Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B (Gelesen: 6.414 mal)
Diskret
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12

Duesseldorf, Germany
Duesseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
13.01.2005 um 13:33:09
 
Guten Tag! Ich bin "neu" hier und habe konkret eine wichtige Frage:
Ein guter Freund von mir (deutsche Staatsbürgerschaft: vormals:nigerianisch) ist Papa geworden. Seine Freundin stand hier auf Asyl. Durch die Geburt des Kindes hat sie erst einmal einen Duldungsstatus von 3 Monaten. Ich möchte nun gerne wissen, ob sie durch die besondere "Personensorge des deutschen Kindes"(in Rechtssprache ausgedrückt!!) einen Aufenthaltstitel erwerben kann. Der Papa ist voll berufstätig.

Ich bin für ausführliche Antworten sehr dankbar!!
Es grüsst ganz nett,

Diskret Augenrollen :anbet
Zum Seitenanfang
  
Diskret Ingschi  
IP gespeichert
 
Diskret
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12

Duesseldorf, Germany
Duesseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bei Aufenthaltstitel: Pass direkt  erforderlich
Antwort #1 - 13.01.2005 um 22:07:39
 
Ergänzung zu thread: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der BRD


FragezeichenIch habe nach dem § 23 Abs.1 Nr. 3 AusG und § 9 Abs.2 Nr. AuslGBV
in  Erfahrung bringen können, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Geburt des Kindes eingeholt werden kann, wenn sie/er geduldet ist.

Ist das wohl richtig nach den Änderungen der Gesetze zum 01.01.05?

Wenn ja, muss die Mutter in Besitz eines Passes sein (wenn ja, ist er dann wohl persönlich zu besorgen über die Nigerianische Botschaft in Berlin?)

Über eine baldige Antwort freut sich

Diskret :blum
Zum Seitenanfang
  
Diskret Ingschi  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bei Aufenthaltstitel: Pass direkt  erforderlich
Antwort #2 - 14.01.2005 um 08:19:31
 
Zitat:
Ergänzung zu thread: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der BRD


FragezeichenIch habe nach dem § 23 Abs.1 Nr. 3 AusG und § 9 Abs.2 Nr. AuslGBV
in  Erfahrung bringen können, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Geburt des Kindes eingeholt werden kann, wenn sie/er geduldet ist.

Ist das wohl richtig nach den Änderungen der Gesetze zum 01.01.05?

Wenn ja, muss die Mutter in Besitz eines Passes sein (wenn ja, ist er dann wohl persönlich zu besorgen über die Nigerianische Botschaft in Berlin?)

Über eine baldige Antwort freut sich

Diskret :blum


Hi,
die passenden aktuellen Vorschriften findest Du hier:

§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG


§ 39 Nr. 5 AufenthV


Ein Pass ist erforderlich, dieser muss zwingend persönlich beantragt werden. Gerade für Nigeria gilt: Stellvertreterpässe (nicht persönlich beantragt) werden nicht anerkannt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Diskret
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12

Duesseldorf, Germany
Duesseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #3 - 14.01.2005 um 11:28:25
 
tippseGuten Morgen Mick, danke für deine direkten Hinweise.
D.h. also der Pass muss beim Nig. Konsulat in Berlin persönlich beantragt werden!?
Sollte man hier einen Besprechungstermin vereinbaren? Wird der Pass dann direkt ausgestellt und hast du einen Erfahrenswert mit welchen Kosten zu rechnen ist?

Es ist also dann so, dass der Aufenthaltstitel erst dann zum Tragen kommt?

