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abschiebung heirat was nun ???? (Gelesen: 17.597 mal)
marion2312
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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14.12.2004 um 23:27:13
 
hallo,
mein name ist marion und ich bin neu hier und brauch ratschläge was wir machen können.

folgender sachverhalt.

meine tochter ist mit einem jungen mann (29) aus panama zusammen. seid 12 jahren lebt er in deutschland. er durfte hier bleiben, da er studiert. sein studium hat er nicht so ernst genommen .. leider. für seinen unterhalt ist er immer alleine aufgekommen. seid 1 1/2 jahren ist er richtig fleißig. das studium wird aber noch 2 jahre dauern. mittlerweile muß er für das semester über 700 euro gebühren zahlen. arbeiten darf er jedoch nur 90 tage im jahr. fazit ... er konnte die semestergebühren für den winter nicht aufbringen. eine verlängerung der aufenthaltsbescheinigung ist aber von dem studium abhängig. ergebnis .. seid sept. ist er illegal in deutschland. die beiden wollen heiraten. nach meinen imformationen ist dies jedoch nicht möglich. eine rückreise nach panama ist aus finanziellen gründen auch nicht möglich. was können wir tun, oder wie kann ich den beiden helfen. die verzweiflung ist mittlerweile sehr groß.

wisst ihr einen rat ?????
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Mick
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Antwort #1 - 14.12.2004 um 23:40:02
 
Hallo marion2312,
schön, hat ja geklappert mit dem Anmelden Zwinkernd

Zum Thema:
Was bedeutet, dass er seit September illegal hier ist? Hat er schon eine Ablehnung der Verlängerung der Bewilligung erhalten? Ist er vollziehbar zur Ausreise verpflichtet und untergetaucht?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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marion2312
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 14.12.2004 um 23:43:13
 
danke mick für die schnelle antwort.

sein visum ist abgelaufen und er ist nicht mehr zu der sachbrarbeiterin gegangen. somit ist es also nicht bekannt.
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Antwort #3 - 14.12.2004 um 23:51:25
 
Zitat:
danke mick für die schnelle antwort.

sein visum ist abgelaufen und er ist nicht mehr zu der sachbrarbeiterin gegangen. somit ist es also nicht bekannt.


Dann wird vermutlich keine Ausreiseaufforderung bestehen. Da würde ich mit offenen Karten zur ABH gehen. Es  würde sich natürlich anbieten, da ein Rückflugticket mitzunehmen. Aber wie Ihr das finanziell hin bekommt, kann ich natürlich nicht abschätzen.

Danach dann zu ggb. Zeit ein Visum zur Eheschließung beantragen.
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marion2312
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 14.12.2004 um 23:55:38
 
nur mit rückflugticket ??? ich weiss nicht wie wir das hinbekommen könnten .... gibt es nicht irgendeine andere möglichkeit ???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.12.2004 um 01:09:58
 
Ist er schon exmatrikuliert? Soviel ich weiß kann man bei Härtefällen und nachgewiesener Leistung von den Studiengebühren befreit werden. Ist aber von Uni zu Uni verschieden.
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Antwort #6 - 15.12.2004 um 01:12:50
 
Das Problem ist ganz klar, dass er sich illegal im Bundesgebiet aufhält. Und das zieht in der Regel eine Ausweisung nach sich. Wenn man da heil rauskommen will, sollte man was im Angebot haben.

Ggf. vorher bei der ABH anrufen und dabei die Karten auf den Tisch legen und abwarten, wie sie reagieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 15.12.2004 um 01:13:41
 
ja, ist er. wird nur dann zurückgenommen, wenn die gebühren bezahlt werden. daran arbeiten wir ...

sicher eine dumme frage, aber können die beiden nicht irgendwo im nahen ausland heiraten und damit die schwierigkeiten umgehen ????
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Antwort #8 - 15.12.2004 um 01:19:57
 
hallo,

so dramatisch ist das ganze doch gar nicht wenn ihr jetzt richtig handelt...

1: ausreisen aus DE so rasch es geht.

