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Proxy-Pässe (Gelesen: 4.251 mal)
Abu
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11.02.2005 um 12:09:23
 
In der Vergangenheit wurde ja schon öfter mal über sog. Proxy-Pässe bzw. deren Gültigkeit diskutiert, u. a. hier: http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

Jetzt habe ich hierzu etwas in den Vorläufigen Anwendungshinweisen AufenthG gefunden, was deutlich von den entsprechenden Regelungen in den bis 31.12.2004 gültigen AuslG-VwV abweicht:
Zitat:
Nr. 3.1.9
Für die Beurteilung, ob ein grundsätzlicher anerkannter ausländischer Pass oder Passersatz ungültig ist, gelten unbeschadet völkerrechtlicher Regelungen die Regelungen, die der Ausstellerstaat hierzu trifft. So bestimmt sich nach Recht des Ausstellerstaats, ob Pässe, die in einem postalischen Verfahren erteilt worden sind (so genannte "Proxy-Pässe" ), gültig sind oder nicht. Einige Staaten erklären Proxy-Pässe für ungültig, während andere Staaten, auch westliche Industriestaaten, postalische Verfahren für die Ausstellung von Folgepässen vorsehen".

Ich denke, einige frühere Aussagen von Forumsmitgliedern, die darauf abzielen, daß alle Proxy-Pässe, ausgestellt von welchem Staat auch immer, generell ungültig sind, sind daher m. E. nicht korrekt.

Abu
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ronny
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Antwort #1 - 11.02.2005 um 12:21:07
 
Zitat:
Ich denke, einige frühere Aussagen von Forumsmitgliedern, die darauf abzielen, daß alle Proxy-Pässe, ausgestellt von welchem Staat auch immer, generell ungültig sind, sind daher m. E. nicht korrekt.


Hi Abu : Zitat:
Lockerbee  8)
ronny bedankt sich bei Mick artig

Genausowenig, wie diese pauschale Aussage zutrifft, weil sie außer Acht läßt, dass die einzelnen Staaten selbst unterschiedlich mit der Beurteilung umgehen, siehe z.B. unterschiedliche Aussagen auf den Homepages der  Botschaften in Deutschland und Kuba (hatten wir auch im forum) , kann ich mich an eine so absolute Aussage erinnern.

Mal sehen wie die Vorl. Anwendungshinweise nach dem Abstimmungsverfahren mit den Bundesländern aussehen. Bisher haben wir untereinander bereits zahlreiche Ungereimtheiten entdeckt und einer Klärung zugeführt.

Bislang gelten noch die "alten" Erlasse weiter, wie mit Proxy-Pässen umzugehn ist.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 11.02.2005 um 14:08:51
 
Zitat:
Ich denke, einige frühere Aussagen von Forumsmitgliedern, die darauf abzielen, daß alle Proxy-Pässe, ausgestellt von welchem Staat auch immer, generell ungültig sind, sind daher m. E. nicht korrekt.


Hi Abu,

gab's diese Aussage? Finde zumindest in dem genannten Thread nichts.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #3 - 11.02.2005 um 16:15:36
 
Zitat:
Genausowenig, wie diese pauschale Aussage zutrifft, weil sie außer Acht läßt, dass die einzelnen Staaten selbst unterschiedlich mit der Beurteilung umgehen, siehe z.B. unterschiedliche Aussagen auf den Homepages der  Botschaften in Deutschland und Kuba (hatten wir auch im forum) , kann ich mich an eine so absolute Aussage erinnern.


Zitat:
gab's diese Aussage? Finde zumindest in dem genannten Thread nichts.


Na ja, das hier ist schon eine ziemlich generelle Aussage:
Zitat:
Also die sog. Proxy-Pässe waren ja schon öfter Thema hier, deswegen die gleiche Antwort:

Wie kann ein Paß auf echtem Papier aber durch einen Stellvertreter beantragt und ggf. abgeholt jemals den Vorschriften über eine Identitätsprüfung standhalten.

Oder hier:
Zitat:
Der Paß ist unabdinbare Voraussetzung dafür, dass der Standesbeamte die Eheschließungssache überhaupt bearbeitet.

Es darf aber kein Proxy-Paß sein (hierzu findest du über Suchen schon einiges)

...

Abu
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Abu
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Antwort #4 - 11.02.2005 um 16:20:40
 
P.S.:
Zitat:
Lockerbee  8)

Muß ich das verstehen?  ???

Abu
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ronny
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Antwort #5 - 11.02.2005 um 16:22:11
 
Lockerbee = Bleib Cool  grin

Ronny
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