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Heiratsurkunde aus Ghana hier anerkannt? (Gelesen: 8.073 mal)
elfe83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.12.2004 um 17:10:21
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe menen Mann im Sommer in Ghana geheiratet. Als ich zurück nach Deutschland kam erzählte mir die ABH das die Ehe in Deutschland registriert werden muss.

Ist die Heiratsurkunde hier in Deutschland anerkannt? Legalisiert die Deutsche Botschaft in Ghana solche Urkunden? Muss die Heiratsurkunde in Deutschland noch irgendwo hingeschickt werden und wie lange dauert so etwas?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen und mir sagen wann ich ihn wiedersehen werden, schließlich bin ich nun schon seit 4 Monaten hier und warte auf ihn.

schon einmal vielen Dank im voraus.
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Abu
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Antwort #1 - 01.12.2004 um 18:11:47
 
Zitat:
Ist die Heiratsurkunde hier in Deutschland anerkannt? Legalisiert die Deutsche Botschaft in Ghana solche Urkunden? Muss die Heiratsurkunde in Deutschland noch irgendwo hingeschickt werden und wie lange dauert so etwas?


Lies Dir doch zuerst einmal die folgenden Infos des Auswärtigen Amtes durch:

- Internationale Eheschließung - Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden
( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html#3 )

- Internationaler Urkundenverkehr / Legalisation von Urkunden - Prüfung von Urkunden im Rahmen der Amtshilfe
( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html... )

Abu
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Janine
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Antwort #2 - 01.12.2004 um 18:40:35
 
1. Ist die Heiratsurkunde hier in Deutschland anerkannt?

2. Legalisiert die Deutsche Botschaft in Ghana solche Urkunden?

3. Muss die Heiratsurkunde in Deutschland noch irgendwo hingeschickt werden und wie lange dauert so etwas?

1. jain - einige ABH's bestehen auf eine Legalisierung auch erst nach Einreise des Ehepartners. Einige nicht - erkundige Dich am besten bei Deiner. Solltet ihr ein Familienbuch anlegen wollen kann es sein, dass das Standesamt die Legalisierung will.

2. Ja - aber nur auf Antrag. Automatisch wird dies nicht mehr getan. Siehe Abus Links. Leider informieren sich die meisten nicht vorher darüber, ansonsten kann dies bei Visumsantrag in der Deutschen Botschaft beantragt/befragt werden.

3. Nein - die original Heiratsurkunde muss zurück zur D.Botschaft nach Accra. Kostenpunkt für die Legalisierung (da ein Vertrauensanwalt hinzugezogen wird) ca. 250 Euro. Dauer? Kommt auf die Botschaft an - meistens dauert es aber etwas länger. Westafrika gute 3 Monate.

Nur Mut, eine Famileinzusammenführung Westafrika/Deutschland kann +/- 6 Monate andauern. Ruf deine ABH an oder die D.Botschaft in Accra und erkundige die wegen der Legalisierung.

Warst Du schon bei deinem Interview in Deiner ABH? Was hat man Dir gesagt?

Durchhalten!!! Der Tag des Wiedersehens kommt auf alle Fälle. Verzögert werden kann dies eventuell, wenn Dein Mann schon mal in D. war und noch einige Fälle in den Akten "offen" sind.

2005 hast Du ihn wieder  disco

LG,
Janine

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kaimati
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Antwort #3 - 02.12.2004 um 16:17:01
 
Halihallo Elfe83,

ich habe 2003 in Accra meine ghanaische Frau geheiratet  :happy:.  Sicher habt ihr auf der deutschen Botschaft nach der Heirat einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt und unter anderem die Heiratsurkunde abgegeben. Meines Wissens führt die Deutsche Botschaft in Accra keine Legalisationen mehr durch. Ich habe bei meinem (erfolgreichen)"Interview" die Unterlagen ausgehändigt bekommen. 4 Monate nach der Hochzeit konnte meine frau einreisen  :bussi. Inzwischen haben wir auch ein Familienbuch anlegen lassen. Hierzu kann ich nur dringend raten, zum Termin beim Standesamt eventuelle Fotos der Hochzeit mitzubringen. Unsere Standesbeamtin verzichtete daraufhin auf die nochmalige Überprüfung der Papiere in Ghana, wozu ein von der Botschaft ein Vertrauensanwalt eingeschaltet worden wäre was wiederum hohe Kosten verursacht hätte.

Anyway, viel Glück euch Beiden!!! :blum
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ronny
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Antwort #4 - 02.12.2004 um 16:28:05
 
Zitat:
Inzwischen haben wir auch ein Familienbuch anlegen lassen. Hierzu kann ich nur dringend raten, zum Termin beim Standesamt eventuelle Fotos der Hochzeit mitzubringen.


