Zitat:45.0.3.2.2 Eine generalpräventive Ausweisung kommt beispielsweise in Betracht bei
... Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Habe diese Gründe für Ausweisungen gefunden, da fällt Fahren ohne Führerschein drunter.
Dass hiesse doch, dass die Behörde irgendwann handeln wird, weil es die Vorschrift ist, oder?
In der Formulierung steht "kommt in Betracht". Dass heisst, die Behörde muss abwägen (Ermessensausübung) zwischen
- der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den weiteren Aufenthalt des Straftäters und
- den individuellen Interessen des Straftäters am weiteren Aufenthalt hier. Dazu muss auch der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland berücksichtigt werden.
Es kommt bei der Straftat auch darauf an,
- ob es ein vorsätzlicher Verstoß war
- zu wie vielen Tagessätzen er verurteilt wurde
- ob die vergangenen Straftaten noch vorwerfbar sind (ist es zu einer Verurteilung gekommen, sind die Taten schon getilgt?)
- sind aus der Ehe vielleicht Kinder hervorgegangen, über die sich der Ausländer die Personensorge ausübt.
Also ist eine eindeutige Beantwortung der Frage schwer möglich.
Grüße,
Andreas