2:(möglichst mit einem neuen legal erworben Pass )wieder einreisen,heiraten und danch die Aufenthaltserlaubniss beantragen.

3:Die Meinung von Mick das zur Einreise /Heirat ein Visum nötig ist halte ich für falsch da Bürger aus Panama in keinem Schengenstaat ein Visum brauchen.
Unstrittzig ist jedoch der jetzige Status (ilegal) sollte beendet werden bevor es Stress gibt.
Das wars
so seh ich dies

gruss peku
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Antwort #9 - 15.12.2004 um 01:22:17
 
hi nochmals,
die Idee mit dem nahen ausland ist gar nicht so übel.Wenn er dort auf seiner Botschaft noch einen neuen Pass bekommen könnte zb.wenn der alte kaput ist oder irgendwie nicht mehr zur Benutzung taugt dann könnte er sogar direkt aus dem nahem Ausland (zb: Frankreich) wieder nach DE einreisen,-,öglichst mit Einreisestempel und hier heiraten.

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Antwort #10 - 15.12.2004 um 01:23:26
 
... geht das auch ins nahe ausland ??? wie bekommt man dann einen neuen paß ... ich weiß, alles dumme fragen. aber ich bin im moment total überfordert.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 15.12.2004 um 01:25:35
 
alle sprechen immer von dänemark. ist es möglich, dass er mit seinem abgelaufenen paß nach dänemark ausreist. die beiden dort heiraten und dann wieder nach deutschland zurückkommen ???
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Antwort #12 - 15.12.2004 um 01:27:18
 
Zitat:
3:Die Meinung von Mick das zur Einreise /Heirat ein Visum nötig ist halte ich für falsch da Bürger aus Panama in keinem Schengenstaat ein Visum brauchen.


Das war keine Meinung, dass war Blödheit, oder Übermüdung, oder so, aber nur insofern, dass ich tatsächlich nicht an die Visumsfreiheit gedacht habe.

Letztlich bleibt natürlich festzustellen, dass man nur zu Besuchszwecken höchstoffiziell visumsfrei einreisen darf. Wenn man zum Zwecke der Eheschließung kommen möchte, unterliegt man der Visumspflicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 15.12.2004 um 01:30:38
 
dramatisch sehe ich es nur wegen dem studium. aber das ist eine andere sache. wenn die beiden heiraten wollen, rate ich dir dringend, es auf "legalem" wege zu tun. wie von mick und peku beschrieben. den stress wegen "scheinehe" sollten die sich ersparen.... gar nicht zu sprechen vom illegalen aufenthalt.

@peku
wg. paraguay, wohl ähnlich wie panana, weiss ich, dass in der tat kein heiratsvisum notwendig ist. nach der heirat muss der ehemann evtl. D verlassen und die ehefrau einen antrag auf familienzusammenführung stellen.

aber how ever. heiraten geht normalerweise nicht "schnell", marion. auch im benachbarten ausland nicht. heirat ist in diesem fall keine gute idee, um in D bleiben zu können!!!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 15.12.2004 um 01:35:07
 
... heiraten wollten die beiden so oder so. nur in der situation jetzt, wird das ganze mehr als schwierig ... was sollen sie eurer meinung nach nun wirklich tun???
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Antwort #15 - 15.12.2004 um 01:42:40
 
Zitat:
... heiraten wollten die beiden so oder so. nur in der situation jetzt, wird das ganze mehr als schwierig ... was sollen sie eurer meinung nach nun wirklich tun???


wie schon oben geschrieben. ganz schnell zur ABH. offen und ehrlich sein. wenn die wirklich heiraten wollen, können die es auch später tun. mit den versuch der "tricksereien" macht ihr euch wahrscheinlich nur unglücklich. kann deine situation verstehen. sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
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Antwort #16 - 15.12.2004 um 01:46:24
 
wir haben einfach angst, dass er dann raus muss .... weinend weinend weinend weinend
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Antwort #17 - 15.12.2004 um 01:57:07
 