Danke nochmal,

es grüsst
Diskret
Zum Seitenanfang
  
Diskret Ingschi  
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Antwort #4 - 14.01.2005 um 11:45:04
 
Zitat:
Ein Pass ist erforderlich, dieser muss zwingend persönlich beantragt werden. Gerade für Nigeria gilt: Stellvertreterpässe (nicht persönlich beantragt) werden nicht anerkannt.

nur mal so nebenbei bemerkt: mein mann moechte - trotz der rein theoretisch in greifbarer zukunft stattfindenden einbuergerung (maenner  Schockiert/Erstauntm) - noch einen maschinenlesbaren pass beantragen. dies soll ueber seinen bruder in guinea passieren, da es der schnellste weg ist, ueber die botschaft dauert es weitaus laenger. meinem verstaendnis nach waere das auch ein stellvertreterpass. also habe ich gerade vorsichtshalber bei der abh angerufen und von dort wurde mir gesagt: 'solange wie es ein echter pass ist, gibt es keine probleme'
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

@diskret
www.nigeria-forum.com

und

Botschaft Nigeria
Neue Jakobstrasse 4
10179 Berlin
Telefon
(030)-212300
Fax
030-21230212
Email
NigeriaEmbassy@compuserve.com


wunschgemäß editiert by Mick
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.01.2005 um 12:21:18 von Mick »  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #5 - 14.01.2005 um 11:50:03
 
hallo,

diese Stellverteterpass Sache läst sich drehen und wenden und so oder so auslegen.

Ich wette mit jedem hier wenn ein Mann aus Nigeria nach Hause reisen möchte und sich so einen "Stellvertreterpass" besorgt wird jede ALB begeistert "her damit"schreien ;jeder BGS'ler wird begeistert seinen Ausreisestempel reinmachen.Nie,and käme auf die Idee zu sagen der Mann darf nicht nach Nigeria ausreisen denn der Stellvertreterpass ist ilegal und berecvhtigt ihn nicht zum übertreten der Schengengrenze......

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #6 - 14.01.2005 um 13:19:22
 
Zitat:
: 'solange wie es ein echter pass ist, gibt es keine probleme'


Also die sog. Proxy-Pässe waren ja schon öfter Thema hier, deswegen die gleiche Antwort:

Wie kann ein Paß auf echtem Papier aber durch einen Stellvertreter beantragt und ggf. abgeholt jemals den Vorschriften über eine Identitätsprüfung standhalten. Die Aussage der ABH kann ich nicht nachvollziehen ...

BTW Britta, viele Staaten haben auf  den Homepages ihrer Botschaften im Ausland (nicht in Deutschland komischerweise) Hinweise auf die verbotenen Proxy-Pässe veröffentlicht.

@ Peku:

Zitat:
Ich wette mit jedem hier wenn ein Mann aus Nigeria nach Hause reisen möchte


Möglicherweise werden die Bedenken wegen der "freiwilligen " Ausreise zurückgestellt, weil die unfreiwillige viel mehr Aufwand verursachen würde  Zwinkernd

Aber verständlich ist es doch, das Resultat rechtfertigt die Vorgehensweise  lachen

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Antwort #7 - 14.01.2005 um 14:28:46
 
Zitat:
Wie kann ein Paß auf echtem Papier aber durch einen Stellvertreter beantragt und ggf. abgeholt jemals den Vorschriften über eine Identitätsprüfung standhalten. Die Aussage der ABH kann ich nicht nachvollziehen ...

@ronny
ich kann deine argumentation verstehen, finde es aber ehrlich gesagt erschreckend (um es gelinde auszudruecken, denn schliesslich kann man in teufels kueche kommen), wie die abh diese aussage machen konnte   :ungund  habe aus diesem grund meine heutige erfahrung gepostet (passte auch gerade so gut  Zwinkernd).
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #8 - 14.01.2005 um 18:06:34
 
Zitat:
finde es aber ehrlich gesagt erschreckend


Ich auch Britta, zumal es ja passieren kann, dass diese Meinung der ABH nicht von allen anderen geteilt wird. Ist zwar nicht sehr (aber ein bißchen) wahrscheinlich, dass es irgendwie mal dadurch zu Problemen kommt. Denn wenn mir ein solcher Fall unterkäme, meine Auffassung kennst du.

