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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv
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Beitrag begonnen von bobby_paz am 04.01.2005 um 22:31:33

Titel: gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv
Beitrag von bobby_paz am 04.01.2005 um 22:31:33
HI , ich wollte fragen nur:
ich bin aus Bulgarien als Student hier im D, ich habe momentan eine Job und ich arbeite nach gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv)bis zu drei monaten oder 90 tage bzw. 180 halbe tage ohne eine arbeitserlaubnis>
Fuer die 180 halbtage es ist im gesetz klar geschriebe ( nicht mehr als 4 stunden=halbtag) , aber was ist wenn mein Arbeitstag ist 9-10 Stunden! :fragz: ???

Titel: Re: gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv
Beitrag von Der_Jimi am 06.01.2005 um 17:08:30

Hallo bobby_paz,

mehr als 4 Stunden Arbeitszeit bedeutet: ein ganzer Tag wird angerechnet.
Somit kannst Du 90 Tage genehmigungsfrei arbeiten.

Gruss,
Jimi

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