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abschiebung heirat was nun ???? (Gelesen: 17.596 mal)
pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 15.12.2004 um 01:42:40
 
Zitat:
... heiraten wollten die beiden so oder so. nur in der situation jetzt, wird das ganze mehr als schwierig ... was sollen sie eurer meinung nach nun wirklich tun???


wie schon oben geschrieben. ganz schnell zur ABH. offen und ehrlich sein. wenn die wirklich heiraten wollen, können die es auch später tun. mit den versuch der "tricksereien" macht ihr euch wahrscheinlich nur unglücklich. kann deine situation verstehen. sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
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marion2312
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 15.12.2004 um 01:46:24
 
wir haben einfach angst, dass er dann raus muss .... weinend weinend weinend weinend
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.12.2004 um 01:57:07
 
Zitat:
wir haben einfach angst, dass er dann raus muss .... weinend weinend weinend weinend


sorry marion. raus muss er eh. meiner ansicht nach höchsten vielleicht nur noch durch immatrikulation zu vermeiden. die frage ist dann, ob er in den nächsten jahren wieder "rein kommen" darf, wenn ihr das mit der illegalen aufenthalt nicht schnell klärt. ich würde an deiner stelle die sache nicht verschlimmern. ich bin aber kein insider. da können die foren member "vom amt" besser auskunft geben.
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 15.12.2004 um 01:21:24
 
Zitat:
hi nochmals,
die Idee mit dem nahen ausland ist gar nicht so übel.Wenn er dort auf seiner Botschaft noch einen neuen Pass bekommen könnte zb.wenn der alte kaput ist oder irgendwie nicht mehr zur Benutzung taugt dann könnte er sogar direkt aus dem nahem Ausland (zb: Frankreich) wieder nach DE einreisen,-,öglichst mit Einreisestempel und hier heiraten.

peku



angenommen, es kann schnell im ausland geheiratet werden, wird es sicherlich nicht "billig sein":

- reise- und aufenthaltskosten
- gebühren für passersatz, ledigkeitsbescheinigungen etc.
- evtl. kurierdienste für geforderte unterlagen
- honorar für übersetzungskosten
- kosten für die anmeldung der heirat
- evtl. übersetzung heiratsurkunde
.
.
.

und wenn pech im spiel ist, dann anwalts- und gerichtskosten wg. scheinehe, illegalen aufenthalt usw.

ich würde das geld der uni geben.
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Mick
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Antwort #19 - 15.12.2004 um 06:32:11
 
Zitat:
sorry marion. raus muss er eh.


Moin Allerseits,

irgendwie ließ mir das in der Nacht keine Ruhe, nach dem Motto, ich habe was übersehen.
Marion, ruf doch mal bei Eurer ABH an und frage nach, ob die ein Problem damit haben, wenn der Student im Anschluss an die Bewilligung noch 90 Tage Besuchsaufenthalt dran hängt. Die Rechtsauffassungen, ob dieses möglich ist, variieren da durchaus, vielleicht habt Ihr ja Glück.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ronny
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Antwort #20 - 15.12.2004 um 08:17:30
 
Zitat:
nach meinen imformationen ist dies jedoch nicht möglich.


Hallo Marion,

habe ich was überlesen, oder steht es noch nicht da?

Woher sind die Info`s dass eine Eheschließung (ggf. warum?) in Deutschland nicht möglich sein soll.

wenn ich das bisher richtig verstanden habe, ist der Paß noch nicht abgelaufen, sondern lediglich die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.

Wenn die notwendigen Urkunden und Nachweise für die
Befreiung vorliegen, kommt es doch für die Eheschließung nicht unbedingt auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes an.

Allerdings wird der Scheineheverdacht in dem Fall näher liegen, als wenn dem Vorschlag freiwillige Ausreise mit anschließender legaler Wiedereinreise gefolgt würde.

Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 15.12.2004 um 10:09:29
 
Zitat:
alle sprechen immer von dänemark. ist es möglich, dass er mit seinem abgelaufenen paß nach dänemark ausreist. die beiden dort heiraten und dann wieder nach deutschland zurückkommen ???