Zitat:
wir haben einfach angst, dass er dann raus muss .... weinend weinend weinend weinend


sorry marion. raus muss er eh. meiner ansicht nach höchsten vielleicht nur noch durch immatrikulation zu vermeiden. die frage ist dann, ob er in den nächsten jahren wieder "rein kommen" darf, wenn ihr das mit der illegalen aufenthalt nicht schnell klärt. ich würde an deiner stelle die sache nicht verschlimmern. ich bin aber kein insider. da können die foren member "vom amt" besser auskunft geben.
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Antwort #18 - 15.12.2004 um 01:21:24
 
Zitat:
hi nochmals,
die Idee mit dem nahen ausland ist gar nicht so übel.Wenn er dort auf seiner Botschaft noch einen neuen Pass bekommen könnte zb.wenn der alte kaput ist oder irgendwie nicht mehr zur Benutzung taugt dann könnte er sogar direkt aus dem nahem Ausland (zb: Frankreich) wieder nach DE einreisen,-,öglichst mit Einreisestempel und hier heiraten.

peku



angenommen, es kann schnell im ausland geheiratet werden, wird es sicherlich nicht "billig sein":

- reise- und aufenthaltskosten
- gebühren für passersatz, ledigkeitsbescheinigungen etc.
- evtl. kurierdienste für geforderte unterlagen
- honorar für übersetzungskosten
- kosten für die anmeldung der heirat
- evtl. übersetzung heiratsurkunde
.
.
.

und wenn pech im spiel ist, dann anwalts- und gerichtskosten wg. scheinehe, illegalen aufenthalt usw.

ich würde das geld der uni geben.
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Antwort #19 - 15.12.2004 um 06:32:11
 
Zitat:
sorry marion. raus muss er eh.


Moin Allerseits,

irgendwie ließ mir das in der Nacht keine Ruhe, nach dem Motto, ich habe was übersehen.
Marion, ruf doch mal bei Eurer ABH an und frage nach, ob die ein Problem damit haben, wenn der Student im Anschluss an die Bewilligung noch 90 Tage Besuchsaufenthalt dran hängt. Die Rechtsauffassungen, ob dieses möglich ist, variieren da durchaus, vielleicht habt Ihr ja Glück.
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Antwort #20 - 15.12.2004 um 08:17:30
 
Zitat:
nach meinen imformationen ist dies jedoch nicht möglich.


Hallo Marion,

habe ich was überlesen, oder steht es noch nicht da?

Woher sind die Info`s dass eine Eheschließung (ggf. warum?) in Deutschland nicht möglich sein soll.

wenn ich das bisher richtig verstanden habe, ist der Paß noch nicht abgelaufen, sondern lediglich die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.

Wenn die notwendigen Urkunden und Nachweise für die
Befreiung vorliegen, kommt es doch für die Eheschließung nicht unbedingt auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes an.

Allerdings wird der Scheineheverdacht in dem Fall näher liegen, als wenn dem Vorschlag freiwillige Ausreise mit anschließender legaler Wiedereinreise gefolgt würde.

Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #21 - 15.12.2004 um 10:09:29
 
Zitat:
alle sprechen immer von dänemark. ist es möglich, dass er mit seinem abgelaufenen paß nach dänemark ausreist. die beiden dort heiraten und dann wieder nach deutschland zurückkommen ???



@ronny
laut marion ist der paß abgelaufen. wenn es tatsächlich so ist und "seinem abgelaufenen paß" nicht die aufenthaltsbewilligung gemeint ist, würde es mich wundern, damit in D heiraten zu können

@mick
daran hatte ich auch gedacht, dass er ja als tourist in D 90 tage aufhalten kann. aber marion schrieb

Zitat:
seid sept. ist er illegal in deutschland


selbst wenn damit ende sept. gemeint ist, wird die zeit für eine heirat in D verdammt knapp, da der antrag auf eheschliessung noch eingereicht werden muss. ob im fall panama das OLG noch zustimmen müsste, weiss ich nicht. denke aber schon.  dazu reicht die verbleibende zeit glaube ich nicht aus.
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Antwort #22 - 15.12.2004 um 10:22:15
 
... damit ist die aufenthaltsbewilligung gemeint. diese ist seit sept. abgelaufen.

sorry, wenn ich mich teilweise verkehrt ausdrücke.
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Antwort #23 - 15.12.2004 um 11:09:43
 
@mick

....aber bei legal eingereisten Personen die während des visumfreien Aufenthlates hier einreisen kann doch die AE ohne Wiederausreise erteilt werden...so zumindest der Meinungstenor hier im Forum.Also wäre es doch ein legal zulässiger Weg.

