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Frankreichverbot (Gelesen: 8.463 mal)
Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.02.2005 um 10:01:25
 
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem algerischen Freund, der in Frankreich lebt. Er hat eine "interdiction du territoire" bekommen, da er wegen Illegalität festgenommen wurde. Nun meine Frage: Bezieht sich dieses Verbot nur auf Frankreich oder auf Europa? Da wir in Algerien heiraten wollen wäre es sehr wichtig zu wissen. Kennt sich da jemand aus? Oder weiß jemand wo man da in Frankreich nachfragen kann?
Viele Grüße,   Mena
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.02.2005 um 09:17:32
 
Hallo Mena,

habe ein bisschen zu 'Interdiction du Territoire'  ge:google und dabei wurde u.a. folgende Seite ausgespuckt http://sos-net.eu.org/etrangers/interne/it.htm, die beim kurzen Ueberfliegen besagt, dass die Interdiction du Territoire nur fuer Frankreich gilt (befristet und unbefristet).
Falls ihr noch Fragen habt, so gibt es in Frankreich diese Organisation, die euch bestimmt helfen kann Smileyhttp://www.cimade.org/
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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Mena
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Beiträge: 106
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.02.2005 um 13:42:43
 
Hallo Pfirsichring,
danke für Deine Hilfe. Ich hab selber auch schonmal ge- :google, aber PC Naja, war nicht so erfolgreich.
Also, Dankescheee :Blümle     Liebe Grüße,    Mena
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doudou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.02.2005 um 19:52:01
 
Hallo Mena!

Könnte Probleme geben. Mein Verlobter hat das gleiche Problem, er wurde aber noch dazu hier erwischt. Abgeschoben wurde er zwar nicht, aber er mußte innerhalb einer Woche ausreisen.
Ein Visum zum heiraten wurde gestern abgelehnt, da er ein unbefristetes Einreiseverbot nach Deutschland hat, und eine "interdition du territoire francaise".
Dadurch ist er im SIS (Schengener Informationssystem) erfassst, und da mußt Du erst eine Löschung der Einreisebedenken beantragen. Das geht nur über einen Anwalt.
Bei uns dauert die ganze Sache schon ein halbes Jahr. Wir wollten in Marokko heiraten, aber auch das wurde dort abgelehnt, da er im internatiolen Führiungszeugnis den Eintrag von Frankreich hat. Ich weiß natürlich nicht, ob die das in Algerien stört, würde mich aber deshalb erst mal erkundigen.
Muß nächste woche erst nochmal meinen Anwalt anrufen, wie es nun weitergeht.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

Gruß doudou.
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doudou  
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.02.2005 um 21:19:54
 
Hallo doudou,
Der Unterschied ist, daß mein Freund noch nie in Deutschland war und auch erst mit einem Aufenthaltstitel und nach der Heirat in Algerien kommen wird. das mit dem SIS ist ja krass. Weißt Du ob und wo man sich da informieren kann??
Denn erist auch mit einem Schengenvisum eingereist, in Frankreich. Würdest Du dich also erkundigen? in algerien ? und wo genau?
Danke für Deine Antwort,
Und viel Glück und Erfolg für euch.
Mena
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.02.2005 um 15:28:19
 
Zitat:
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem algerischen Freund, der in Frankreich lebt. Er hat eine "interdiction du territoire" bekommen, da er wegen Illegalität festgenommen wurde. Nun meine Frage: Bezieht sich dieses Verbot nur auf Frankreich oder auf Europa?

Hallo,
ich denke, nach Artikel 96 Schengener DurchführungsÜbereinkommen würde die "interdiction du territoire" zu einer SIS-Einreisesperre führen, das heißt einer Einreise- und Aufenthaltssperre für alle Schengen-Mitgliedsstaaten.
Zitat:
Artikel 96

(1) Die Daten bezüglich Drittausländern, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind, werden aufgrund einer nationalen Ausschreibung gespeichert, die auf Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte beruht, wobei die Verfahrensregeln des nationalen Rechts zu beachten sind.

(2) Die Entscheidungen können auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit, die die Anwesenheit eines Drittausländers auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei bedeutet, gestützt werden.

Dies kann insbesondere der Fall sein

a) bei einem Drittausländer, der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;

b) bei einem Drittausländer, gegen den ein begründeter Verdacht besteht, daß er schwere Straftaten, einschließlich solcher im Sinne von Artikel 71 begangen hat, oder gegen den konkrete Hinweise bestehen, daß er solche Taten in dem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei plant.