@ronny
laut marion ist der paß abgelaufen. wenn es tatsächlich so ist und "seinem abgelaufenen paß" nicht die aufenthaltsbewilligung gemeint ist, würde es mich wundern, damit in D heiraten zu können

@mick
daran hatte ich auch gedacht, dass er ja als tourist in D 90 tage aufhalten kann. aber marion schrieb

Zitat:
seid sept. ist er illegal in deutschland


selbst wenn damit ende sept. gemeint ist, wird die zeit für eine heirat in D verdammt knapp, da der antrag auf eheschliessung noch eingereicht werden muss. ob im fall panama das OLG noch zustimmen müsste, weiss ich nicht. denke aber schon.  dazu reicht die verbleibende zeit glaube ich nicht aus.
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marion2312
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #22 - 15.12.2004 um 10:22:15
 
... damit ist die aufenthaltsbewilligung gemeint. diese ist seit sept. abgelaufen.

sorry, wenn ich mich teilweise verkehrt ausdrücke.
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peku
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Antwort #23 - 15.12.2004 um 11:09:43
 
@mick

....aber bei legal eingereisten Personen die während des visumfreien Aufenthlates hier einreisen kann doch die AE ohne Wiederausreise erteilt werden...so zumindest der Meinungstenor hier im Forum.Also wäre es doch ein legal zulässiger Weg.

Jedoch nochmals mein rat: Diskutiert nicht hin und her er soll unverzüglich ausreisen aus DE wobei eine Ausreise ohne Vorsprasche die ALB zumindest nicht wach machen und auf die Idee bringen könnte wegen dem "ilegalem" Aufenthalt eine Einreisesperre oder sonst was negatives zu tun.
Und nochmals: UNVERZÜGLICH den ilegalem aufenthalt beenden.

gruss peku
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Mick
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Antwort #24 - 15.12.2004 um 11:24:50
 
Zitat:
@mick

....aber bei legal eingereisten Personen die während des visumfreien Aufenthlates hier einreisen kann doch die AE ohne Wiederausreise erteilt werden...so zumindest der Meinungstenor hier im Forum.Also wäre es doch ein legal zulässiger Weg.


Peku, Du solltest nochmal lesen was ich geschrieben habe und das dann sacken lassen.
Ich schrieb nicht, dass die AE nicht erteilt werden wird, wenn man mit Tourivisum einreist und dann heiratet. Ich schrieb, dass Visumsfreiheit grundsätzlich nur für Besuchsaufenthalte gilt und nicht, wenn von vornherein die Eheschließung beabsichtigt ist.

Zitat:
Und nochmals: UNVERZÜGLICH den ilegalem aufenthalt beenden.


Wie Du aus meinem letzten Posting erkennen kannst, ist der Aufenthalt möglicherweise gar nicht illegal.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #25 - 15.12.2004 um 11:32:50
 
meine güte ... im moment habe ich das gefühl mir platzt der kopf ... ich finde es einfach toll, dass ihr alle euch meinen kopf zermartet ... dafür DANKE !!!!! an alle !!!!

wenn ich jetzt mal alles zusammenfasse ist folgendes richtig... oder ???

ER reist aus DE ins benachbarte ausland ohne schwierigkeiten aus. läßt sich dann ein besuchsvisum für deutschland ausstellen und reist wieder nach DE ein. die beiden gehen dann zur ABH beantragen eine heirat.

geht das so ?????

mir schwirrt der kopf !!!!
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Antwort #26 - 15.12.2004 um 11:49:30
 
Zitat:
meine güte ... im moment habe ich das gefühl mir platzt der kopf ... ich finde es einfach toll, dass ihr alle euch meinen kopf zermartet ... dafür DANKE !!!!! an alle !!!!

wenn ich jetzt mal alles zusammenfasse ist folgendes richtig... oder ???

ER reist aus DE ins benachbarte ausland ohne schwierigkeiten aus. läßt sich dann ein besuchsvisum für deutschland ausstellen und reist wieder nach DE ein. die beiden gehen dann zur ABH beantragen eine heirat.

geht das so ?????

mir schwirrt der kopf !!!!


Nein Marion, so wird das nichts.

