Hallo,
erst mal Glückwunsch, dass es nun endlich geklappt hat.
Das mit der Namensführung der SriLankis ist gar ned so schwer.
Er führt vermutlich sog. Eigennamen, also eine Namenskette aus einem eigenen Nanmen und denen seines Vaters und ggf. Großvaters.
Das sind in der Tat keine Namen, die nach § 1355 BGB zum Ehenamen bestimmt werden könne, denn der sieht vor, dass Familiennamen zum Ehenamen bestimmt werden können.
Es gibt aber zumindest in Hessen einen Weg im Zusammenhang mit der Anlegung eines Familienbuches. Also erstmal die inhaltliche Überprüfung abwarten.
Danach ein Familienbuch beantragen. In diesem Zusammenhang kann dein Gutster dann das Rechtsinstitut der sog.
Angleichung nutzen.
Angleichung bedeutet grob gesagt, die Anpassung einer ausländischen Namensform (hier: Eigennamen) an das deutsche Registerrecht. Dein Mann kann erklären, dass einer seiner Eigennamen zum Familiennamen und die anderen zum Vornamen bestimmt werden sollen. Die Angleichung ist immer dann möglich, wenn ein Inlandsbezug durch den deutschen Ehegatten besteht.
Man würde Dich ja benachteiligen, weil Du in der Ehe nicht den gewünschten Ehenamen führen kannst. Allerdings gibt es für das ganze Rechtsinstitt keine durchsetzbare Anspruchsgrundlage, sondern lediglich die entsprechende Auslegung der Fachbehörden und diese beruht m.W. auf Rechtsprechung des BGH. Gegebenfalls wäre eine Angleichung mit gerichtlicher Entscheidung durchsetzbar. Ob außerhalb Hessens dieses Rechtsinstitut so bekannt ist weiß ich nicht. Aber das bedeutet nicht, dass die Möglichkeit außerhalb Hessens nicht angewandt wird. Sie ist nur etwas komplex, deswegen wird sie gerne "vergessen".
Mein Tip: Gehe mal zum Standesamt und bring das Wort
Angleichung zur Sprache. Du wirst sehen, das Erinnern kommt.
Wenn angeglichen wurde, führt ja Dein Mann für den deutschen Rechtsbereich Vor- und Familiennamen. Dann steht einer Erklärung nach § 1355 BGB nichts mehr im Weg, auch eine Voranstellung/ Anfügung Deines Familiennamens ist dann möglich (=Doppelname).
Wenn das Standesamt gar nichts davon wissen will, mußt Du Dich nochmal melden, dann kann ich ggf. eine Fundstelle raussuchen wo nachgelesen werden kann. Habe ich auch nicht zu Hause sonst hätte ich es vorsorglich gleich geschrieben.
Ihr könntet auch versuchen, eine Paß bei den SrL Behörden zu bekommen, der Vor- und Familiennamen enthält, weiß aber nicht ob das geht (bei Indien ist es möglich). Außerdem solltet ihr bedenken, dass die Namensführung im Falle der Angleichung nicht mehr mit dem Heimatrecht übereinstimmt und sich deswegen eine sog.
hinkende Namensführung ergibt(heißt tatsächlich so).
D.h. der Name im deutschen Rechtsbereich stimmt nicht mit dem srilankischen Rechtsbereich überein.
So, das war mit aller gebotenen Kürze ein Weg, ich denke aber nicht der letzte Post zu dem Thema, oder?
Grüße
Ronny