Der Hinweis mit dem Familienbuch kann nur unterstützt werden. Das befreit in aller Regel später von irgendwelchen Diskussionen über die Wirksamkeit der Eheschließung. Außerdem kann von dem Familienbuch ein mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister erstellt werden (sog. internationale Heirats- Urkunde ).

Ob das mit den Fotos von der inhaltlichen Überprüfung befreit, ist nicht ganz so sicher, weil das eine Frage der Beweiswürdigung des einzelnen Strandesbeamten bleiben wird. Ich befürchte auch, dass die Seriosität der Fotos -wie es bereits bei den Urkunden geschehen ist- einer Inflation unterliegen wird, sodass es  im Nachahmungsfalle Diskussionsbedarfgeben wird.


Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich weiß nicht mehr was ich tun soll!!!
Antwort #5 - 02.12.2004 um 18:50:33
 
Erst einmal möchte ich mich für eure Antworten bedanken.

Dennoch weiß ich immer noch nicht was ich tun soll, weil ich für mich und meinen Mann eine Wohnung angemietet habe, wo die jetztige ABH nicht mehr zuständig ist. Der zuständige Sachbearbeiter von meiner neuen ABH, in dem Bezirk wo ich nun wohne, hat mir mitgeteilt, das er nichts dazu sagen könnte und er wird nun erstmal die Akte meines Mannes anfordern. Das kann 1-2 Wochen dauern und ich erhalte daraufhin eine schriftliche Einladung von meiner ABH. Aber das ist für verwirrend, weil ich doch schon bei einem ausgiebigen Interview war in der alten ABH die vorher zuständig war.

Werde ich etwa schon wieder interviewt?

Der Sachbearbeiter von meinem Mann hat gesagt, das ich abwarten soll bis ich einen Brief von ihm erhalte, aber ich könnte schon einmal die Heiratsurkunde übersetzen lassen, weil dies noch nicht passiert ist, aber das ist doch gar nicht möglich bei einer einfachen Kopie der Heiratsurkunde!? Das Original ist in der Akte meines Mannes.

Daraufhin habe ich das Standesamt angerufen, ob die Ehe hier in Deutschland anerkannt ist. Man antwortete mir das man das nicht sagen kann. Ich müsste zum Einwohnermeldeamt gehen und meine Heirat angeben und dort die Heiratsurkunde vorlegen (mit einer Kopie der Heiratsurkunde?). Die Frau sagte mir, das falls das Einwohnermeldeamt die Urkunde nicht anerkennt würde sie sich dann an das zuständige Standesamt wenden.  Aber was überhaupt das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Ich dachte das regelt man alles mit dem Standesamt!?

Ich weiß es nicht, weil überall wo ich anrufe wird mir etwas anderes gesagt.
Ich weiß nur,  das es meinem Mann schlecht geht, da er an Malaria erkrankt ist und hohes Fieber hat und ich kann nicht bei ihm sein.

Was soll ich bloß tun? Warten oder Handeln?
Vielleicht wisst ihr es!

LG elfe83
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ronny
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Antwort #6 - 02.12.2004 um 21:26:45
 
Zitat:
Man antwortete mir das man das nicht sagen kann.


Du hattest oben ja schon mal den Tip mit dem Familienbuch beim Standesamt bekommen, den ich ausdrücklich wiederholen möchte.

Ich denke mal weil Ghana zu den "klassischen" Problemstaaten gehört, was die Fälschungsrate bei Urkunden angeht, ist es kaum noch vorstellbar, dass ohnedie inhaltliche Überprüfung was unternommen wird.

Das Verfahren ist in dem zweiten linkbei Abu´s post beschrieben. Deswegen dauert das Ganze auch (was Dir Janine schon gepostet hatte) ein paar Monate.

Diese Zeit würde ich nutzen und bereits alles mit dem Familienbuch einleiten, was Dein Standesamt verlangt.
Die Unterlagen sind in etwa vergleichbar mit denen für eine Eheschließung in Deutschland. Dazu sind in den FAQ´s Aufstellungen vorhanden.

