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Beitrag begonnen von softimus am 17.01.2005 um 09:35:58

Titel: GC mit Arbeitsberechtigung
Beitrag von softimus am 17.01.2005 um 09:35:58
ich habe gestern meine offizielle Arbeitsberechtigung nach dem alten Gesetz vom Arbeitsamt erhalten.
(bin seit fast 9 Jahre hier. Davon 4 Jahre mit GC. Vorher ABW zum Studium)

Meine Frage: Darf ich jetzt NE/AE beantragen?

Interessantweise ist die in meinem Paß stehende Auflage für GC'ler mit eingetragen in die Arbeitsberechtigung.

Titel: Re: GC mit Arbeitsberechtigung
Beitrag von lacrima am 17.01.2005 um 12:49:32
Hallo,

Ich hätte auch 2 Fragen an Dich.

1-) Mit 9 Jahren, kannst du dich nicht einbürgern lassen ? (in einigen Bundesländer schon, oder ?)

2-) Wenn du einen festen Job hast, Warum wartest du nicht dann noch ein Jahr damit Du alle Voraussetzungen für NE erfüllen kannst und ohne Stress und aber, deine NE bekommen kannst.

Gruss

Lacrima

Titel: Re: GC mit Arbeitsberechtigung
Beitrag von chap am 17.01.2005 um 12:58:21

schrieb am 17.01.2005 um 09:35:58:
ich habe gestern meine offizielle Arbeitsberechtigung nach dem alten Gesetz vom Arbeitsamt erhalten.
(bin seit fast 9 Jahre hier. Davon 4 Jahre mit GC. Vorher ABW zum Studium)

Meine Frage: Darf ich jetzt NE/AE beantragen?

Interessantweise ist die in meinem Paß stehende Auflage für GC'ler mit eingetragen in die Arbeitsberechtigung.


Meiner Ansicht nach, ist die Arbeitsberechtigung in deinem Fall nur ein Blatt Papier. Sie kann nirgendwie die Erteilung einer NE beeinflussen...

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