Jedoch nochmals mein rat: Diskutiert nicht hin und her er soll unverzüglich ausreisen aus DE wobei eine Ausreise ohne Vorsprasche die ALB zumindest nicht wach machen und auf die Idee bringen könnte wegen dem "ilegalem" Aufenthalt eine Einreisesperre oder sonst was negatives zu tun.
Und nochmals: UNVERZÜGLICH den ilegalem aufenthalt beenden.

gruss peku
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Antwort #24 - 15.12.2004 um 11:24:50
 
Zitat:
@mick

....aber bei legal eingereisten Personen die während des visumfreien Aufenthlates hier einreisen kann doch die AE ohne Wiederausreise erteilt werden...so zumindest der Meinungstenor hier im Forum.Also wäre es doch ein legal zulässiger Weg.


Peku, Du solltest nochmal lesen was ich geschrieben habe und das dann sacken lassen.
Ich schrieb nicht, dass die AE nicht erteilt werden wird, wenn man mit Tourivisum einreist und dann heiratet. Ich schrieb, dass Visumsfreiheit grundsätzlich nur für Besuchsaufenthalte gilt und nicht, wenn von vornherein die Eheschließung beabsichtigt ist.

Zitat:
Und nochmals: UNVERZÜGLICH den ilegalem aufenthalt beenden.


Wie Du aus meinem letzten Posting erkennen kannst, ist der Aufenthalt möglicherweise gar nicht illegal.

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Antwort #25 - 15.12.2004 um 11:32:50
 
meine güte ... im moment habe ich das gefühl mir platzt der kopf ... ich finde es einfach toll, dass ihr alle euch meinen kopf zermartet ... dafür DANKE !!!!! an alle !!!!

wenn ich jetzt mal alles zusammenfasse ist folgendes richtig... oder ???

ER reist aus DE ins benachbarte ausland ohne schwierigkeiten aus. läßt sich dann ein besuchsvisum für deutschland ausstellen und reist wieder nach DE ein. die beiden gehen dann zur ABH beantragen eine heirat.

geht das so ?????

mir schwirrt der kopf !!!!
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Antwort #26 - 15.12.2004 um 11:49:30
 
Zitat:
meine güte ... im moment habe ich das gefühl mir platzt der kopf ... ich finde es einfach toll, dass ihr alle euch meinen kopf zermartet ... dafür DANKE !!!!! an alle !!!!

wenn ich jetzt mal alles zusammenfasse ist folgendes richtig... oder ???

ER reist aus DE ins benachbarte ausland ohne schwierigkeiten aus. läßt sich dann ein besuchsvisum für deutschland ausstellen und reist wieder nach DE ein. die beiden gehen dann zur ABH beantragen eine heirat.

geht das so ?????

mir schwirrt der kopf !!!!


Nein Marion, so wird das nichts.

Du rufst bei der ABH an und stellst die Frage, die ich im vorletzten Posting geschrieben habe. Sollte die sagen, dass der visumsfreie Aufenthalt zu Besuch im Anschluss an die Bewilligung möglich ist, ist er legal hier. Er könnte aber nur bis 90 Tage nach Ablauf der Bewilligung bleiben und wäre dann verpflichtet, das Schengengebiet zu verlassen.

Ein Besuchsvisum kann er nicht beantragen/bekommen, da er Angehöriger eines Staates ist, der visumsfrei nach Schengenland kommen kann. Da Ende Dezember die 90 Tage voll sind, bringt Euch das nicht weiter.