Viel Glück
Ronny
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Janine
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Antwort #7 - 03.12.2004 um 09:38:58
 
Hallo Elfe,

ich kann deine verzweiflung und das "nicht durchblicken" wirklich gut verstehen. und ich werde nie verstehen, warum es nicht für jedes bundesland/ für jede stadt ein und das selber verfahren bei diesen angelegenheiten gibt. irgendwo muss es doch mal einzuhaltene wege geben  Ärgerlich

es kann gut möglich sein, dass du noch einmal zu einem interview musst, da du die ABH wechselst. warum weiß ich nicht und ist für mich auch nicht logisch da deine aussagen beim ersten interview ja in der akte deines mannes festgehalten sind. aber gut, mein mann und ich wurden auch zweimal interviewt. er botschaft, ich ABH und danach beide nochmals bei unserer dezentralisierten ABH. wenn eine einladung zum interview kommt, mach es einfach.

das standesamt hat doch zur zeit überhaupt nichts mit eurer ehe zu tun! wenn ihr die absicht habt, ich würde es euch sehr empfehlen, ein familienbuch anlegen zu lassen, dann tut ihr das nachdem dein mann eingereist ist und nicht vorher. nichtsdesto trotz kannst du dich dort vorher erkundigen, welche papiere ihr benötigen werdet. unter anderem nämlich eine übersetzung der heiratsurkunde die du, schon jetzt auch in kopieform machen lassen kannst. euer original bringt dein mann erst bei einreise wieder mit. ein familienbuch wird u.a. angelegt, weil beide ehepartner den gleichen nachnamen annehmen möchten. es gibt viele paare, die behalten ihre namen und sehen das standesamt nie von innen.

das einwohnermeldeamt kommt genau dann ins spiel, wenn dein mann hier ist und ihr gemeinsam eine meldebestätigung beantragt. bzw du ja schon eher, nachdem du umgezogen bist. auch hier reichte bei uns die deutsche übersetzung der urkunde.

die legalisierung der h.urkunde solltest du sofort in angriff nehmen. ruf die botschaft an und beantrage sie. oder nimm dir einen guten anwalt, der dies alles veranlasst.

gute besserung für deinen mann und bleib am ball bezüglich der übersendung der akte an die neue ABH.

nerven.. aber freundlich bleiben  Zwinkernd

ich drück weiter die daumen.

lg,
Janine
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Antwort #8 - 03.12.2004 um 10:11:18
 
Zitat:
die legalisierung der h.urkunde solltest du sofort in angriff nehmen. ruf die botschaft an und beantrage sie. oder nimm dir einen guten anwalt, der dies alles veranlasst.


Wie bereits in meinem zweiten Link oben erläutert und auch noch einmal von Kaimati bemerkt, werden Urkunden aus Ghana nicht legalisiert. Stattdessen werden die Urkunden evtl. im Rahmen der Amtshilfe überprüft. Wie der Name schon sagt, kann das nicht von Elfe83, sondern nur von einer Behörde oder einem Gericht initiiert werden.

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Antwort #9 - 03.12.2004 um 10:14:28
 
Zitat:
(erfolgreichen)Hierzu kann ich nur dringend raten, zum Termin beim Standesamt eventuelle Fotos der Hochzeit mitzubringen. Unsere Standesbeamtin verzichtete daraufhin auf die nochmalige Überprüfung der Papiere in Ghana, wozu ein von der Botschaft ein Vertrauensanwalt eingeschaltet worden wäre was wiederum hohe Kosten verursacht hätte.


da habe ich jetzt aber doch eine verstaendnisfrage: bei uns wurde die heiratsurkunde auch zur inhaltlichen ueberpruefung durch einen vertrauensanwalt nach guinea zurueckgeschickt. ich verstehe jetzt nicht, wie man denn hochzeitsfotos einer inhaltlichen ueberpruefung gleichstellen kann, besonders fuer laender in denen das urkundenwesen als unsicher eingestuft ist  Fragezeichen ich bin mir z.b. 100%ig sicher, dass mein mann sich in guinea eine neue ledigkeitsbescheinigung kaufen koennte, mit dieser dort wieder heiraten koennte und dann natuerlich auch wieder neue hochzeitsfotos haette, obwohl er noch mit mir verheiratet ist.
ich halte diese vorgehensweise fuer sehr bedenklich - und wahrscheinlich auch eher versehentlich angewendet, auch wenn es vom kosten- und zeitfaktor in dem moment besser fuer kaimati und frau war  Smiley
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Antwort #10 - 03.12.2004 um 11:28:32
 
Zitat:
Wie der Name schon sagt, kann das nicht von Elfe83, sondern nur von einer Behörde oder einem Gericht initiiert werden.


Und genau aus dem Grud habe ich das mit dem Familienbuch zum jetzigen Zeitpunkt schon vorgeschlagen, denn dann kann die inhaltliche Überprüfung bereits während des Visumverfahrens laufen .

Richtig ist allerdings, dass die Namensführung erst bei einem gemeinsamen Besuch im Standesamt erledigt werden kann.