Du rufst bei der ABH an und stellst die Frage, die ich im vorletzten Posting geschrieben habe. Sollte die sagen, dass der visumsfreie Aufenthalt zu Besuch im Anschluss an die Bewilligung möglich ist, ist er legal hier. Er könnte aber nur bis 90 Tage nach Ablauf der Bewilligung bleiben und wäre dann verpflichtet, das Schengengebiet zu verlassen.

Ein Besuchsvisum kann er nicht beantragen/bekommen, da er Angehöriger eines Staates ist, der visumsfrei nach Schengenland kommen kann. Da Ende Dezember die 90 Tage voll sind, bringt Euch das nicht weiter.

Sollte die ABH davon ausgehen, dass der Aufenthalt derzeit noch legal ist, könnt Ihr ja nach einer Bewilligung zum Zwecke der Eheschließung fragen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Antrag nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Ergo: Es läuft auf eine Ausreise nach Panama hinaus (auch wenn der Aufenthalt derzeit noch legal wäre), da ggf. Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen.
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Antwort #27 - 15.12.2004 um 11:50:48
 
@Mick: Die Ausreiseverpflichtung ist wohl vollziehbar, da nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung die Verlängerung nicht beantragt wurde.

Damit wird dann auch die Ausreise in das benachbarte Ausland schwieriger.

Der Ausreispflicht genügt er dann bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind!

:endsm
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Antwort #28 - 15.12.2004 um 11:54:01
 
Zitat:
@Mick: Die Ausreiseverpflichtung ist wohl vollziehbar, da nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung die Verlängerung nicht beantragt wurde.

Damit wird dann auch die Ausreise in das benachbarte Ausland schwieriger.

Der Ausreispflicht genügt er dann bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind!

:endsm


Hi ZAK,
ist nicht nach Jedermanns Meinung die richtige Rechtsauffassung. Nach meiner Kenntnis streiten sich ranghöchste Stellen darüber, ob ein legaler Besuchsaufenthalt im Anschluss an eine Aufenthaltsgenehmigung noch möglich ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren das BMI und AA. Daher habe ich auch empfohlen, die eigene ABH nach deren Auffassung zu fragen.
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Antwort #29 - 15.12.2004 um 12:54:38
 
Zitat:
mir schwirrt der kopf !!!!


marion, ich kann deine situation ganz gut nachvollziehen. das, was du erreichen willst, nämlich dass dein weiterhin in D legal aufhalten kann, lässt sich meiner bescheidenen meinung nach evtl. nur durch die immatrikulation an der uni erreichen.  heirat usw. kann von der ausländerbehörde als "trickserei" zur erschleichung eines aufenthaltstitel verstanden werden. zumal eine heirat kostspielig und lange dazern kann.

ich bin selber ausländer und es gibt ein deutsches sprichwort, welches sich tief in meinem kopf eingebrannt hat:

"tu erst das, was notwendig ist,
mach dann, was möglich ist,
und am ende wird auch das unmöglich möglich"

notwendig ist für mich, dass er so schnell wie möglich seinen aufenthaltsstatus klärt. ansonsten droht sogar ein mehrjähriges einreiseverbot. ob nun wie peku es beschreibt, einfach ausreisen oder andere, es mit der ABehörde zu klären besser ist, kann ich nicht sagen. ich kann mir aber vorstellen, dass wenn dein gast das schengengebiet verlässt, ohne es mit der behörde geklärt zu haben, es am grenzaustritt schwierigkeiten geben könnte. dazu können andere mehr dazu sagen.

wenn alles glatt geht, würde ich dann alles mögliche tun, die heirat in gang zu setzen. er wird aber nicht drumherum kommen, einige zeit D nicht betreten zu dürfen. schlimmstensfall 3 monate. und wie schon gesagt, eine heirat mit ausländerbeteiligung geht normalerweise nicht "schnell".

nach der heirat kann er dann im normalfall in D bleiben, so lang er mag.

sorry, dass ich dir nicht besser helfen kann. meine verlobte aus paraguay kann auch erst anfang februar wieder als touristin einreisen. ich habe sie seit 7 wochen nicht gesehen. ich weiss, wie schlimm eine trennung dieser art ist.

ich wünsche dir viel glück!
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