jura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo! Ich bin neu hier, und denke, dass ich Antworten uaf meine Fragen finde. Im Jahr 1998 heiratete ich in Kasachstan eine Frau, die zur dieser Zeit schon geschieden war, und einen Sohn aus der ersten Ehe hatte. Ich habe deutsche Einbürgerung, sie und ihre Sohn kasachische. Nach der Familienzusammenführung im Jahr 2000 kammen die beiden nach Deutschland. Es ist so passierte, dass wir konnten nicht zusammen leben. Wir waren zusammen nur 2 monaten. Zusammen, meine ich, dass heißt in einer Wohnung. Ich wolte mit ihr gemeinsame Leben führen, aber sie wollte einfach daas nicht. Ich habe drei Jahre gewartet, dass sie endlich sagt: Komm, ich will das. Drei Jahre wohnte ich bei meinen Eltern, und drei Jahren haben wir Behörde von dem Auusländeramt betrogen, dass wir zusammen in einer Wohnung wohnen, damit sie und ihr Sohn Aufenthaltserlaubniss kriegen. Ein Jahr vor hat sie unbefristete Aufenthaltserlaubniss gekriegt; Junge-befristete für 10 Jahren. Und gleich sofort hat sie mit mir Schlüss gemacht. Zwischen uns entwickelte sich ein Streit, sie sagte, dass sie mich heiratete, nur um nach Deutschland zu kommen. Ich war so wütend, und habe sie eine Patsche gegeben. Dann hat sie mich bei der Polizei angezeigt. Mein Rechtsanwalt, als er ihre Angaben gelesen hat, hat mir ein Rat gegeben. Ich muss mich an Ausländeramt melden, und dort ganze Warheit erzählen, weil sie hat selbst alles bei der Polizei gesagt. Ganze Geschichte. Ich habe das gemacht. Jetzt läuft gegen mich ein Verfahren wegen Scheinehe und Ausländerbehörde betrug. Deshalb habe ich Fragen: kann man diese Ehe wirklich Scheinehe nenen? Was kriege ich, Geldstrafe? Was kriegt sie? Wird ihre unbefristete Aufenthaltserlaubniss entzogen und was wird weiter? Danke!
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