Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv (Gelesen: 1.018 mal)
bobby_paz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv
04.01.2005 um 22:31:33
 
HI , ich wollte fragen nur:
ich bin aus Bulgarien als Student hier im D, ich habe momentan eine Job und ich arbeite nach gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv)bis zu drei monaten oder 90 tage bzw. 180 halbe tage ohne eine arbeitserlaubnis>
Fuer die 180 halbtage es ist im gesetz klar geschriebe ( nicht mehr als 4 stunden=halbtag) , aber was ist wenn mein Arbeitstag ist 9-10 Stunden! Fragezeichen ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv
Antwort #1 - 06.01.2005 um 17:08:30
 

Hallo bobby_paz,

mehr als 4 Stunden Arbeitszeit bedeutet: ein ganzer Tag wird angerechnet.
Somit kannst Du 90 Tage genehmigungsfrei arbeiten.

Gruss,
Jimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema