WR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Hallo zusammen, nochmals vielen Dank für die Informationen im Chat. Hier die Fortsetzung der Geschichte:
Nachdem ich telefonisch von der Botschaft abgewimmelt wurde, habe ich mit Vollmacht schriftlich remonstriert. Daraufhin habe ich folgenden Brief erhalten (Auszüge): "Anhand der wenig ausgeprägten Deutschkenntnisse von Ihrer Freundin muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die bisherigen Besuche in Deutschland nicht vorrangig dem Sprachenstudium gewidmet waren." -Waren sie auch nicht, sie hat mich 2 Mal besucht (Hauptgrund) und dabei nebenbei Deutschkurse mitgemacht.- "Die Ernsthaftigkeit der Motivation, für ein Studium Deutschkenntnisse zu benötigen, konnte folglich nicht glaubhaft gemacht werden. Vielmer ist zu vermuten, dass [...sie...] den Sprachkurs vorschiebt, um einen anderen Aufenthaltszweck zu verschleiern." "Mit der o.g. Begründung hat auch die zuständige Ausländerbehörde die [...] Zustimmung verweigert." Dann folgt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dass meine Freundin nicht gut Deutsch spricht, stimmt. Da ich kein Russisch spreche, reicht es aber für die Verständigung mit mir. Sie wurde beim Interview gefragt, ob sie lieber Deutsch oder Russisch sprechen möchte, sie hat russisch gesagt. Daraufhin wurden ihr nur 2 Fragen auf Deutsch gestellt. Da sie etwas schüchtern in fremden Situationen ist, hat sich bestimmt auch nur sehr wenig gesagt.
Habt Ihr eine Idee, was wir noch tun können. Klagen dürfte recht langwierig sein, oder? Wie sehen die Erfolgsaussichten aus? Was können wir noch tun?
Hat eigentlich die Ablehnung des Visums eine Auswirkung auf die Erteilung eines Besuchsvisums? Nach dem Motte, sie hat einmal gelogen, daher wird sie auch beim Antrag des Besuchsvisums lügen?
Viele Grüße
WR
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