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Integrationskurse (Gelesen: 16.750 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 22.10.2004 um 11:29:41
 
Zitat:
Ich finde solche Kurse äußerst sinnvoll und wenn es möglich ist, sollte mein Mann solche Angebote wahrnehmen.


Auch ich finde das sinnvoll, zumal die Kurse vorgeschreben werden sollen.

Die Kosten für Integrationsbemühungen sind allemal sinnvoller in solche Kurse gesteckt, als später in die Finanzierung von Projekten die sozio-kulturelle Brennpunkte entschärfen sollen. Daumen hoch

Wenn wir als Staat erwarten, dass Einwanderer sich integrieren, sollten wir lieber diese Hilfestellung leisten, als später deren Auswirkungen in Form von subkulturellen Nebenwelten (gemeint sind die Ghettos) zu bekämpfen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 22.10.2004 um 12:16:53
 
In meinem Statement ging es nicht darum, ob Integrationskurse sinnvoll sind oder nicht.

Ich halte Integrationskurse durchaus für sinnvoll, insbesondere für Ausländer, bei denen der Kontakt zu Deutschen und damit zur deutschen Sprache und Kultur begrenzt ist. Bei Ehepartnern von Deutschen sehe ich die Notwendigkeit in der Regel eher weniger, da ich glaube, daß durch den deutschen Ehepartner, dessen Familie, Freunde, etc. mehr über die deutsche Kultur vermittelt wird als ein Kurs jemals vermitteln kann. Aber wie gesagt: Darum ging es mir gar nicht...

Mir ging es darum, daß ich diese "Mitnehm-Mentalität" nicht o.k. finde.

Ich habe schon Foren-Diskussionen gelesen, wo es darum ging, daß sich der nach D zuziehende ausländische Ehepartner - obwohl er gar keine Arbeit sucht - unbedingt arbeitlos melden sollte, damit er beim VHS-Sprachkurs den Arbeitslosenrabatt erhält.  Smiley

Da könnte man auch argumentieren:
Zitat:
Warum soll sowas nur Menschen vorbehalten sein, die dem Staat auch ansonsten mit all ihren Ausgaben "auf der Tasche liegen"? Findest Du das etwa gerecht?


Ich sehe das anders:
Daß meine (ausländische Frau) und ich geheiratet haben, ist erst einmal unser Privatvergnügen und ich erwarte nicht, daß mir der Staat ihren Deutschsprachkurs finanziert!

Abu
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #17 - 22.10.2004 um 12:24:44
 
Fons hat bereits den § 44a AufenthG "Teilnahmeverpflichtung" zitiert. Davor steht im Gesetz aber noch der § 44 "Teilnahmeberechtigung".

Für diejenigen, die bereits in D leben, wie den Ehemann von muyiwa, ist insbesondere auf den § 44 Abs. 4 hinzuweisen.

Wie sich aus § 43 Abs. 4 AufenthG ergibt, wird es zu den Einzelheiten des Integrationskurses eine Rechtsverordnung geben, deren Entwurf den "Experten" vorliegen dürfte, aber meines Wissens noch nicht veröffentlicht ist.

Soweit bisher bekannt soll der Integrationskurs insgesamt 630 Unterrichtsstunden umfassen, davon 600 für Basis- und Aufbausprachkurs sowie anschließend 30 Stunden Orientierungskurs.

Die Teilnehmer sollen einen Kostenbeitrag von 1 Euro pro Unterrichtsstunde, also insgesamt 630 Euronen,  leisten.

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Caya
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Antwort #18 - 22.10.2004 um 13:50:05
 
Hallo an Alle!

Sprachkurse und Integrationkurse finde richtig. Aber diese Kurse sollten schon vor vielen Jahren Pflicht sein.
Ich kenne die Situation in der türkischen Gesellschaft die seit fast 40  Jahren in Deutschland leben.
Am Anfang waren die Gastarbeiter, nur Gäste. Arbeiter die für eine bestimmte Zeit hier waren, und wieder zurück reisen wollten. Integration oder Sprachkurse waren nicht wichtig. Wozu denn? Deswegen können wir von einer verlorenen 2 Generationen in der türkischen Gesellschaft in Deutschland reden. Die erste und die 2.Generationen sind verloren,  aber darunter leidet die 3. Generation.
Wie viele Türken kennen das Politischesystem von Deutschland? Oder Wie viele Türkinen aus dem ersten Generation können ohne hilfe der eigenen Kinder zum Arzt gehen oder zur Bank?
Deswegen ist es wichtig, dass man solche Kurse einführt. Aber für Alle ohne Ausnahme! Wer es bezahlt oder bezahlen sollte, darüber will ich nichts sagen.

