Und jetzt mal eine andere Geschichte: Ich kam nach D zum Studium und habe anschliessend auf einer halben Wissenschaftlerstelle promoviert (also von Gehalt Steuern, Versicherungen usw. abgeführt, habe mich ausserdem viel ehrenamtlich aufgrund meiner fachlichen Kenntnisse für die Stadt und das Bundesland in dem wir lebten engagiert) - aus einem seit dem 1.5.2004 "neuen" Eu-Land; für meine Frau gilt das Gleiche, Studium und anschliessend Promotion. Unsere Tochter wurde 1993 geboren, Sohn 1996. Da wir "nur" eine Aufenthaltsbewilligung besaßen, haben wir natürlich kein Erziehungsgeld und auch kein Kindergeld bekommen, obwohl wir unsere Kinder in D erzogen haben und diese hier von Anfang an voll integriert waren, u.a. durch Besuche von Krippe und Kindergarten (wir Eltern mussten ja arbeiten und promovieren). Unsere Gedanken, auch mal das Erziehungsgeld zu bekommen, wurden von den zuständigen Behörden natürlich abgeschmettert und als wir klagen wollten, wurde uns in der Ausländerbehörde mit der "Nichtverlängerung" der Aufenthaltsbewilligungen und dem Erzwingen der Ausreise aus D OFFEN gedroht.
Inzwischen ist unser Aufenthalt in D verfestigt, unsere Kinder gehören zu den Klassenbessten in ihren Schulen, unsere Anträge auf deutsche Staatsbürgerschaft laufen, wir werden demnächst jeweils doppelte Staatsbürgerschaften haben ...
Also zusammengefasst: Wenn man nach D aus einem europäischen Nachbarland Deutschlands kommt - zum Studium und zum Promovieren, da hat man kein Anspruch auf Kinder- oder Erziehungsgeld. Wenn man als Asylbewerber nach D kommt aus einem ach so undemokratischen Land, das mit guten Aussichten die Vollmitgliedschaft in der EU anstrebt - dann darf man klagen und bekommt auch Recht, und darf abkassieren ... Interessant ...
Ich hoffe, ALLE sind hier geschlossen der Meinung, dass eine Klage auf die Zahlung der uns vorenthaltenen Gelder vollkommen sinnlos ist, wir stammen einfach aus den falschen Ländern