Sollte die ABH davon ausgehen, dass der Aufenthalt derzeit noch legal ist, könnt Ihr ja nach einer Bewilligung zum Zwecke der Eheschließung fragen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Antrag nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Ergo: Es läuft auf eine Ausreise nach Panama hinaus (auch wenn der Aufenthalt derzeit noch legal wäre), da ggf. Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen.
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Antwort #27 - 15.12.2004 um 11:50:48
 
@Mick: Die Ausreiseverpflichtung ist wohl vollziehbar, da nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung die Verlängerung nicht beantragt wurde.

Damit wird dann auch die Ausreise in das benachbarte Ausland schwieriger.

Der Ausreispflicht genügt er dann bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind!

:endsm
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Antwort #28 - 15.12.2004 um 11:54:01
 
Zitat:
@Mick: Die Ausreiseverpflichtung ist wohl vollziehbar, da nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung die Verlängerung nicht beantragt wurde.

Damit wird dann auch die Ausreise in das benachbarte Ausland schwieriger.

Der Ausreispflicht genügt er dann bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind!

:endsm


Hi ZAK,
ist nicht nach Jedermanns Meinung die richtige Rechtsauffassung. Nach meiner Kenntnis streiten sich ranghöchste Stellen darüber, ob ein legaler Besuchsaufenthalt im Anschluss an eine Aufenthaltsgenehmigung noch möglich ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren das BMI und AA. Daher habe ich auch empfohlen, die eigene ABH nach deren Auffassung zu fragen.
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Antwort #29 - 15.12.2004 um 12:54:38
 
Zitat:
mir schwirrt der kopf !!!!


marion, ich kann deine situation ganz gut nachvollziehen. das, was du erreichen willst, nämlich dass dein weiterhin in D legal aufhalten kann, lässt sich meiner bescheidenen meinung nach evtl. nur durch die immatrikulation an der uni erreichen.  heirat usw. kann von der ausländerbehörde als "trickserei" zur erschleichung eines aufenthaltstitel verstanden werden. zumal eine heirat kostspielig und lange dazern kann.

ich bin selber ausländer und es gibt ein deutsches sprichwort, welches sich tief in meinem kopf eingebrannt hat:

"tu erst das, was notwendig ist,
mach dann, was möglich ist,
und am ende wird auch das unmöglich möglich"

notwendig ist für mich, dass er so schnell wie möglich seinen aufenthaltsstatus klärt. ansonsten droht sogar ein mehrjähriges einreiseverbot. ob nun wie peku es beschreibt, einfach ausreisen oder andere, es mit der ABehörde zu klären besser ist, kann ich nicht sagen. ich kann mir aber vorstellen, dass wenn dein gast das schengengebiet verlässt, ohne es mit der behörde geklärt zu haben, es am grenzaustritt schwierigkeiten geben könnte. dazu können andere mehr dazu sagen.

wenn alles glatt geht, würde ich dann alles mögliche tun, die heirat in gang zu setzen. er wird aber nicht drumherum kommen, einige zeit D nicht betreten zu dürfen. schlimmstensfall 3 monate. und wie schon gesagt, eine heirat mit ausländerbeteiligung geht normalerweise nicht "schnell".

nach der heirat kann er dann im normalfall in D bleiben, so lang er mag.

sorry, dass ich dir nicht besser helfen kann. meine verlobte aus paraguay kann auch erst anfang februar wieder als touristin einreisen. ich habe sie seit 7 wochen nicht gesehen. ich weiss, wie schlimm eine trennung dieser art ist.

ich wünsche dir viel glück!
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peku
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Antwort #30 - 15.12.2004 um 21:54:08
 
hallo,

in diesem Fall (und nur in diesem)binich dafür wir diskutieren unsere Rechtsmeinungen nicht weiter aus um dem Betroffenen klar zu machen egal wie: Er muss unverzüglich handeln.

