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GC mit Arbeitsberechtigung (Gelesen: 1.163 mal)
softimus
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Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag GC mit Arbeitsberechtigung
17.01.2005 um 09:35:58
 
ich habe gestern meine offizielle Arbeitsberechtigung nach dem alten Gesetz vom Arbeitsamt erhalten.
(bin seit fast 9 Jahre hier. Davon 4 Jahre mit GC. Vorher ABW zum Studium)

Meine Frage: Darf ich jetzt NE/AE beantragen?

Interessantweise ist die in meinem Paß stehende Auflage für GC'ler mit eingetragen in die Arbeitsberechtigung.
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lacrima
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Beiträge: 245
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GC mit Arbeitsberechtigung
Antwort #1 - 17.01.2005 um 12:49:32
 
Hallo,

Ich hätte auch 2 Fragen an Dich.

1-) Mit 9 Jahren, kannst du dich nicht einbürgern lassen ? (in einigen Bundesländer schon, oder ?)

2-) Wenn du einen festen Job hast, Warum wartest du nicht dann noch ein Jahr damit Du alle Voraussetzungen für NE erfüllen kannst und ohne Stress und aber, deine NE bekommen kannst.

Gruss

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GC mit Arbeitsberechtigung
Antwort #2 - 17.01.2005 um 12:58:21
 
Zitat:
ich habe gestern meine offizielle Arbeitsberechtigung nach dem alten Gesetz vom Arbeitsamt erhalten.
(bin seit fast 9 Jahre hier. Davon 4 Jahre mit GC. Vorher ABW zum Studium)

Meine Frage: Darf ich jetzt NE/AE beantragen?

Interessantweise ist die in meinem Paß stehende Auflage für GC'ler mit eingetragen in die Arbeitsberechtigung.


Meiner Ansicht nach, ist die Arbeitsberechtigung in deinem Fall nur ein Blatt Papier. Sie kann nirgendwie die Erteilung einer NE beeinflussen...
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Best regards&&--------------&&chap
 
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