Zitat:Hallo Info-Team,
wir machen bundesweit erste Erfahrungen mit Anmeldungen von EU-Bürgern nach der neuen Regelung (keine Aufenthaltserlaubnis mehr erforderlich).
Dabei scheint es, dass jede regionale Behörde die Erstellung der Freizügigkeitsbescheinigung etwas anders handhabt. In einer Stadt ist die Erstellung Pflicht, in der nächsten Stadt _kann_ die Bescheinigung beantragt werden, _muss_ aber nicht...
Kann es sein, dass das Zuwanderungsgesetz zwar auf Bundesebene verabschiedet wurde, die Durchführung aber Landessache oder sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist?
Es gibt z.B. in NRW einen Erlass, der Näheres regelt. Aber am Kern darf da eigentlich nicht gerüttelt werden. Sprich: Glaubhaftmachung bei der Anmeldung und Übersendung der Bescheinigung von Amts wegen.
Zitat:Herzlichen Dank für Hilfestellung im Behördendschungel! (Die Seite wird immer ausgefeilter - großes Lob!) [beifall=beifall.gif]
Thx im Namen des Teams. Wir wachsen mit der Aufgabe
An der Qualität des Forums wirkt auch ein Großteil der "betroffenen" User mit. Damit meine ich die, die sich im Laufe der Zeit selbst ein enormes Fachwissen angeeignet haben und dieses weiter geben. Diejenigen, wissen schon wer gemeint ist. Wenn wir dann noch die Spammer in Grenzen halten
, bzw. Richtung Userforum locken, wird das auch so bleiben.
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