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NE bei Bewährung (Gelesen: 1.249 mal)
Jami
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE bei Bewährung
07.01.2005 um 10:06:47
 
Hallo Ralf


Aber  Einen Anspruch auf NE besteht auf jeden fall nach 5J AE auch wenn Vorstrafe vorliegt

siehe § 9 AufenthG 
"
eine er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,"

oder verstehe  ich da was falsch?
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 08.01.2005 um 11:54:04
 
hi,

nein das siehst du richtig(mal Zeiten einer Inhaftierung ausgenommen)

gruss peku
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