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Kann Gültigkeit einer Eheschließung (Gelesen: 1.539 mal)
Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Gültigkeit einer Eheschließung
18.02.2005 um 14:23:09
 
Hallo zusammen,

heute wurde ich mal wieder mit einer für mich unverständlichen Geschichte konfrontiert.

Kann es sein, dass die Gültigkeit einer Eheschließung, die per Familienbuch vom Standesamt bestätigt wurde, trotzdem von einer deutschen Botschaft im Rahmen eines Visumverfahrens angezweifelt wird? Wenn ja, unter welchen Umständen.

Wir haben zwischenzeitlich unser Familienbuch erhalten. Aber es steht immer noch dieses Visumverfahren im Raum.

Jetzt wurde meinem Mann eine Geschichte zugetragen, wo ein Paar, dass in Deutschland geheiratet hat, trotzdem zur nachträglichen Einholung des Visums zur Familienzusammenführung aufgefordert wurde (schon alleine das kann ich so nicht glauben, aber egal). Dann wurde angeblich beim Visumverfahren diese Eheschließung nicht anerkannt und das Paar mußte in Nigeria nochmal heiraten.

Solche Geschichten schüren die Angst meines Mannes vor diesem Visumverfahren. Ich möchte ihm seine Ängste gerne nehmen. Aber mir fehlen die Argumente.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2005 um 14:50:14
 
Zitat:
Ich möchte ihm seine Ängste gerne nehmen. Aber mir fehlen die Argumente


Hi Muyiwa,

Zitat:
Kann es sein, dass die Gültigkeit einer Eheschließung angezweifelt wird

Zitat:
Wenn ja, unter welchen Umständen.


kann ich mir so auch nicht vorstellen, es sei denn  der Standdesbeamte hätte was übersehen,  was in Nigeria bekannt gewesen wäre.

Ohne aber den genauen Sachverhalt zuhaben könnte ich auch nur spekulieren.

Behandle es sowie es rüber kam,als Gerücht.  :paletti

Die Materie ist so komplex, dass viele (auch Standesbeamte) das ned blicken, schau mal unten im Non-Ausländerrecht mein Posting zum Stammesrecht im Zusammenhang mit Ehefähigkeit.

Da sind so viele verschiedene Rechtsordnungen auf der Welt, und dann noch das interne Recht der Staaten,dass einfach Fehler vorprogrammiert sein müssen. Augenrollen

Und auf die "guten Ratschläge von den Freunden der Freunde eines Freundes" würd ich nicht ohne weiteres was gebn.  Zwinkernd

Wird schon schiefgehen.  Daumen hoch

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muyiwa
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Antwort #2 - 18.02.2005 um 18:38:05
 
Hallo Ronny,

ich muss Dir ja mal ein Kompliment machen: Du mutierst hier langsam aber sicher zu meinem Lieblings-Experten :Blümle (schleim, scheim; aber stimmt).
Ich schätze an Dir, dass Du immer so schön sachlich bleibst (was jetzt aber nicht heißt, dass andere das nicht tun).

Was mich an der Sache irritiert: Mit unserem Familienbuch ist unsere Eheschließung doch nach deutschem Recht gültig. Für die Botschaft müsste doch auch deutsches Recht relevant sein. Deswegen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, was dazu führen könnte, dass dort jemand unsere Eheschließung nicht anerkennt.

Für mich war ja schon die norwegische Heiratsurkunde mit Apostille unanfechtbar. Zumindest die Standesbeamtin hat gesagt, dass ich in Deutschland nicht nochmal heiraten kann (selbst wenn ich das will), weil ich ja bereits verheiratet bin (das hätte auch gegolten, wenn wir kein Familienbuch hätten anlegen lassen).

Beim Ausländeramt hat man meinem Mann aber irgendwann mal gesagt, dass wir evtl. nochmal heiraten müssten :bhf.
Ich hoffe, diese Aussage ist mit Anlegung das Familienbuches hinfällig geworden ist.

Nun ich werde trotzdem tun, was Du mir geraten hast und das ganze als Gerücht abtun. Wahrscheinlich hat man meinem Mann eh mal wieder nur die halbe Wahrheit erzählt (wer weiß unter welcher Identität der Betroffene hier geheiratet hat).

Mein Mann läßt sich halt auch einfach viel schneller ins Boxhorn jagen als ich. Ich hinterfrage und lasse mir erklären.
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ronny
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Antwort #3 - 18.02.2005 um 19:01:03
 
Zitat:
ich muss Dir ja mal ein Kompliment machen


Hi Muyiwa,

dankeschön  für die Blumen :blum und das Kompliment ronny wird langsam rot.

Das mit der Sachlichkeit naja, ich kann auch heftig werden, gibt genügend Beispiele hier.
Und ob das immer sachlich ist  öhm

Aber zu Deiner Eheschließung:

Zitat:
dass wir evtl. nochmal heiraten müssten


Das kann eigentlich nur dann in Frage kommen, wenn der Standesbeamte bei der Anlegung des Familienbuches etwas übersehen hätte, wovon ich mal nicht ausgehe.

Aber mal allgemein: (nicht auf Euren Fall abgestellt, keine Angst)  :paletti

wenn der Standesbeamte übersähe, dass bei einer Eheschließung in einem Drittstaat zwar formell das Ortsrecht beachtet wurde, aber materiell ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis vorlag, dann könnte sowas schon passieren.

Beispiel:

Eine deutsche StAng hat in eienm anderen Staat einen Drittstaatsangehörigen geheiratet, der bereits einmal geschieden wurde. Sie haben die Scheidung bei der Eheschließung unterschlagen.
Im IPR des Ausländers steht, dass eine Doppelehe absolut nichtig ist.

Dann wären die Rechtsfolgen diese:

1.Ortsrecht der Eheschließung = Ehe wirksam,

2.deutsches Heimatrecht der Frau = Ehe aufhebbar,

3.ausl. Heimatrecht des Mannes = Ehe nicht existent.

In einem solchen Fall kämen die Rechtswirkungen zum Tragen, die die ärgsten wären, das ist so festgelegt in der IPR-Lehre.

Folge wäre es liegt eine Nichtehe vor.

Und das, obwohl durch die Anerkennung der Scheidung in Deutschland sogar noch die Aufhebbarkeit beseitigt werden könnte. Aber die ärgste Rechtsfolge des Heimatrechts des Mannes führte immer dazu, dass die Eheschließung hier wiederholt werden müßte.

Das Ganze ist halt  kompliziert und bringt immer Schwierigkeiten mit sich und da können durchaus auch Fehlentscheidungen (ggf. eines Standesbeamten) bei raus kommen.

Jetzt hab ich doch wieder einen Roman geschrieben, sorry. Zwinkernd

Greetz
Ronny





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Antwort #4 - 18.02.2005 um 20:52:10
 
Zitat:
Jetzt hab ich doch wieder einen Roman geschrieben, sorry.


Na ja, bei komplizierten Sachverhalten muss man eben auch schon mal einen Roman schreiben (obwohl es das in meinen Augen nicht ist), damit der andere eine Chance hat, es zu verstehen.

Auf jeden Fall habe ich das gerade meinem Mann so mitgeteilt und er scheint jetzt wieder sehr beruhigt zu sein  :happy:

Gott sei Dank waren wir beide noch nie vorher verheiratet. Somit fällt solch ein Fall für uns flach. Hinzu kommt, dass die Standesbeamtin meiner Meinung nach sehr gründlich war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie was übersehen hat.
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