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unklarheit bei FZ-visum (Gelesen: 4.828 mal)
wolfgang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #15 - 18.02.2005 um 14:33:23
 
Zitat:
danke euch allen fuer euer engagement und ich werde noch den nachsatz liefern , falls/wenn das visum erteilt wurde .


so und nun das ergebnis :

meine frau hatte anfang februar ihr interview im deutschen konsulat in moskau . sie hatte ihre papiere komplett und von mir eine formlose einladung .

der interviewpartner liess meine einladung nicht gelten , obwohl meine frau darauf hinwies , dass dies ja sogar von der hiesigen abh ( nach einem telefonat mit moskau ) so empfohlen hatte ; es wurde noch ein obermaker gefragt und der entschied auch " nein , so geht das nicht "  . meine frau also unter traenen wieder heim , erzaehlt es mir , ich rufe abh an , die widerum sagt " es ist voellig unverstaendlich , weshalb die konsulats-mitarbeiter sich so verhalten " .

ein fax von der abh an meine frau , dass die abh keine einwaende hatte und hat - fax wird zum naechsten interview mitgenommen und zauberhand klebt ein ein-jahres-visum .

die deutsche ordentlichkeit in allen ehren , aber ein paar fette ausrutscher scheint es eben doch zu geben .

gruss , wolfgang
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 18.02.2005 um 15:06:51
 
Zitat:
und eben dies schien sich der ab'ler heute auch zu denken  :happy: .

ich war naemlich dort , um klarzustellen was jetzt wird  :bx , denn meine suesse bekommt ja langsam die krise , und er bot von sich aus an ein solches c3-visum bei der botschaft zu befuerworten  :) .

Zitat:
ein fax von der abh an meine frau , dass die abh keine einwaende hatte und hat - fax wird zum naechsten interview mitgenommen und zauberhand klebt ein ein-jahres-visum .

Das skurille an der Sache ist, daß die ABH mit der Erteilung eines solchen Visums eigentlich gar nichts zu tun hat, weil dieses Visums nicht zustimmungspflichtig ist. Und dennoch scheint das Statement der ABH den Ausschlag gegeben zu haben.

Abu
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wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 18.02.2005 um 17:32:35
 
Zitat:
Das skurille an der Sache ist, daß die ABH mit der Erteilung eines solchen Visums eigentlich gar nichts zu tun hat, weil dieses Visums nicht zustimmungspflichtig ist. Und dennoch scheint das Statement der ABH den Ausschlag gegeben zu haben.

Abu



dennoch scheint die abh denen verklickert zu haben was rechtens ist , oder bin ich da auf dem holzweg , denn das konsulat wollte ja wieder eine ve , die ich nach mehrfacher aussage fuer meine frau nicht mehr brauche . das sagte im uebrigen auch der nette herr der abh .

gruss , wolfgang
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