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Beitrag begonnen von WR am 28.12.2004 um 16:31:51

Titel: Sprachvisum abgelehnt
Beitrag von WR am 28.12.2004 um 16:31:51
Hallo,

meine Freundin in Weißrussland hat ein Sprachvisum beantragt. Heute hat sie einen Brief bekommen, dass das Visum abgelehnt wurde.
Mir wurde vor Benatragung gesagt, dass ich von der Ausländerbehörde hier in Berlin aufgefordert werde, zu erscheinen und dabei eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dazu ist es nicht gekommen, ich habe nichts von der Ausländerbehörde gehört.
Ist das der normale Weg, dass das Visum ohne eine Anhörung meinerseits abgelehnt wird? Was kann ich tun? Ich weiss, remonstrieren, aber wie sind da die Erfolgsaussichten? Und wie ist die Chance jetzt noch ein Besuchsvisum zu erhalten?
Vielen Dank
Grüße
WR

Titel: Re: Sprachvisum abgelehnt
Beitrag von Pfirsichring am 28.12.2004 um 16:57:37
[guck=guck.gif] bezueglich verpflichtungserklaerung berlin

http://www.berlin.de/LEA/auslaend/verpf_info.html

normalerweise wird die ve schon zur beantragung des visums benoetigt. viel wird in berlin uebrigens nicht angehoert, da es dort immer supervoll ist und die zeit fuer lange anhoerungen wahrscheinlich einfach fehlt. das gilt jetzt nur fuer ein touristenvisum, muesste aber fuer ein sprachvisum aehnlich oder gleich sein.

remonstrieren bringt in den meisten faellen wenig, aber sie soll es doch einfach versuchen  ;)

Titel: Re: Sprachvisum abgelehnt
Beitrag von WR am 28.12.2004 um 17:10:36
Vielen Dank für die Antwort.
Beim Landeseinwohneramt in Berlin werden nur Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa ausgestellt. Bei mir wurde nur die Unterschrift für meine Einladung beglaubigt. Laut Auskunft des LEA wird die eigentliche Verpflichtungserklärung bei Ladung vor das Ausländeramt abgegeben.
Kann ich davon ausgehen, dass das Visum in Berlin nach Aktenlage abgelehnt wurde?
Grüße
WR

Titel: Re: Sprachvisum abgelehnt
Beitrag von Pfirsichring am 28.12.2004 um 21:52:34

Zitat:
muesste aber fuer ein sprachvisum aehnlich oder gleich sein



Zitat:
Beim Landeseinwohneramt in Berlin werden nur Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa ausgestellt


wieder etwas dazugelernt  ;)

Titel: Re: Sprachvisum abgelehnt
Beitrag von WR am 16.01.2005 um 19:05:13
Hallo zusammen,
nochmals vielen Dank für die Informationen im Chat. Hier die Fortsetzung der Geschichte:

Nachdem ich telefonisch von der Botschaft abgewimmelt wurde, habe ich mit Vollmacht schriftlich remonstriert. Daraufhin habe ich folgenden Brief erhalten (Auszüge):
"Anhand der wenig ausgeprägten Deutschkenntnisse von Ihrer Freundin muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die bisherigen Besuche in Deutschland nicht vorrangig dem Sprachenstudium gewidmet waren." -Waren sie auch nicht, sie hat mich 2 Mal besucht (Hauptgrund) und dabei nebenbei Deutschkurse mitgemacht.- "Die  Ernsthaftigkeit der Motivation, für ein Studium Deutschkenntnisse zu benötigen, konnte folglich nicht glaubhaft gemacht werden. Vielmer ist zu vermuten, dass [...sie...] den Sprachkurs vorschiebt, um einen anderen Aufenthaltszweck zu verschleiern." "Mit der o.g. Begründung hat auch die zuständige Ausländerbehörde die [...] Zustimmung verweigert." Dann folgt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Dass meine Freundin nicht gut Deutsch spricht, stimmt. Da ich kein Russisch spreche, reicht es aber für die Verständigung mit mir. Sie wurde beim Interview gefragt, ob sie lieber Deutsch oder Russisch sprechen möchte, sie hat russisch gesagt. Daraufhin wurden ihr nur 2 Fragen auf Deutsch gestellt. Da sie etwas schüchtern in fremden Situationen ist, hat sich bestimmt auch nur sehr wenig gesagt.

Habt Ihr eine Idee, was wir noch tun können. Klagen dürfte recht langwierig sein, oder? Wie sehen die Erfolgsaussichten aus? Was können wir noch tun?

Hat eigentlich die Ablehnung des Visums eine Auswirkung auf die Erteilung eines Besuchsvisums? Nach dem Motte, sie hat einmal gelogen, daher wird sie auch beim Antrag des Besuchsvisums lügen?

Viele Grüße

WR

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