@ Abu:
Wenn man Deutsch lernen möchte , kann man eine Sprache wie Deutsch im VHS nicht lernen, das ist unmöglich. 1Xdie Woche nur 1Stunde und 30 Minuten Deutschkurs. Das wäre nicht ausreichend.
Wie viel kostet der Kurs für ein Quartal im VHS ? €30,- oder €35,-. Wie viel bekomme ich da Ermäßigung wenn ich mich Arbeitslos gemeldet habe? 1 oder 2Euro?
Alleine kann man die Sprache auch nicht lernen. Da muß man die Personen mit hilfe unterstützen. UN der Jenige der vor hat hier in diesem Land zu leben, der muß auch den Willen dazu haben, die Sprache zu lernen.

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #19 - 22.10.2004 um 14:07:37
 
Man sollte die Erwartungen an solche Kurse aber auch nicht allzu hoch ansetzen, die Erfahrungen mit aehnlichen Kursen fuer Spaetaussiedler waren und sind
nicht immer positiv. Wenn der oder die Auslaenderin
nicht die richtige Motivation mitbringt duerfte so ein
Kurs rausgeschmissenes Geld sein. Man geht dann eben
dort hin weil man muss bzw. weil Vater Staat diese
zahlt und sitzt seine Stunden ab.
Mit den VHS Kursen hat Caya natuerlich Recht, richtig
Deutsch lernt man dort sicher nicht, aber immerhin
ein Anfang und besser als gar nichts.

Fuer den Beitrag von ABU von mir ganz heftigen
beifall, wenn ich als Deutsche(r) einen Ausalender(in)
heirate ist das Erlernen der Sprache und die Integration
in erster Linie mein Privatvergnuegen und nicht eine
verpflichtung des Staates.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 22.10.2004 um 14:20:52
 
Zitat:
Mir ging es darum, daß ich diese "Mitnehm-Mentalität" nicht o.k. finde.

Ich habe schon Foren-Diskussionen gelesen, wo es darum ging, daß sich der nach D zuziehende ausländische Ehepartner - obwohl er gar keine Arbeit sucht - unbedingt arbeitlos melden sollte, damit er beim VHS-Sprachkurs den Arbeitslosenrabatt erhält


Leben wir nicht alle in einer Mitnehm-Gesellschaft?

Willst Du mir etwa erzählen, dass Du nicht  z.B. versuchst bei der Steuererklärung möglichst viel abzusetzen?

Und wenn ich jetzt mal eine Bilanz aufstellen würde, wieviel es mich bereits gekostet hat und noch kosten wird, meinen Mann hier vernünftig zu integrieren, dann wird das Schwergewicht mit Sicherheit auf der Soll-Seite liegen.

Mein Mann wird z.B. auf jeden Fall Arbeit suchen. Aber auch hier hat er viel bessere Chancen, wenn er die deutsche Sprache besser beherrscht. Aus meiner Sicht hat er nämlich gar keine Chance ohne Sprachkenntnisse.

Natürlich ist da auch viel von mir und aus meinem Umfeld zu leisten. Aber das tun wir sowieso. Es geht aber darum, was man zusätzlich tun kann.

Ich würde übrigens auch mehr als 1 Euro pro Unterrichtstunde bezahlen, das mal nur so nebenbei.

In erster Linie wollte ich aber allgemeine Informationen über diese Integrationskurse und die habe ich ja Gott sei Dank von Brian bekommen.

Um es also nochmal klarzustellen: Ich habe nie gemeint, dass der Staat für alles aufkommen soll.