Welche der teils widersprüchlichen Ratschläge er den annimmt muss er selbst entscheiden.
gruss peku
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Mick
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Antwort #31 - 15.12.2004 um 23:07:55
 
Zitat:
Welche der teils widersprüchlichen Ratschläge er den annimmt muss er selbst entscheiden.
gruss peku


Ich schließe mich insofern an, als dass ich der Meinung bin, dass in diesem Fall alles gesagt wurde.
Dabei gehe ich davon aus, dass Marion Sachkenntnis und Erfahrung von Behauptungen und Vermutungen unterscheiden kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #32 - 15.12.2004 um 23:29:08
 
Hi Mick,

schliese mich Dir hier voll an [beifall=beifall.gif]

peku
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Antwort #33 - 16.12.2004 um 20:20:43
 
Hallo Leute, calm down,

der Staatsangehörige aus Panama hat sowohl aus Schengenrecht als auch nach nationalem deutschen Recht ein Recht auf visumfreien Aufenthalt in Deutschland für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten, insoweit ein längerfristiger Aufenthalt nicht deklariert oder zweckgebunden zustimmungspflichtiger Aufenthalt beabsichtigt wird.

Nach dem nationalen Recht der Aufenthaltsbewilligung wird der Ausländer ausreisepflichtig. Erst nach der Ausreise läßt sich über ein neues Einreiserecht (Art. 5 abs. 1 SDÜ) diskutieren. Die Frage ist aber, wie weit ausgereist werden muß. Da Panama auch in Anlage Ia der DVAuslG aufgeführt ist, handelt es sich nur dann um unerlaubten Aufenthalt, wenn es sich um einen Aufenthalt innerhalb von Deutschland handelte.

Rein theoretisch könnte (in vorliegendem Fall) der Panamese heute von Frankreich nach Deutschland einreisen und wäre von nunan nicht unerlaubt als Tourist für 3 Moante in Deutschland. Und zwar deswegen, weil der bisherige Aufenthalt an der Bewilligung (inkl. unerlaubter Ausdehnung) gemessen werden muss. Selbst nach deutschem Recht darf nach der Ausreise (nach Aufenthalt mit einem nationalem Titel) ein visumfreier Aufenthalt als Positivstaater (DVAuslG) wahrgenommen werden. Die neuerliche Einreise muss bewiesen werden können (§ 70 AuslG).

Ob der vorherige illegale Aufenthalt bemerkt wird, ist eine andere Sache. Aber nunmehr könnte ein Nachentschluss zur Eheschließung vorliegen.

Die Eheschließung in DK wäre für die Erteilung einer AE nach § 8 Abs. 1 AuslG und § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG von der ABH abhängig, ob Zweifel an der Absicht bestünden.

Doc  grin
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« Zuletzt geändert: 16.12.2004 um 20:32:06 von Doc »  

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Antwort #34 - 16.12.2004 um 23:09:50
 
hallo doc,

in seltener fast einigkeit stimme ich deinem Beitrag voll zu und ahtte es weiter oben ja auch mal so geschildert.Ich gehe sogar soweit zu sagen (wie weiter oben) das er nachd er von dir erwähnten Wiedereinreise zus einer Verlobten beschliesen kann zu heiraten und danach ein fall der Erteilung der AE ohne zwingende Ausreise vorliegen dürfte.

gruss peku
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Antwort #35 - 17.12.2004 um 12:07:23
 
hallo doc, hallo peku,

Fragezeichen was heisst das nun detailliert auf unseren fall bezogen  Fragezeichen

ich finde es super, dass ihr euch noch immer damit beschäftigt  Daumen hoch

der freund meiner tochter hat natürlich tierische angst zur ausländerbehörde zu gehen, dass er dann sofort ausgewiesen wird. hinzu kommt, dass das nötige geld nicht da ist. ich denke, dass wir die studiengebühren für das wintersemester noch zusammen bekommen werden. dann bekommt er wenigstens wieder seine zulassung für die uni. aber was ist dann ????

danke nochmal
marion

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Antwort #36 - 18.12.2004 um 01:22:17
 
hallo marion  steht dich schpon alles beschrieben:nur eine Frage : warum ist er jetzt nachdem du in diesem forum seit einigen tagen von allen das gelcihe liest noch nicht ausgereist zb nach Frankreich????warum frägst du wieder nachd em gang zur alb??
gruss peku
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Antwort #37 - 22.12.2004 um 01:37:42
 
Zitat:
[...] was heisst das nun detailliert auf unseren fall bezogen  [...]


