boopathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Offensichtlich gibt es hier ein Misverständnis!
Bisher was es so: Wenn ein Inder eine andere StAng erwirbt, verliert er die indische StAng entweder durch Entlassung oder automatisch.
Seit 2003 gilt folgendes: "Recently a law has been passed in India that would allow dual citizenship for persons of Indian origin, who are foreign citizens of United States and other affluent countries." "At this time, only ethnic Indians from the United States, Canada, United Kingdom, Australia, Cyprus, Finland, France, Greece, Ireland, Israel, Italy, Netherlands, New Zealand, Portugal, Sweden, and Switzerland. "
Heute wurde bekanntgegeben, dass dieses Gesetz auch für alle anderen Länder gilt oder besser geasagt: gelten wird.
Im Klartext: Wenn es keine Einwände von der deutschen Seite gibt, kann ich beide StAng besitzen. Von indischer Seite gibt es keine Einwände mehr wie es früher der Fall war.
Verlangt BRD in jedem Fall, dass man die andere StAng verlieren muss bevor die deutsche Einbürgerung stattfindet?
Oder duldet BRD doppelte StAng?
Für Inder ist es jetzt möglich, auch wenn er mal Inder war und andere StAng erworben hat, zusätzlich zu der ausländischen StAng auch die indische StAng zu erwerben.
Ich möchte nur die Klarheit von der deutschen Seite.
Vielen Dank.
(Falls die neue Lage und meine Frage noch nicht klar ist, bitte posten.)
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