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Freiwillige Kranken/Pflegeversicherung (Gelesen: 1.925 mal)
Georgy
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freiwillige Kranken/Pflegeversicherung
28.02.2005 um 17:45:27
 
Hallo,

eine etwas theoretische Frage.

Verdient man  über Beitragsbemessungsgrenze, z.Z. 3900 Euro,  ist man nicht mehr versicherungspflichtig und 
kann von der gesetzlicher Krankenversicherung  raus.
Obwohl es eigentlich nicht zu empfehlen ist, aber ein Deutsche darf sich in dem Fall überhaupt nicht versichern.

Darf ein Ausländer mit einer Niederlassugserlaublnis (unbefristeter Aufenthaltserlaubnis) das auch?
In Gesetz habe ich keine definitive Aussage gefunden.

Kann man eine private Versicherung mit sehr hohen Selbsbeteiligung nehmen und z.B. Zahbehandlung und eventuell ambulante auch weg lassen?


Wir fahren jedes Jahr heim und beabsichtigen nicht für immer in Deutschland bleiben.
Kleine Sachen, wie Arztbesuch kann man immer aus eigene Tasche zahlen, was grösseres - in Heimatland heilen lassen (sobald man transportfähig ist).


Grüß. Georgy.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillige Kranken/Pflegeversicherung
Antwort #1 - 01.03.2005 um 01:44:39
 
Hallo Georgy,

am besten, Du lässt Dich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten. Es ist wichtig, dass er unabhängig ist, also nicht mit einer bestimmten Versicherung zusammenarbeitet. So hast Du bessere Chancen ein gutes Angebot zu erhalten, da der unabhängige Versicherungsmakler die Angebote von mehreren Versicherungen vergleicht. Er kann Dir sicher auch sagen, wie Ihr Euch mit möglichst geringem Kostenaufwand krankenversichern könnt.

Wenn ein Deutscher sich nicht unbedingt krankenversichern muss, sobald er mit seinem Verdienst über der Bemessungsgrenze liegt, dürfte auch für den Ausländer in einem solchen Fall keine Versicherungspflicht bestehen. Dies widerspräche sonst dem Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz). (Das ist aber jetzt meine persönliche Rechtsauffassung).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.03.2005 um 12:20:15
 
Hallo Georgy,
wenn Du abhängig beschaftigt bist, kannst Du meines Wissens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze jederzeit kündigen. Ob und wo und zu welchen Konditionen Du Dich dann krankenversicherst, ist Deine Sache.
Du solltest allerdings bedenken, dass die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse kaum möglich bis unmöglich ist. Ausserdem hängt es von Deiner Gesundheit/Gesundheitsprüfung ab, ob und zu welchen Konditionen eine private Krankenversicherung Dich versichert. Die müssen Dich aber nicht nehmen, dort kannst Du duchaus auch eine Ablehnung erhalten.
Bei der Gesundheitsprüfung musst Du sehr ehrlich sein und darfst auch nichts vergessen, denn sollte einmal ein Versicherungsfall eintreten und die Versicherung weisst Dir fehlerhafte oder fehlende Angaben nach, dann ist das u.U. Betrug und es besteht kein Versicherungsschutz UND die bis dato gezahlten Beiträge erhältst Du in der Regel NICHT wieder.
P.S.: Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sollte bei der Krankenversicherung nicht sparen. Wenn Du jahrelang zahlst, ohne einen Arzt zu benötigen, dann solltest Du Dich nicht ärgern. Dann hast Du Glück gehabt.
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Georgy
Themenstarter Themenstarter
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillige Kranken/Pflegeversicherung
Antwort #3 - 02.03.2005 um 12:27:43
 
Hallo allerseits,

eigentlich alles, was man in dem Fall braucht - eine Notfall-Versicherung.
ABER es bedeutet sehr hohe Selbstbeteiligung (SB) - meistens über 1000.- pro Person.
3000.- oder 5000.- ist nichts ungewöhnliches.

Dann ist die Frage - ist es für AB akzeptable?

Und trotz hohe SB sind die Prämien von PKV gar nicht entsprechend niedrig.   
Ein Versicherungsmakler hat Interesse seine Vermittlungsprämie zu bekommen und nicht für mich die beste PKV auszusuchen, obwohl es wie immer vom Mensch abhängig ist.
Deshalb könnte eine Versicherung aus Heimatland im Betracht kommen.

Aber wieder - was ist gesetzlich möglich?

In die GKV würde ich schon gerne gehen und Beträge als Steuer abschreiben, aber die nehmen mir nicht,
und PKV für die Familie gesamt ist echt teuer, weil Arbeitgeberanteil begrenzt ist.

mfg. Georgy
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