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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
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Beitrag begonnen von Diskret am 13.01.2005 um 13:33:09

Titel: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von Diskret am 13.01.2005 um 13:33:09
Guten Tag! Ich bin "neu" hier und habe konkret eine wichtige Frage:
Ein guter Freund von mir (deutsche Staatsbürgerschaft: vormals:nigerianisch) ist Papa geworden. Seine Freundin stand hier auf Asyl. Durch die Geburt des Kindes hat sie erst einmal einen Duldungsstatus von 3 Monaten. Ich möchte nun gerne wissen, ob sie durch die besondere "Personensorge des deutschen Kindes"(in Rechtssprache ausgedrückt!!) einen Aufenthaltstitel erwerben kann. Der Papa ist voll berufstätig.

Ich bin für ausführliche Antworten sehr dankbar!!
Es grüsst ganz nett,

Diskret ::) :anbet

Titel: Bei Aufenthaltstitel: Pass direkt  erforderlich
Beitrag von Diskret am 13.01.2005 um 22:07:39
Ergänzung zu thread: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der BRD


:fragz:Ich habe nach dem § 23 Abs.1 Nr. 3 AusG und § 9 Abs.2 Nr. AuslGBV
in  Erfahrung bringen können, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Geburt des Kindes eingeholt werden kann, wenn sie/er geduldet ist.

Ist das wohl richtig nach den Änderungen der Gesetze zum 01.01.05?

Wenn ja, muss die Mutter in Besitz eines Passes sein (wenn ja, ist er dann wohl persönlich zu besorgen über die Nigerianische Botschaft in Berlin?)

Über eine baldige Antwort freut sich

Diskret :blum

Titel: Re: Bei Aufenthaltstitel: Pass direkt  erforderlich
Beitrag von Mick am 14.01.2005 um 08:19:31

schrieb am 13.01.2005 um 22:07:39:
Ergänzung zu thread: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der BRD


:fragz:Ich habe nach dem § 23 Abs.1 Nr. 3 AusG und § 9 Abs.2 Nr. AuslGBV
in  Erfahrung bringen können, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Geburt des Kindes eingeholt werden kann, wenn sie/er geduldet ist.

Ist das wohl richtig nach den Änderungen der Gesetze zum 01.01.05?

Wenn ja, muss die Mutter in Besitz eines Passes sein (wenn ja, ist er dann wohl persönlich zu besorgen über die Nigerianische Botschaft in Berlin?)

Über eine baldige Antwort freut sich

Diskret :blum


Hi,
die passenden aktuellen Vorschriften findest Du hier:

§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG

§ 39 Nr. 5 AufenthV

Ein Pass ist erforderlich, dieser muss zwingend persönlich beantragt werden. Gerade für Nigeria gilt: Stellvertreterpässe (nicht persönlich beantragt) werden nicht anerkannt.

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von Diskret am 14.01.2005 um 11:28:25
[tipper=tipper.gif]Guten Morgen Mick, danke für deine direkten Hinweise.
D.h. also der Pass muss beim Nig. Konsulat in Berlin persönlich beantragt werden!?
Sollte man hier einen Besprechungstermin vereinbaren? Wird der Pass dann direkt ausgestellt und hast du einen Erfahrenswert mit welchen Kosten zu rechnen ist?

Es ist also dann so, dass der Aufenthaltstitel erst dann zum Tragen kommt?

Danke nochmal,

es grüsst
Diskret

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Beitrag von Pfirsichring am 14.01.2005 um 11:45:04

Zitat:
Ein Pass ist erforderlich, dieser muss zwingend persönlich beantragt werden. Gerade für Nigeria gilt: Stellvertreterpässe (nicht persönlich beantragt) werden nicht anerkannt.

nur mal so nebenbei bemerkt: mein mann moechte - trotz der rein theoretisch in greifbarer zukunft stattfindenden einbuergerung (maenner  :om) - noch einen maschinenlesbaren pass beantragen. dies soll ueber seinen bruder in guinea passieren, da es der schnellste weg ist, ueber die botschaft dauert es weitaus laenger. meinem verstaendnis nach waere das auch ein stellvertreterpass. also habe ich gerade vorsichtshalber bei der abh angerufen und von dort wurde mir gesagt: 'solange wie es ein echter pass ist, gibt es keine probleme'
:fragz: :fragz: :fragz:

@diskret
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und

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wunschgemäß editiert by Mick

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von peku am 14.01.2005 um 11:50:03
hallo,

diese Stellverteterpass Sache läst sich drehen und wenden und so oder so auslegen.

Ich wette mit jedem hier wenn ein Mann aus Nigeria nach Hause reisen möchte und sich so einen "Stellvertreterpass" besorgt wird jede ALB begeistert "her damit"schreien ;jeder BGS'ler wird begeistert seinen Ausreisestempel reinmachen.Nie,and käme auf die Idee zu sagen der Mann darf nicht nach Nigeria ausreisen denn der Stellvertreterpass ist ilegal und berecvhtigt ihn nicht zum übertreten der Schengengrenze......

gruss peku

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von ronny am 14.01.2005 um 13:19:22

Zitat:
: 'solange wie es ein echter pass ist, gibt es keine probleme'


Also die sog. Proxy-Pässe waren ja schon öfter Thema hier, deswegen die gleiche Antwort:

Wie kann ein Paß auf echtem Papier aber durch einen Stellvertreter beantragt und ggf. abgeholt jemals den Vorschriften über eine Identitätsprüfung standhalten. Die Aussage der ABH kann ich nicht nachvollziehen ...