(3) Die Entscheidungen können ebenso darauf beruhen, daß der Drittausländer ausgewiesen, zurückgewiesen oder abgeschoben worden ist, wobei die Maßnahme nicht aufgeschoben oder aufgehoben worden sein darf, ein Verbot der Einreise oder des Aufenthalts enthalten oder davon begleitet sein muß und auf der Nichtbeachtung des nationalen Rechts über die Einreise oder den Aufenthalt von Ausländern beruhen muß.

Ob das europäische Recht dort so angewendet wird, entscheiden die frz. Behörden nach frz. Recht. Und frz Recht ist hier off topic, sorry.

Zitat:
Oder weiß jemand wo man da in Frankreich nachfragen kann?

Bei der Behörde, die seine interdiction ausgesprochen hat? Seinem Rechtsanwalt? Der frz Sirene-Behörde mit einem formalen Selbstauskunftersuchen?
Oder eventuell online, falls sich die Frage nicht klären lässt:
http://sos-net.eu.org/etrangers/interne/it.htm
Eine kurze, präzise Frage ("Wird bei (un/befristeter?) interdiction du territoire ein Eintrag im SIS gemäß Art. 96 de l`accord de schengen gemacht?? " ) auf frz stellen an:
http://sos-net.eu.org/etrangers/indexetr.htm
(Die Antwort würde hier auch interessieren!)
Viel Glück!
eishennig
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.02.2005 um 19:37:01
 
Halllo,

er kann auch beim BKA in DE nachfragen.Die BKA Auskunft enthällt auch automatisch Angaben zu Einträgen im SIS.

gruss peku
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doudou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.02.2005 um 20:06:01
 
Hallo Mena!

Ich denke mal, daß der Ablauf, um in Algerien zu heiraten, fast der gleiche ist, wie in Marokko.
Erstmal müßt Ihr alle notwendigen Papiere beim "procureur"    :richter (Staatsanwalt) abgeben. Dieser prüft dann alles. Bei meinem Verlobten wurde die Heirat nicht erlaubt, da er wie gesagt, einen eintrag im internat. Führungszeugnis hat. Ihr könntet aber unter Umständen noch Glück haben, daß die Info Deines Freundes, über Frankreich, noch nicht dort eingegangen ist.
Seine Familie soll sich mal erkundigen, wie der Ablauf dort ist, um zu heiraten.
Übrigens Dein Führungszeugnis wollen die bestimmt auch sehen.

Euch auch viel Glück.

Doudou   Zwinkernd
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doudou  
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 13.02.2005 um 20:37:13
 
Hallo,
Danke für eure Antworten!!
@ Eishennig: Sein Einreiseverbot hat die länge von einem Jahr und er war nicht im Gefängniss. Leider ist die Rechtsprechung und die Situation seltsam gewesen (so weit ich das von hier beurteilen kann...) . Die Organisation Cimade, die man sonst um Rat fragen kann, war sehr erstaunt über das Urteil. Danach ist er zu einem Anwalt gegangen um sich beraten zu lassen, aber der hat auch alles nicht verstanden und wusste keinen Rat.

@ peku: Da mein freund ja in Frankreich ist, könnte ich da beim BKA nachfragen?
@doudou: Zitat:
Übrigens Dein Führungszeugnis wollen die bestimmt auch sehen.

Aber ich hab doch garnix verbrochen weinend
Grüße Mena
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.02.2005 um 13:47:06
 
Hallo Mena,

Zitat:
Da mein freund ja in Frankreich ist, könnte ich da beim BKA
nachfragen?

Dein Freund müßte selbst den Antrag stellen (oder Rechtsanwalt?) mit
Identitätsnachweisen (beglaubigte Passkopie? beglaubigte Unterschrift?)
Mehr Info auch über die CNIL hier:
http://www.cnil.fr/fileadmin/documents/approfondir/dossier/international/
shengen/guiderights-fr.pdf

Zitat:
Ich denke mal, daß der Ablauf, um in Algerien zu heiraten, fast der
gleiche ist, wie in Marokko.

Ja? Warum? Sind doch unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Gesetzen!

Zitat:
Sein Einreiseverbot hat die länge von einem Jahr und er war nicht im
Gefängniss. Leider ist die Rechtsprechung und die Situation seltsam gewesen
(so weit ich das von hier beurteilen kann...) . Die Organisation Cimade, die
man sonst um Rat fragen kann, war sehr erstaunt über das Urteil. Danach ist
er zu einem Anwalt gegangen um sich beraten zu lassen, aber der hat auch
alles nicht verstanden und wusste keinen Rat.

Meistens fehlen noch irgendwelche Informationen, die vergessen oder
verschwiegen wurden, weshalb die Sache keinen Sinn macht. Am besten alle
Papiere anschauen und beim Freund genau nachfragen.

