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EU-Student und Umzug (Gelesen: 1.154 mal)
RR
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU-Student und Umzug
14.01.2005 um 11:07:34
 
Hallo,

ich komme aus einem neuem EU-Staat, studiere an einer Universität im Raum Rhein-Neckar (Baden-Württemberg) und habe eine Aufenthaltserlaubnis-EG.
Vor kurzem habe ich einen Angebot von meinen Freunden bekommen, eine Wohnung im Saarland zu mieten, was meine Unterhaltskosten deutlich senken würde. Ich bin aber nicht sicher, ob ich dafür berechtigt bin und falls ja, ob ich eine neuse Aufenthaltserlaubnis beantragen muss oder genügt es, nur meinen neuen Wohnsitz su melden?
Sieht es anders aus, wenn die neue Wohnung im Baden-Württemberg (in der Nähe von Stuttgart) ist?

Vielen Dank für die Hilfe.

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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 14.01.2005 um 11:18:24
 
Die Aufenhaltserlaubnis-EU ist für Unionsbürger sowieso zum 1.1.2005 abgeschafft worden. Insofern stellt sich die Frage überhaupt nicht. Es ist nur wichtig, sich beim Einwohndermeldeamt ordnungsgemäss an- bzw. umzumelden.

Inhaltlich wirft die Darstellung natürlich ein paar Fragen auf, da die Fahrtstrecken nicht ganz kurz sind und Fahrtkosten auch Kosten darstellen. Insofern der ausdrückliche Hinweis, dass ich auf die Frage in Verbindung mit dem dargestellten Sachverhalt geantwortet habe.
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RR
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.01.2005 um 11:05:49
 
Vielen Dank für die Antwort
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