BTW Britta, viele Staaten haben auf  den Homepages ihrer Botschaften im Ausland (nicht in Deutschland komischerweise) Hinweise auf die verbotenen Proxy-Pässe veröffentlicht.

@ Peku:


Zitat:
Ich wette mit jedem hier wenn ein Mann aus Nigeria nach Hause reisen möchte


Möglicherweise werden die Bedenken wegen der "freiwilligen " Ausreise zurückgestellt, weil die unfreiwillige viel mehr Aufwand verursachen würde  ;)

Aber verständlich ist es doch, das Resultat rechtfertigt die Vorgehensweise  [lachen=lachen.gif]

Grüße
Ronny

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Beitrag von Pfirsichring am 14.01.2005 um 14:28:46

Zitat:
Wie kann ein Paß auf echtem Papier aber durch einen Stellvertreter beantragt und ggf. abgeholt jemals den Vorschriften über eine Identitätsprüfung standhalten. Die Aussage der ABH kann ich nicht nachvollziehen ...

@ronny
ich kann deine argumentation verstehen, finde es aber ehrlich gesagt erschreckend (um es gelinde auszudruecken, denn schliesslich kann man in teufels kueche kommen), wie die abh diese aussage machen konnte   :ungund  habe aus diesem grund meine heutige erfahrung gepostet (passte auch gerade so gut  ;)).

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von ronny am 14.01.2005 um 18:06:34

Zitat:
finde es aber ehrlich gesagt erschreckend


Ich auch Britta, zumal es ja passieren kann, dass diese Meinung der ABH nicht von allen anderen geteilt wird. Ist zwar nicht sehr (aber ein bißchen) wahrscheinlich, dass es irgendwie mal dadurch zu Problemen kommt. Denn wenn mir ein solcher Fall unterkäme, meine Auffassung kennst du.

Und wie Heimatstaaten mit diesem Prob. umgehen, kann man sich auch ausmalen.

Auskünfte die so erteilt werden sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in d
Beitrag von Zak am 15.01.2005 um 13:34:13

schrieb am 14.01.2005 um 11:50:03:
hallo,

Nie,and käme auf die Idee zu sagen der Mann darf nicht nach Nigeria ausreisen denn der Stellvertreterpass ist ilegal und berecvhtigt ihn nicht zum übertreten der Schengengrenze......

gruss peku


Oh doch, Peku!!

:endsm

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von Diskret am 01.02.2005 um 14:43:42
Guten Tag an das Forum!

Ich habe mich seinerzeit zu obigem Thema gemeldet.

Nun ist heute folgende Situation gewesen:

Der Vater des Kindes und die Kindsmutter ( hat derzeit eine Duldung) hatten einen Termin bei der Ausländerbehörde. Das Thema war der "Aufenthaltstitel".
Der Sachbearbeiter meinte, die Akte der Frau sei noch nicht da und übrigens sähe es so aus, dass Sie die Mutter mit dem Kind "wieder" nach Afrika schicken können.  :kopfhau:Der Vater  :stampf:erklärte die Gesetzmässigkeiten, doch er liess sich auf kein Gespräch ein. Gut - die Akte müsste erst einmal kommen...

Sind Euch solche Aussagen bekannt und wie würdet ihr  das nächste Gespräch bei der Ausländerbehörde vorbereiten? (wenn die Akte und der Pass vorliegen)

Danke derweil für eure Antworten.

Es grüsst
Diskret ::)

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach Geburt eines Kindes in der B
Beitrag von Anne am 01.02.2005 um 14:47:07
Moment - das Kind ist Deutscher - sie können es nicht einfach ins Ausland "schicken"!!! Ideen haben manche Leute...

Titel: Nigerianische Botschaft
Beitrag von alten am 11.02.2005 um 11:20:08
Hallo,

es muss ein Termin vereinbart werden. Wenn das nicht klappt, weil entweder besetzt oder keiner geht ans Telefon. Als erstes morgens an der Botschaft stehen. Das Konsulat macht um 10 Uhr auf, um 8 Uhr ist es zu spät. Denn einige haben einen Termin, weil sie Beziehungen haben oder schon mal da waren und mit einem Termin wieder weggeschickt wurden.
Also die ersten zehn erhalten normalerweise ihren Pass noch am selben Tag. Benötigt werden immer verschieden Sachen. Auf jeden Fall benötigt sie 2 Passbilder und ihre Geburtsurkunde, bzw. die Eidesstattliche Versicherung der Eltern, dass sie Ihre Tochter ist und am XY’ten geboren wurde. In Nigeria können die Eltern vor Gericht schwören. Wenn ein Elternteil tot ist, die Sterbeurkunde. Wenn beide tot sind ein noch dickeres Fell als sowieso.
Dann werden noch verschiedenen Unterlagen verlangt die beweisen, dass sie die ist, die sie vorgibt zu sein. Das kann aber sehr stark variieren. Am besten alles mitnehmen was man hat.
Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags ab 10 Uhr. Wenn man nicht in direkter Umgebung von Berlin Wohnt sollte man am Anfang der Woche gehen weil die Mitarbeiter einen gerne am nächsten oder übernächsten Tag noch mal kommen lassen.
Der ganze Spaß koste 385,- € zzgl. 6,50 € Gebühr für die Einzahlung bei der Post. Die ist wenn man rauskommt links und an der Ecke rechts.
Die Adresse Neue Jakobstr. 4 ist übrigens falsch. Aber es ist da ganz in der Nähe. An der Einfahrt zur Neuen Jakobstraße einfach vorbeifahren nach 50m auf der Linken Seite. Natürlich nur wenn man von der richtigen Seite kommt. ;-D

Viel Glück
Mit freundlichen Grüßen
Frank


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