@ Pfirsichring:

Zitat:
ich halte diese vorgehensweise fuer sehr bedenklich


Ich auch und ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Absicht war.

Zitat:
und wahrscheinlich auch eher versehentlich angewendet


Jepp.

BTW

Die schönsten Hochzeitsphotos in meiner Amtsstube waren die einer Zeremonie, die sich bei näherer Prüfung dann als NICHTEHE herausstellte. cry:

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Antwort #11 - 03.12.2004 um 12:17:26
 
Zitat:
das einwohnermeldeamt kommt genau dann ins spiel, wenn dein mann hier ist und ihr gemeinsam eine meldebestätigung beantragt. bzw du ja schon eher, nachdem du umgezogen bist. auch hier reichte bei uns die deutsche übersetzung der urkunde.

bei uns kam das einwohnermeldeamt aber schon eher ins spiel. ich wurde nach meiner rueckkehr nach deutschland von der abh mit der heiratsurkunde und der uebersetzung zum einwohnermeldeamt geschickt, damit mein familienstand geaendert wird. ohne diese aenderung haette ich laut abh gar nicht erst einen interviewtermin bekommen. ich weiss zwar nicht, inwiefern die damen und herren des einwohnermeldeamts falsche urkunden von echten unterscheiden koennen (die dame schaute sich die heiratsurkunde auch etwas verzweifelt an  Zwinkernd), da dies eigentlich sache des standesamts ist (zur not ueber die inhaltliche ueberpruefung durch einen vertrauensanwalt), aber in dem fall umso besser, da mein mann weitaus schneller wieder in deutschland war.
inzwischen habe ich mitbekommen, dass dies wahrscheinlich auch nicht der korrekte weg war, aber ich bin damals immer brav dorthin gegangen, wohin ich geschickt wurde und es hat ja dann auch alles geklappt (hat insgesamt vier monate gedauert).
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Antwort #12 - 03.12.2004 um 14:03:54
 
Zu meinem Tipp mit den Photos:

Nach meiner Meinung hat das Standesamt bei der Entscheidung, ob eine nochmalige Überprüfung der Heiratsurkunde im Heimatland notwendig ist, einen Ermessensspielraum. Ich konnte eben Photos von der kirchlichen Trauunug (welche staatlich anerkennt ist) mit 400 Gäste mitsamt meinen aus Deutschland eingereisten Eltern sowie 15 Freunden vorlegen. Gerade bei unsicherem Urkundenwesen sollte man Möglichkeiten nutzen , den Sachverhalt illustriert darzustellen und glaubwürdig rüberbringen. Natürlich kann man alle Urkunden kaufen. Auch mit Vertrauensanwälten scheint es in westafrikanischen Staaten Probleme gegeben zu haben. Ledigkeitsbescheinigungen werden in Ghana sowieso nicht ausgestellt, sondern schon beim Visum für Familienzusammenführung eine eidesstaatliche Erklärung verlangt, zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht oder nicht mehr verheiratet gewesen zu sein.

Unser Familienbuch hat uns schon jetzt sehr geholfen, zum Beispiel bei der Registrierung unseren Babies und sogar bei der aufgrund der Namensänderung notwendig gewordenen Austellung eines neuen Passes für meine Frau auf der ghanaischen Botschaft in Berlin.

Elfe, natürlich kannst du schon von deiner Kopie der Heiratsurkunde eine Übersetzung machen lassen und auch von der wohl in Ghana abgegebenen eidesstaatlichen Vericherung, brauchst du spätestens bei der polizeilichen Anmeldung.
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Antwort #13 - 03.12.2004 um 18:47:59
 
"bei uns kam das einwohnermeldeamt aber schon eher ins spiel. ich wurde nach meiner rueckkehr nach deutschland von der abh mit der heiratsurkunde und der uebersetzung zum einwohnermeldeamt geschickt, damit mein familienstand geaendert wird. ohne diese aenderung haette ich laut abh gar nicht erst einen interviewtermin bekommen."

und genau das, Pfirsichring, meinte ich als ich sagte:

"und ich werde nie verstehen, warum es nicht für jedes bundesland/ für jede stadt ein und das selber verfahren bei diesen angelegenheiten gibt. irgendwo muss es doch mal einzuhaltene wege geben"

wie soll man den fragedenden eine vernünftige antwort oder tipp geben, wenn es überall anders gehandhabt wird.

Abu:

ich weiß das urkunden nicht mehr automatisch legalisiert werden. du kannst es aber veranlassen indem du dies bei der botschaft von anfanf an beantragst - die widerum beauftragt einen vertrauensanwalt. nur... die meisten antragsteller für ein visum zur familienzusammenführung erkundigen sich nicht vorher.
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