Mal angenommen, es besteht eine SIS-Sperre (für 1 Jahr, wie die
"interdiction du territoire" ), wenn er dann in Deutschland aufgegriffen
würde, würde er festgenommen und auch eine Strafanzeige wegen illegalen
Aufenthalts bekommen. Ab wann die Sperre gilt oder nicht mehr gilt wäre interessant
(vgl. hier, Annexe 3, 2.Tabelle ), vielleicht erst ab Ausreise, die dann mit
einem EU-Ausreisestempel zu dokumentieren wäre. Während gültiger SIS-Sperre
wäre in der deutschen Botschaft in Algerien weder ein Besuchvisumsantrag
noch ein Eheschliessungsvisumsantrag erfolgversprechend. Selbst ein
Ehegattennachzugsvisum (nach erfolgter Heirat+ Anerkennungspapierkrieg,
nicht zu vergessen Scheinehenbefragung) würde sich mindestens verzögern
durch die Abstimmung von dt. und frz Behörden wegen der SIS-Sperre,
wahrscheinlich würde dann alles in allem fast schon die Sperre abgelaufen
sein.

Viel Glück!
eishennig
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.02.2005 um 13:49:04
 
sorry, doppelpost gelöscht.
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Antwort #11 - 14.02.2005 um 14:29:20
 
Hallo,
Zitat:
Da mein freund ja in Frankreich ist, könnte ich da beim BKA
nachfragen?

Dein Freund müßte selbst den Antrag stellen (oder Rechtsanwalt?) mit
Identitätsnachweisen (beglaubigte Passkopie? beglaubigte Unterschrift?)
Mehr Info auch über die CNIL hier:
http://www.cnil.fr/fileadmin/documents/approfondir/dossier/international /
shengen/guiderights-fr.pdf

Ja, lustig! Illegal und ohne Pass beweist er seine Identität und stellt einen Antrag. Aber kann da wirkich ein Anwalt helfen...
Zu den Heiratsdokumenten: hab ich im Internet gefunden, steht ja bei den Links dabei.
http://www.algier.diplo.de/de/informationen/merkblatt_heirat_in_dza_deutsch.html...;  
Ob man das in Marokko auch benötigt weiß ich wiederum nicht.

Zitat:
Mal angenommen, es besteht eine SIS-Sperre (für 1 Jahr, wie die
"interdiction du territoire" ), wenn er dann in Deutschland aufgegriffen
würde, würde er festgenommen und auch eine Strafanzeige wegen illegalen
Aufenthalts bekommen.

Schon klar. Es würde sich aber um Illegalität handeln und die will ich auf keinen Fall unterstützen. Außerdem ist es ja sowieso nur mit einen Heirat möglich ihm eine Einreise zu ermöglichen, und da werden ja die Papiere kontrolliert. Den anderen Link kuck ich mir mal in Ruhe an.
Vielen, vielen Dank für Deine Bemühungen [beifall=beifall.gif]

Grüße Mena
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Antwort #12 - 15.02.2005 um 21:01:59
 
Nur nochmal zur Info,
Mein Freund hat sich in Frankreich informiert und es wurde ihm gesagt, dass sich sein Einreiseverbot tatsächlich nur auf Frankreich bezieht. Ob dies aber jetzt eine Ausnahme ist, oder normalerweise immer so ist, kann ich nicht beurteilen.
Des weiteren muß ich ein gaaaaaaanz großes Lob für eure Seite aussprechen, denn da findet man wirklich sooo viele Infos und Tipps, wenn man n' bissle rum guck(finde keinen anderen Rumgucksmilie)hier auf der Seite.
i4a is great
Grüßle Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.02.2005 um 10:27:53
 
Hallo mena,

herzlichen Glückwunsch!
Schon eine Sorge weniger!

Noch eine Frage: Wo hat er sich in Frankreich informiert?
Bei der Polizei? Gericht? CNIL? Freunden? Auf seinem Bescheid/ Urteil? Rechtsanwalt?

Eure Erfahrung könnte vielleicht ja noch für andere hilfreich sein?

Grüsse von
eishennig
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Mena
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Antwort #14 - 17.02.2005 um 11:27:36
 
Hallo Eishennig,
Er hat sich doch nochmal bei der Cimade (une association œcuménique d'entraide) erkundigt, in Paris gibt es da mehrere Anlaufstellen: http://www.cimade.org/qui/region-idf.html

Mir ist die Frage nach der Speicherung im SIS immer noch nicht so ganz klar, werden da nur Einreiseverbote für ganz Europa gespeichert, oder auch für einzelne Länder?

Viele Grüße
Mena
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