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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
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Beitrag begonnen von Krishnapillai am 24.01.2005 um 12:03:18

Titel: Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
Beitrag von Krishnapillai am 24.01.2005 um 12:03:18
Hallo Ihr alle!
Wir haben's endlich geschafft! Mein Mann hat nach 3 1/2 Monaten endlich wieder nach Deutschland kommen dürfen.

Jetzt folgende Frage:

Der Standesbeamte in meiner Heimatstadt hat mir mit voller Überzeugung klar gemacht, dass in keinem Fall  :motz und vorallem überhaupt nicht  :öhm ,die Möglichkeit besteht den Namen meines Mannes anzunehmen, auch nicht als Doppelnamen.  :stampf: Er hätte kürzlich einen Fall aus Indien gehabt und das wurde auch abgelehnt, da kann man nix machen.
Italienische Frauen dürften den Namen ihres Mannes ja auch nicht annehmen...... ???

Mein Mann kommt ja aus Sri Lanka, in seinem Pass steht nur "Surname" und  "other names", d.h. die Namen sind wohl noch nicht festgelegt als Vor- und Nachname.

Das einzige Problem ist noch, dass unsere Urkundenüberprüfung noch nicht abgeschlossen ist und die werden wir wohl brauchen für das Familienbuch und den Namen, oder?!

Bitte helft mir, der nette Herr läßt kein Argument gelten!!

Liebe Grüße
Krishnapillai

Titel: Re: Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
Beitrag von ronny am 24.01.2005 um 17:42:18
Hallo,

erst mal Glückwunsch, dass es nun endlich geklappt hat.

Das mit der Namensführung der SriLankis ist gar ned so schwer.

Er führt vermutlich sog. Eigennamen, also eine Namenskette aus einem eigenen Nanmen und denen seines Vaters und ggf. Großvaters.

Das sind in der Tat keine Namen, die nach § 1355 BGB zum Ehenamen bestimmt werden könne, denn der sieht vor, dass Familiennamen zum Ehenamen bestimmt werden können.

Es gibt aber zumindest in Hessen einen Weg im Zusammenhang mit der Anlegung eines Familienbuches. Also erstmal die inhaltliche Überprüfung abwarten.

Danach ein Familienbuch beantragen. In diesem Zusammenhang kann dein Gutster dann das Rechtsinstitut der sog. Angleichung nutzen.

Angleichung bedeutet grob gesagt, die Anpassung einer ausländischen Namensform (hier: Eigennamen) an das deutsche Registerrecht. Dein Mann kann erklären, dass einer seiner Eigennamen zum Familiennamen und die anderen zum Vornamen bestimmt werden sollen. Die Angleichung ist immer dann möglich, wenn ein Inlandsbezug durch den deutschen Ehegatten besteht.

Man würde Dich ja benachteiligen, weil Du in der Ehe nicht den gewünschten Ehenamen führen kannst. Allerdings gibt es für das ganze Rechtsinstitt keine durchsetzbare Anspruchsgrundlage, sondern lediglich die entsprechende Auslegung der Fachbehörden und diese beruht m.W. auf Rechtsprechung des BGH. Gegebenfalls wäre eine Angleichung mit gerichtlicher Entscheidung durchsetzbar. Ob außerhalb Hessens dieses Rechtsinstitut so bekannt ist weiß ich nicht. Aber das bedeutet nicht, dass die Möglichkeit außerhalb Hessens nicht angewandt wird. Sie ist nur etwas komplex, deswegen wird sie gerne "vergessen".

Mein Tip: Gehe mal zum Standesamt und bring das Wort Angleichung zur Sprache. Du wirst sehen, das Erinnern kommt.

Wenn angeglichen wurde, führt ja Dein Mann für den deutschen Rechtsbereich Vor- und Familiennamen. Dann steht einer Erklärung nach § 1355 BGB nichts mehr im Weg, auch eine Voranstellung/ Anfügung Deines Familiennamens ist dann möglich (=Doppelname).

Wenn das Standesamt gar nichts davon wissen will, mußt Du Dich nochmal melden, dann kann ich ggf. eine Fundstelle raussuchen wo nachgelesen werden kann. Habe ich auch nicht zu Hause sonst hätte ich es vorsorglich gleich geschrieben.  ;)

Ihr könntet auch versuchen, eine Paß bei den SrL Behörden zu bekommen, der Vor- und Familiennamen enthält, weiß aber nicht ob das geht (bei Indien ist es möglich). Außerdem solltet ihr bedenken, dass die Namensführung im Falle der Angleichung nicht mehr mit dem Heimatrecht übereinstimmt und sich deswegen eine sog. hinkende Namensführung ergibt(heißt tatsächlich so). ;)
D.h. der Name im deutschen Rechtsbereich stimmt nicht mit dem srilankischen Rechtsbereich überein.

So, das war mit aller gebotenen Kürze ein Weg, ich denke aber nicht der letzte Post zu dem Thema, oder?

Grüße
Ronny

Titel: Re: Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
Beitrag von Blaise am 26.01.2005 um 18:45:17
Hi Ronny,

ob das ganze auch ohne Familienbuch möglich ist?

1. Angleichung und dann
2. Erklärung über Ehenamen an Standesamt Berlin I?

Grüße

Blaise

Titel: Re: Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
Beitrag von ronny am 26.01.2005 um 19:21:32

Zitat:
2. Erklärung über Ehenamen an Standesamt Berlin I?


Hi Blaise,

das hängt ja von den Meinungen der Fachverbände ab, und die von Berlin kenne ich nicht.

Wir Hessen sagen, es muß im Zusammenhang mit der Errichtung eines Personenstandseintrages(z.B. der Geburt eines Kindes, einer Eheschließung etc.) stehen oder im Zusammenhang mit der Anlegung eines Familienbuches notwendig werden.

Und wenn ich es richtig im Kopf habe wird es ja als notwendige Anpassung an das Registerrecht erklärt (ich glaube das stammt von Hepting oder Henrich bin im Moment unsicher).
Ich sehe bei Berlin halt ned den Eintrag der erstellt wird und damit auch nicht die Notwendigkeit einer Anpassung. Aber wie gesagt, das wird in den Landesfachverbänden durchaus unterschiedlich gesehen. Und wi sich Berlin positioniert hat, weiß ich gar nicht.

BTW: Ich habe eine Anpassungsgeschichte im Zusammenhang mit jüd. Kontingentflüchtl. (Wegfall Vatersname) am Laufen. Das AG hat schon mal mitgespielt  :up:, mal sehen was das OLG sagen wird . Hängt im Moment noch beim LG.

Viele Grüße
Ronny


Titel: Re: Kann ich den Namen meines Mannes annehmen?
Beitrag von teddy am 02.03.2005 um 09:49:29
Hi Krishnapillai,

ich kenne viele Leute mit diesem "Problem".
Bei allen gibt problemlos den "Surname" als Familienname.

cu teddy

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