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 22.10.2004 um 15:24:18
 
Zitat:
Wenn man Deutsch lernen möchte , kann man eine Sprache wie Deutsch im VHS nicht lernen, das ist unmöglich. 1Xdie Woche nur 1Stunde und 30 Minuten Deutschkurs. Das wäre nicht ausreichend.
Wie viel kostet der Kurs für ein Quartal im VHS ? €30,- oder €35,-.


Es gibt auch Intensivkurse vormittags oder nachmittags. Such mal auf http://www.meine-vhs.de nach "Deutsch intensiv".

Andreas
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #22 - 28.10.2004 um 13:11:31
 
Was neues zur Frage Integrationskurse:

FR-Online
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Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #23 - 28.10.2004 um 13:15:08
 
Und noch einer:

FR-online


Ronny
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 28.10.2004 um 15:26:24
 
Zitat:
Was neues zur Frage Integrationskurse:

FR-Online
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Ronny


Alle Neuzuwanderer haben durch das Zuwanderungsgesetz von Januar an das Recht auf 600 Stunden Sprachkurs und 30 Stunden Orientierungskurs, in dem diese Werte behandelt werden sollen.

Hallo Ronny,

genuegt es, nur den Orientierungskurs zu absolvieren, um die erforderliche fuer die Einbuergerung Frist von 8 auf 7 Jahre zu verkurzen? Vorausgesetzt natuerlich, dass der Zuwanderer schon gut Deutsch spricht... Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Antwort #25 - 28.10.2004 um 16:51:41
 
Zitat:
genuegt es, nur den Orientierungskurs zu absolvieren, um die erforderliche fuer die Einbuergerung Frist von 8 auf 7 Jahre zu verkurzen? Vorausgesetzt natuerlich, dass der Zuwanderer schon gut Deutsch spricht... Smiley


Rein nach den gesetzlichen Regeln nicht:

Der neue § 10 Abs. 3 StAG, wo diese verkürzte Frist geregelt ist, spricht von einer "erfolgreiche(n) Teilnahme am Integrationskurs", der durch eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 S. 2 AufenthG nachgewiesen werden muß.

Dort heißt es wiederum:

Zitat:
Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine vom Kursträger auszustellende Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Abschlusstest nachgewiesen.


Abu
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Antwort #26 - 28.10.2004 um 16:59:43
 
Das sieht dann aber mal wieder nicht zu ende gedacht aus... habe mir die links durchgelesen, Ronny, danke, aber na ja, lassen wirs mal anlaufen und gucken nächstes Jahr nach den Resultaten.
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Ralf
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Antwort #27 - 28.10.2004 um 17:04:28
 
Zitat:
Rein nach den gesetzlichen Regeln nicht:....


Hi Abu!

Dies sehe ich genauso. Was aber wohl nicht grundsätzlich ausschließt, dass bei bereits vorhandenen guten Deutschkenntnissen der Integrationskurs evtl. verkürzt weden kann, evtl. sogar nur auf eine abschließende Sprachprüfung und den Orientierungskurs.
Offensichtlich hat man den Fall bereits vorhandener Deutschlenntnisse wohl nicht bedacht. Mal abwarten, ob und was die neuen Verwaltungsvorschriften dazu sagen.

Allerdings ist wohl fraglich, in wie weit dazu überhaupt Bedarf besteht, denn in den meisten Fällen dürfen die Personen, die bereits so gut die deutsche Sprache beherrschen, sowieso schon wenigstens 8 Jahre Aufenthalt haben, so dass sich in diesen Fällen die Frage nach einer Verkürzung der Anpruchsfrist gar nicht stellt.
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Anne
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Antwort #28 - 28.10.2004 um 17:22:35
 
Ralfi, du würdest staunen, was manche jungen Leute in einem Jahr an Sprachstudium zustande bringen... wenn ichs nicht erlebt hätte, würd  ich es nicht glauben, aber es geht anscheinend schon.
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Ralf
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Antwort #29 - 28.10.2004 um 23:13:36
 
Klar gibt's auch Sprachtalente. Andererseits habe ich auch schon zahlreiche Einbürgerungsanträge ablehnen müssen, weil selbst nach mehr als 20 Jahren Aufenthalt allenfalls rudimentäre Sprachkenntnisse vorhanden waren. Ob da noch ein Integrationskurs hilft  Fragezeichen :dreh
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