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Integrationskurs und überhaupt (Gelesen: 975 mal)
Chui
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Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs und überhaupt
18.02.2005 um 15:01:45
 
Hallo alle,

erstmal ein großes Lob für dieses interessante und informative Forum!

Nach langem Suchen habe ich zum Thema Integrationskurse bisher wenig gefunden, und möchte deswegen ein bißchen fragen. Aber erstmal erzählen:

Aaalso, ich bin Deutsche und bin zur Zeit in China. Bin zum Studieren hergekommen und, wie es eben so läuft, habe ich im Januar geheiratet. Mein Mann ist Chinese. Die Heirat in China lief problemlos, keinerlei Probleme wegen Papieren, Ämtern oder sonstigem. Im September erwarten wir ein Kind. Weil ich das Baby lieber in Deutschland bekommen will, und vorher noch mein letztes Semester Sinologie machen will, wollen wir Anfang März nach Deutschland. Da Familiennachzugsvisa bis zu 4 Monate dauern kann, machen wir erstmal Besuchsvisum, und dann in Deutschland Aufenthaltserlaubnis. (Daß das geht hat mir eine Mitarbeiterin des betreffenden Ausländeramtes bestätigt.)

Also hoffe ich mal, daß alles gut geht. Mit der deutschen Botschaft hier habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, dort wurde ich schon mehrfach falsch informiert und unfreundlich behandelt, aber es wird schon gehen.

Nun meine Frage: ich habe gelesen, daß nach dem neuen Gesetz Ausländer, die nach dem 01.01.2005 eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt bekommen, VERPFLICHTET sind einen Integrationskurs zu absolvieren. Das trifft sich gut, denn mein Mann kann kein deutsch, und ich hatte mich sowieso schon nach Kursen umgesehen. Unser Problem ist, da ich ja noch studiere, haben wir wenig Geld für teure Kurse. Kann man in diesem Fall eine Befreiung der Gebühr für den Kurs bekommen? Wie sind diese Kurse, wie lange dauern sie, was wird gelehrt, und kann man relativ kurzfristig beginnen?Finden die Kurse jeden Tag statt und wie groß sind die Klassen? Gibt es irgendwelche Anträge, die ich von hier aus schon stellen kann/sollte?

Vielen Dank schonmal für eure Infos,
Chui

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Chui  
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und überhaupt
Antwort #1 - 18.02.2005 um 15:06:05
 
Hallo Chui,

mal sehen ob ichs schaffe zu antworten, bevor der Meister verschiebt  Zwinkernd , gehört m.E. nämlich in Rubrik Sonstiges
hierhin


M.W. ist da eine ganze Menge zu den Integrationskursen , Kosten etc. schon gesagt worden. Einfach mal stöbern  :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Chun
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Nur die Ruhe bewahren


Beiträge: 98

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und überhaupt
Antwort #2 - 18.02.2005 um 17:13:33
 
Zitat:
Unser Problem ist, da ich ja noch studiere, haben wir wenig Geld für teure Kurse. Kann man in diesem Fall eine Befreiung der Gebühr für den Kurs bekommen?



auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steht folgendes zur Kostenbefreiung:

"Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, können auf Antrag gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises von der Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten, befreit werden. Ausländer, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die Leistungen oder Hilfen nach Satz 1 nicht mehr gewährt werden. "

http://www.bafl.de/template/index_home_info_02.htm

das wird wohl die einzige Ausnahme zur Kostenbefreiung sein!?

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