Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung (Gelesen: 2.258 mal)
mm
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung
14.01.2005 um 15:12:02
 
Hallo Info-Team,

wir machen bundesweit erste Erfahrungen mit Anmeldungen von EU-Bürgern nach der neuen Regelung (keine Aufenthaltserlaubnis mehr erforderlich).

Dabei scheint es, dass jede regionale Behörde die Erstellung der Freizügigkeitsbescheinigung etwas anders handhabt. In einer Stadt ist die Erstellung Pflicht, in der nächsten Stadt _kann_ die Bescheinigung beantragt werden, _muss_ aber nicht...

Kann es sein, dass das Zuwanderungsgesetz zwar auf Bundesebene verabschiedet wurde, die Durchführung aber Landessache oder sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist?

Herzlichen Dank für Hilfestellung im Behördendschungel! (Die Seite wird immer ausgefeilter - großes Lob!)  [beifall=beifall.gif]

mm
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rick_HH
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #1 - 14.01.2005 um 17:51:24
 
Siehe § 5 Abs. 1 FreizügG:

Zitat:
 
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mm
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #2 - 14.01.2005 um 18:02:56
 
Vielen Dank, Rick!

Den Paragraphen hatte ich auch schon gelesen - deshalb kam mir die Beliebigkeit bei einigen regionalen Behörden ja auch so merkwürdig vor.

Vermutlich werden wir auch hier abwarten müssen, bis sich solche Details bei den Ämtern einspielen... und weiter im Einzelfall nachfragen, wie's denn nun gemacht wird.   ???

Gruß, mm
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #3 - 14.01.2005 um 18:17:13
 
Zitat:
Hallo Info-Team,

wir machen bundesweit erste Erfahrungen mit Anmeldungen von EU-Bürgern nach der neuen Regelung (keine Aufenthaltserlaubnis mehr erforderlich).

Dabei scheint es, dass jede regionale Behörde die Erstellung der Freizügigkeitsbescheinigung etwas anders handhabt. In einer Stadt ist die Erstellung Pflicht, in der nächsten Stadt _kann_ die Bescheinigung beantragt werden, _muss_ aber nicht...

Kann es sein, dass das Zuwanderungsgesetz zwar auf Bundesebene verabschiedet wurde, die Durchführung aber Landessache oder sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist?


Es gibt z.B. in NRW einen Erlass, der Näheres regelt. Aber am Kern darf da eigentlich nicht gerüttelt werden. Sprich: Glaubhaftmachung bei der Anmeldung und Übersendung der Bescheinigung von Amts wegen.

Zitat:
Herzlichen Dank für Hilfestellung im Behördendschungel! (Die Seite wird immer ausgefeilter - großes Lob!)  [beifall=beifall.gif]


Thx im Namen des Teams. Wir wachsen mit der Aufgabe Smiley
An der Qualität des Forums wirkt auch ein Großteil der "betroffenen" User mit. Damit meine ich die, die sich im Laufe der Zeit selbst ein enormes Fachwissen angeeignet haben und dieses weiter geben. Diejenigen, wissen schon wer gemeint ist. Wenn wir dann noch die Spammer in Grenzen halten  grin, bzw. Richtung Userforum locken, wird das auch so bleiben.
[beifall=beifall.gif]

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausstellen der Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #4 - 15.01.2005 um 17:13:16
 
Zitat:
[...] In einer Stadt ist die Erstellung Pflicht, in der nächsten Stadt _kann_ die Bescheinigung beantragt werden, _muss_ aber nicht...
[...]


Hallo mm,

das Freizügigkeitsrecht eines EU-Bürgers ergibt sich aus Art. 18 ff. EG-Vertrag. Ausgestaltet wird dieses Recht aufgrund der dazu erlassenen Verordnungen-EG/EU (nachzulesen unter Gesetze - EU-Recht). Demnach besteht das Freizügigkeitsrecht, wenn die Voraussetzungen nach Art. 18 ff. EGV und den Verordnungen gegeben sind, auch ohne jegliche Bescheinigung und AE-EG.

Eine solche Bescheinigung hatte und hat jeweils nur deklaratorische Bedeutung, d.h. es ist egal, ob man sie besitzt, wenn man ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt. Es ist eben nur einfacher im Umgang mit anderen Behörden, wenn man zumindest von der Einwohner- oder Ausländerbehörde eine Bescheinigung hat, dass man ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt oder wahrgenommen hat.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema