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artimmt das? neues gesetz ab 2005? (Gelesen: 2.841 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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17.12.2004 um 10:56:18
 
ich habe irgendwo gelesen fdas es ab 2005 ein neues gesetz geben soll in dem das ausreisen aus einem bezirk eine straftat werden kann wenn es ohne erlaubnis passiert?
das heißt wenn ein asylbewerber ohne erlaubnis aus seinem bezirk geht ist er straffällig geworden?

kann nicht alles genau wiedergeben weil ich nur brcuhstücke gelesen habe

wer kann helfen?
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 17.12.2004 um 11:01:55
 
Gemäß § 95 Zuwanderungsgesetz begeht derjenige eine Straftat, der wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt ( Abs. 1 Nr. 6a)  und

wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs.1 zuwiderhandelt ( Abs. 1 Nr 7)

:endsm
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 17.12.2004 um 11:06:31
 
Und im Übrigen gilt für den Asylbewerber (siehe Ausgangsfrage), dass der sich auch schon in der Vergangenheit strafbar gemacht hat, wenn er wiederholt gegen die Auflagen zur räumlichen Beschränkung verstoßen hat. Insofern tritt keine Änderung ein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.12.2004 um 10:01:17
 
danke schön mick. dann trifft es auf uns nicht zu weilk  wir uns an dei "Spielregeln" halten


anyway eine schöne Weihnachtszeit  :santa
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.12.2004 um 15:59:46
 
Zitat:
danke schön mick. dann trifft es auf uns nicht zu weilk  wir uns an dei "Spielregeln" halten


So ganz verstehe ich nicht, worauf Du ursprünglich hinaus wolltest, wenn ich jetzt diesen Kommentar lese?

Was heißt denn für Dich, dass Ihr Euch "an die Spielregeln haltet"? Heißt das, dass Dein Partner eine Erlaubnis erhalten hat, sich bei Dir aufzuhalten?

War Deine ursprüngliche Frage evtl. gar nicht auf Euren Fall bezogen?

Bin verwirrt  :bahnh
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.12.2004 um 18:10:19
 
es war nicht auf uns bezogen und mit spielregeln meine ich das wir  - nach vorschrift - um erlaubnis beten das er zu mir kann.

irgendjemand hat mir gemailt das es ein neues gestz geben soll was mich etwas irritiert hatte deshalb war die frage allgemein gestellt
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