte um unterstüzung.
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Zak
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Antwort #6 - 28.02.2005 um 15:17:20
 
Hi ferit,

beantrage bei der ABH  die dich ausgwiesen hat, die Wirkungen der Ausweisung zu befristen. Alles andere wird sich danach dann zeigen.. wie Mick schon geschrieben hat.

:endsm


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Antwort #7 - 28.02.2005 um 18:01:55
 
Ein Antrag bei auf befristung meiner ausweisung und eine erneute Aufenthaltserlaubnis habe ich gestellt.
Die erlaubniss für ein Besucher visum könnte ich bekommen.
Doch mir geht es darum, eine erneute Aufenthaltserlaubnis für BRD.
Und ob ich überhaup vom zuwanderrungsgeset bei meiner situation profitieren kann.

Jede antwort und Hilfe ist sehr wichtig für mich, daher seit so nett und giebt mir rat.

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ziya
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Antwort #8 - 28.02.2005 um 20:13:22
 
hi,
wenn es so sein sollte ,würde ich erst einmal für drei monate nach deutschland einreißen(visum)und ein anwalt kontaktieren und dich beraten lassen.ich nehme an das du deine ausweisungskosten schon bezahlt hast sonst könntest du ja kein besuchervisum erhalten,das wäre der erste schritt.nur ein anwalt kann dir jetzt noch weiter helfen.ich dänke das du gute chancen hast wenn du keine weiteren straftaten (türkei) begangen hast.wenn du besuchervisum bekommst würde ich in deutschland ein guter anwalt nehmen.

gruß ziya
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Mick
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Antwort #9 - 28.02.2005 um 20:24:29
 
@ferit:
Ist die Ausweisungsbefristung beantragt, oder schon entschieden?

@ziya:
"Ausweisungskosten", die zu erstatten sind, gibt es nicht, nur Abschiebungskosten. Ferit erwähnte bereits, dass eine freiwillige Ausreise vorliegt.
Der Weg, erstmal mit Besuchsvisum einzureisen und dann mittels Anwalt eine Daueraufenthalt anzustreben, wäre nicht legal. Bereits bei Visumsantragstellung müsste über die Einreiseabsicht gelogen werden. Falsche Angaben bei Visumsantragstellung sind strafbar. Glaube kaum, dass so ein Tipp in der Sache dienlich ist. Abgesehen davon: Die Erteilung der AE käme - wenn überhaupt - nur im Ermessenwege in Betracht. Damit wird kaum von der Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 AufenthG abgesehen werden können (erforderliches Visum = entsprechend Einreiseabsicht).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #10 - 28.02.2005 um 20:31:04
 
ich meinte abschiebekosten sorry,aber ich meinte auch wenn er ein besuchervisum bekommt für drei monate,sollte er ein anwalt nehmen und natürlich wieder nach drei monaten wieder frist gerecht ausreisen!
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Antwort #11 - 01.03.2005 um 09:47:28
 
Ich bedanke mich für die Auskünfte, immerhin komme ich ein bisschen näher der ganzen Sache.
Da es eine freiwillige Ausreise war, weil ein Ausweisungs-Grund vorlag, bin ich auf meine eigenen kosten in die Türkei.
Das was mich interessieren würde, beeinflusst mein Ausländerzentralregister mit den vorstrafen den antrag auf ein Visum ?
Und auch gut zu wissen ist das ich beachten muss, bei der Visumsantragstellung meine Einreiseabsicht genau zu erläutern.
Doch ich würde mich freuen, wenn ich noch mehr rat bekommen könnte.

Ps. Ich finde es Genial von euch im Forum, auf solche fragen antwort zu stehen. Denke auch, das ihr einigen Leuten damit geholfen habt. Ich kann euch nur loben, macht weiter so.
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