Außer Frage steht, dass Dein Bräutigam sich derzeit unerlaubt in D. aufhält und damit sehrwohl vollziehbar ausreisepflichtig ist und derzeit einen Straftatbestand nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt. Ohne Ausreise über die bundesdeutschen Grenzen brauchen wir gar nicht weiter diskutieren.

Eine neuerliche Einreise über die Außengrenzen Deutschlands dürfte gem. Abkommen BAnz. 1967 Nr. 171, S. 1 (mir derzeit nicht zugänglich, daher ohne Gewähr) für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten rechtmäßig sein.

Während eines solchen touristischen Aufenthaltes darf sehrwohl geheiratet werden.

Durch die Eheschließung mit einer Deutschen und dem Ansinnen, mit dieser eine eheliche Lebensgemeinschaft führen zu wollen, entstünde ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (AE).

Der Erteilung einer solchen AE stünden nur noch §§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 71 Abs. 2 AuslG entgegen, was auch nach dem 01.01.2005 aufgrund von §§ 5 i.V.m. 28 AufenthG nicht anders gehabt werden wird.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 22.12.2004 um 01:49:19 von Doc »  

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Antwort #38 - 22.12.2004 um 15:21:36
 
Zitat:
Außer Frage steht, dass Dein Bräutigam sich derzeit unerlaubt in D. aufhält und damit sehrwohl vollziehbar ausreisepflichtig ist und derzeit einen Straftatbestand nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt. Ohne Ausreise über die bundesdeutschen Grenzen brauchen wir gar nicht weiter diskutieren.

Eine neuerliche Einreise über die Außengrenzen Deutschlands dürfte gem. Abkommen BAnz. 1967 Nr. 171, S. 1 (mir derzeit nicht zugänglich, daher ohne Gewähr) für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten rechtmäßig sein.

Während eines solchen touristischen Aufenthaltes darf sehrwohl geheiratet werden.

Durch die Eheschließung mit einer Deutschen und dem Ansinnen, mit dieser eine eheliche Lebensgemeinschaft führen zu wollen, entstünde ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (AE).

Der Erteilung einer solchen AE stünden nur noch §§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 71 Abs. 2 AuslG entgegen, was auch nach dem 01.01.2005 aufgrund von §§ 5 i.V.m. 28 AufenthG nicht anders gehabt werden wird.

Doc  8)


hallo doc

vielen dank für deinen Beitrag ich hoffe das es nun der fragestellerin endlich klar ist das es 5 nach 12 ist was die ausreise angeht.
was der Verbleib  nach einer Heirat während des legalen Touristenaufenthaltes angeht käme es auf einen Versuch an.....
Jedenfalls sollte paralell dazu eine Heirat im Heimatland geplant werden um dann eventuell überraschend und ungeplant während des touristischen Aufenthaltes doch hier in DE zu heiraten.
Gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #39 - 03.01.2005 um 01:25:22
 
die sache kommt mir sehr bekannt vor! Ich heirate nächste Woche eine Mexikanerin sie war als au pair Mädchen in Deutschland nach dem sie schwanger wurde gab sie den job auf und zog zu mir. Ich dachte wir können schnell heiraten es dauerte mehrere Monate und sie ist illegal in DE trotzdem reichten wir alle Papire beim Standesamt ein, diese wurden zum Oberlandesgericht gesendet. Ich wurde angerufen und nach der aufenhaltsgenehmigung gefragt ich sagte ganz klar sie hat keine und weil alles so lange dauerte ist sie inzwischen illegal hier, aber das kann mann ja mit der Hohzeit ändern. Und ein paar Tage später bekammen wir die Nachricht das wir heiraten dürfen. Erst nach der Heirat in Deutschland gehen wir zur Ausländerbehörde und beantragen die Aufenhaltsgenehmigung der dann ja nichts mehr im wege stehen dürfte.
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