Und wie Heimatstaaten mit diesem Prob. umgehen, kann man sich auch ausmalen.

Auskünfte die so erteilt werden sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Antwort #9 - 15.01.2005 um 13:34:13
 
Zitat:
hallo,

Nie,and käme auf die Idee zu sagen der Mann darf nicht nach Nigeria ausreisen denn der Stellvertreterpass ist ilegal und berecvhtigt ihn nicht zum übertreten der Schengengrenze......

gruss peku


Oh doch, Peku!!

:endsm
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Diskret
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12

Duesseldorf, Germany
Duesseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #10 - 01.02.2005 um 14:43:42
 
Guten Tag an das Forum!

Ich habe mich seinerzeit zu obigem Thema gemeldet.

Nun ist heute folgende Situation gewesen:

Der Vater des Kindes und die Kindsmutter ( hat derzeit eine Duldung) hatten einen Termin bei der Ausländerbehörde. Das Thema war der "Aufenthaltstitel".
Der Sachbearbeiter meinte, die Akte der Frau sei noch nicht da und übrigens sähe es so aus, dass Sie die Mutter mit dem Kind "wieder" nach Afrika schicken können.  kopfhauDer Vater  :stampf:erklärte die Gesetzmässigkeiten, doch er liess sich auf kein Gespräch ein. Gut - die Akte müsste erst einmal kommen...

Sind Euch solche Aussagen bekannt und wie würdet ihr  das nächste Gespräch bei der Ausländerbehörde vorbereiten? (wenn die Akte und der Pass vorliegen)

Danke derweil für eure Antworten.

Es grüsst
Diskret Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
Diskret Ingschi  
IP gespeichert
 
anne
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Antwort #11 - 01.02.2005 um 14:47:07
 
Moment - das Kind ist Deutscher - sie können es nicht einfach ins Ausland "schicken"!!! Ideen haben manche Leute...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alten
Newbie
*
Offline




Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nigerianische Botschaft
Antwort #12 - 11.02.2005 um 11:20:08
 
Hallo,

es muss ein Termin vereinbart werden. Wenn das nicht klappt, weil entweder besetzt oder keiner geht ans Telefon. Als erstes morgens an der Botschaft stehen. Das Konsulat macht um 10 Uhr auf, um 8 Uhr ist es zu spät. Denn einige haben einen Termin, weil sie Beziehungen haben oder schon mal da waren und mit einem Termin wieder weggeschickt wurden.
Also die ersten zehn erhalten normalerweise ihren Pass noch am selben Tag. Benötigt werden immer verschieden Sachen. Auf jeden Fall benötigt sie 2 Passbilder und ihre Geburtsurkunde, bzw. die Eidesstattliche Versicherung der Eltern, dass sie Ihre Tochter ist und am XY’ten geboren wurde. In Nigeria können die Eltern vor Gericht schwören. Wenn ein Elternteil tot ist, die Sterbeurkunde. Wenn beide tot sind ein noch dickeres Fell als sowieso.
Dann werden noch verschiedenen Unterlagen verlangt die beweisen, dass sie die ist, die sie vorgibt zu sein. Das kann aber sehr stark variieren. Am besten alles mitnehmen was man hat.
Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags ab 10 Uhr. Wenn man nicht in direkter Umgebung von Berlin Wohnt sollte man am Anfang der Woche gehen weil die Mitarbeiter einen gerne am nächsten oder übernächsten Tag noch mal kommen lassen.
Der ganze Spaß koste 385,- € zzgl. 6,50 € Gebühr für die Einzahlung bei der Post. Die ist wenn man rauskommt links und an der Ecke rechts.
Die Adresse Neue Jakobstr. 4 ist übrigens falsch. Aber es ist da ganz in der Nähe. An der Einfahrt zur Neuen Jakobstraße einfach vorbeifahren nach 50m auf der Linken Seite. Natürlich nur wenn man von der richtigen Seite kommt. grin

Viel Glück
Mit freundlichen Grüßen
Frank

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema