Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
unklarheit bei FZ-visum (Gelesen: 4.827 mal)
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag unklarheit bei FZ-visum
02.12.2004 um 23:21:09
 
hi alle ,
ich habe viele beitraege gelesen , doch konkret blieb mir unklar :

meine frau , russin , lebt und arbeitet in moskau , ich , deutscher , lebe und arbeite hier . wir haben vor 2 monaten geheiratet .
um uns nun moeglichst oft treffen zu koennen , versuchen wir beide eine art aufenthaltserlaubnis fuer den fremdstaat zu erhalten .

meine frau stellte den visumantrag zur FZ . sie moechte aber weder ihre 18 jaehrige tochter , noch ihren arbeitsplatz so knall auf fall zuruecklassen/hinschmeissen , sondern bat sich etwa ein jahr dafuer aus .
ich war bei meiner einbestellung so ehrlich diesen verhalt darzustellen - tja ...........
die AB bezweifelt nun , dass wir ausreichend kontakt haben koennen ( wir haben dieses jahr "lediglich" 4 monate in moskau und im urlaub zusammengelebt ) , und um dieses noch zu untermauern liegt der visumantrag seit einem monat dort in der ablage und somit fliege ich zu ihr statt sie zu mir .

wie nun koennen wir uns dieses besagte jahr oefters auch in deutschland treffen ? gibt es eine schluessige argumentation zugunsten einer AE-bewilligung ?

danke fuer jeden guten rat
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #1 - 03.12.2004 um 01:42:18
 
Hallo,
ich würde da ein längerfristig gültiges Besuchsvisum in Erwägung ziehen. Familienzusammenführung scheint ja offensichtlich noch nicht beabsichtigt zu sein.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #2 - 03.12.2004 um 03:10:53
 
dank dir mick ,

jedoch sind wir eine familie und fuehren uns bereits zusammen wann immer es geht . weshalb wird uns das nah bleiben so erschwert ?

ein visum fuer max. 3 monate pro halbjahr . dann greift doch auch wieder das prozedere mit der VE und den nachweisen . 
"staatlich rationierte ehe" wuerde ich das nennen .

gibt es eine genauere definition fuer ein mindestmass des gemeinschaftlichen lebens ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #3 - 03.12.2004 um 07:32:50
 
Zitat:
"staatlich rationierte ehe"


Mmh,

ich glaube eher ihr rationiert Euch die Ehe da selbst.

Zunächst mal mußt Du davon ausgehen, dass Ehe im Sinne des deutschen Ausländerrechts die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland ist, und diese setzt nun mal voraus, dass man zusammenlebt. Ein vorübergehendes Getrenntleben welches aus bestimmten Gründe erforderlich wird, wird wohl auch noch in engen Grenzen akzeptiert.

Ich hätte in Deinem Fall schon ein Problem damit, einen "gewöhnlichen Aufenthalt" Deiner Frau im Inland festzustellen. Zumindest der Lebensmittelpunkt dürfte noch eindeutig in Rußland liegen (Arbeit, Tochter etc.).

Zitat:
längerfristig gültiges Besuchsvisum


Nehmt das erstmal als Anfang und gründet dann einen gemeinsamen Wohnsitz im Inland. Das dazu erforderiche Visum hat sie ja schon beantragt.

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #4 - 03.12.2004 um 10:11:10
 
danke auch an ronny ,

wenn meiner frau aber nun dieses FZ-visum nicht erteilt wird , weil der zustaendige bearbeiter , so wie ihr hier , keine FZ sieht , dann erhaelt sie doch ein abgelehnt in ihren pass .

sie muesste also ihre heimatliche existenz erst einmal ueber bord werfen , nur um moeglicherweise festzustellen , dass sie in deutschland insgesamt nicht leben mag . ich wuerde solche regelung fuer mich bei den russen als schikane empfinden .

rationieren : jeder der seinen arbeitsplatz schaetzt , der seine elterlichen "pflichten" ernst nimmt , rationiert sein leben ? soll ich deine argumentation so verstehen .

mannomann , wo sind meine antidepressiva  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
croco
Senior Member
****
Offline


"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #5 - 03.12.2004 um 18:44:13
 
Zitat:
ein visum fuer max. 3 monate pro halbjahr . dann greift doch auch wieder das prozedere mit der VE und den nachweisen .


Wenn ihr verheiratet seid, brauchst du für deine Frau keine VE mehr abzugeben, zumindest beim FZ-Visum. Du bist deiner Frau gegnüber eh unterhaltspflichtig. Ein Besuchsvisum sollte eigentlich auch nicht so problematisch sein, vonwegen VE und Nachweise (Frage an Mick).
Wenn sich deine Frau überwiegend in Russland aufhält reicht doch auch ein Visum für drei Monate. Anderfalls wäre sie ja überwiegend in Deutschland Zwinkernd.

8)croco
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #6 - 04.12.2004 um 22:37:30
 
Zitat:
Wenn sich deine Frau überwiegend in Russland aufhält reicht doch auch ein Visum für drei Monate. Anderfalls wäre sie ja überwiegend in Deutschland Zwinkernd.

8)croco


du meine guete ; wenn sie z. b. vier tage frei haette und zu mir kommen wollte , soll sie dafuer ihr 3 monatsvisum , welches das einzige fuer ein halbes jahr sein duerfte , verplempern/investieren .
hat einer von euch schon mal in moskau vor der deutschen  botschaft gestanden , oder auch nur den ablauf bis zur erteilung eines visums direkt mitverfolgt ? tja , sie ist eine russin , die zu ihrer nationalitaet steht - selber schuld .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #7 - 05.12.2004 um 13:08:01
 
Zitat:
[...] wenn sie z. b. vier tage frei haette und zu mir kommen wollte , soll sie dafuer ihr 3 monatsvisum , welches das einzige fuer ein halbes jahr sein duerfte , verplempern/investieren .[...]


Mit einem unechten (5-)jahresvisum (Kategorie C4, multiple Einreise) darf deine Frau innerhalb von bis zu 5 Jahren sich maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in D. bzw. Schengenland aufhalten. Das sollte doch ausreichen, um jeden Urlaub in D. verbringen zu können.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #8 - 05.12.2004 um 15:07:28
 
hi doc,

kannst du mir mehr über diese mir bis dato unbekannte visaform erzählen.dies ginge doch auch zb für meinen schwiegervater

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #9 - 05.12.2004 um 15:16:19
 
Zitat:
..... ausreichen, um jeden Urlaub in D. verbringen zu können.

Doc  Zwinkernd



klasse doc , das hoert sich ja schon eher nach brauchbarer voruebergehender loesung an .
ich schliesse mich peku in der fragestellung an , denn die deutschen konsulate geben darueber in dieser form keine auskunft .

gruss , wolfgang
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #10 - 05.12.2004 um 19:23:16
 
Hallo,

alles ist nachzulesen in der
GKI
(Gemeinsame konsularische Instruktion):
Es gelten die allgemeinen Regeln wie für alle anderen Schengenvisa.
Unter V. Bearbeitung und Entscheidung, Nummer 2.1 ist folgendes aufgeführt:
Zitat:
2. Entscheidungsverfahren
2.1. Festlegung der Visumkategorie und der Anzahl der Einreisen
Das einheitliche Visum kann sein (Artikel 11):
[...]
- ein Visa mit einjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen;[...]

Grundsätzlich handelt es sich zwar um Geschäftsvisa, können aber auch in besonderen Fällen zu privaten Besuchszwecken erteilt werden.

Die Kosten für ein Schengenvisum der Kategorie C4 sind der Anlage 12 auf Seite 65 zu entnehmen:
Zitat:
C4. Mehrmalige Einreise, Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren // 50 EUR + 30 EUR für jedes zusätzliche Jahr



Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #11 - 06.12.2004 um 09:19:41
 
Ich kann bestätigen, daß die genannte Visa-Kategorie auch als Besuchsvisum erteilt wird:

Als in ich Thailand lebte, hatte meine thailändische Frau ein zweijähriges Schengen-Visum zur mehrmaligen Einreise. Außerdem kenne ich einen anderen Fall, wo jemand ein fünfjahriges Visum hatte.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #12 - 06.12.2004 um 09:41:32
 
Hi,
wobei ich den Fettdruck im Zitat anders gesetzt hätte:

Zitat:
2. Entscheidungsverfahren
2.1. Festlegung der Visumkategorie und der Anzahl der Einreisen
Das einheitliche Visum kann sein (Artikel 11):
[...]
- ein Visa mit einjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen;[...]


Kenne die Ausstellungspraxis ned, würde mich aber bei dem Wortlaut nicht wundern, wenn sie "zurückhaltend" ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
croco
Senior Member
****
Offline


"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #13 - 06.12.2004 um 10:29:19
 
Zitat:
und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind.
Zitat:
bestimmten Kategorien von Personen

Wer definiert eigentlich was ein besonderes Interesse ist
bzw. was für einer Kategorie von Mensch die betroffenen Personen angehören müssen?
Bei verheirateten Paaren sollte das doch eigentlich zutreffen.

Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
wolfgang
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unklarheit bei FZ-visum
Antwort #14 - 06.12.2004 um 18:55:50
 
Zitat:
Bei verheirateten Paaren sollte das doch eigentlich zutreffen.



und eben dies schien sich der ab'ler heute auch zu denken  :happy: .

ich war naemlich dort , um klarzustellen was jetzt wird  :bx , denn meine suesse bekommt ja langsam die krise , und er bot von sich aus an ein solches c3-visum bei der botschaft zu befuerworten  Smiley .

meine fluege ueber weihnacht etc. habe ich aufgrund der unklaren lage zwar schon gebucht , aber somit kann meine frau ja anfang des jahres  mal wieder herkommen .

danke euch allen fuer euer engagement und ich werde noch den nachsatz liefern , falls/wenn das visum erteilt wurde .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema