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Urlaub im Ausland (Gelesen: 1.796 mal)
Mia
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Beiträge: 74
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.01.2005 um 14:25:10
 
Hallo,

wenn mein Mann mit dem FZV aus der Türkei nach Deutschland gekommen ist, wie sieht das aus, wenn wir für ein paar Tage ins europäische Ausland, z. B. nach Holland oder Italien, fahren möchten.
Ist das nur mit Pass und Visum möglich?
Oder braucht er für den Grenzübertritt eine Bescheinigung bzw. Stempel? Oder ist das ein Visum für ganz Europa?

Mia
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Rick_HH
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.01.2005 um 18:35:48
 
Wenn ich davon ausgehe, dass Dein Mann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis  bekommt, sind Besuchsaufenthalte (bis 3 Monate) mit dem Pass und der darin enthaltenen AE im Schengengebiet (Holland und Italien gehören dazu)  problemlos möglich, siehe Artikel 21 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommen.
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Mia
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Beiträge: 74
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.01.2005 um 19:16:50
 
Hallo Rick_HH,

vielen Dank für Deine Antwort.  Smiley

Schönen Abend noch!
Mia
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 14.01.2005 um 09:47:27
 
Hallo Mia,

solange Ihr zusammen reist, kann dein Mann seine Freizügigkeit von der Ehe mit Dir (einer Deutschen) ableiten.

Aber wenn er allein reist, muss er für manche Staaten ein Visum beantragen - das weiß ich sicher von England.

Also im Zweifelsfall vorher bei der jeweiligen Botschaft erkundigen.

Niederlande und Schweiz sind kein Problem (da war mein Mann, ebenfalls Türke) auch schon ohne mich.

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mia
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Beiträge: 74
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.01.2005 um 10:13:18
 
Liebe Janna,

interessant, vielen Dank.
Gut zu wissen.
Vorerst geht es ums gemeinsame Verreisen.

Liebe Grüße, ein schönes Wochenende.
Mia
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