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Krankenkasse (Gelesen: 3.030 mal)
tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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30.11.2004 um 14:54:32
 
Hallo,

Mein Freund (Nigerianer) hat durch die Vaterschaftsanerkennung unseres Kindes eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen.  Meine Frage nun, wie kann er sich versichern?  Ich habe bei der KKH nachgefragt, die aber sagen das er nicht verpflichtet ist mit seinem Status sich zu versichern.  Also, koennten sie in nicht bei ihnen versichern, sondern wir sollten uns an das Sozialamt wenden und dann eine Zuweisung bekommen wo er und das Kind dann versichert werden koennen.  Er macht gerade einen Intensivsparchkurs und wird das auch noch das naechste Jahr machen.  Wer hat Erfahrung?  Es ist sehr wichtig, da er sich unbeding versichen muss und vor allem fuer unser Kind lauft die Versicherung (bin Privatversichert) bald ab und wollen das Kind unbedingt ueber den Vater versichern lassen.

Vielen Dank schon mal im voraus fuer jegliche Tipps.
TB
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.11.2004 um 16:36:48
 
Zitat:
Ich habe bei der KKH nachgefragt, die aber sagen das er nicht verpflichtet ist mit seinem Status sich zu versichern.

Das dürfte korrekt sein. Vgl. SGB V § 5 ( http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500500 )

Zitat:
Also, koennten sie in nicht bei ihnen versichern,

Ich denke, Sie könnten, wenn Dein Freund (oder Du) die Prämie bezahlt.

Zitat:
sondern wir sollten uns an das Sozialamt wenden und dann eine Zuweisung bekommen wo er und das Kind dann versichert werden koennen.

Das ist korrekt, sofern er und das Kind sozialhilfeberechtigt sind. Vgl. SGB V § 264 ( http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0526400 ). Für Deinen Freund ist das evtl. der Fall, aber für das Kind doch wohl eher nicht, da Du ja anscheinend ganz gut verdienst (sonst wärst Du nicht privat versichert), oder?

Zitat:
und vor allem fuer unser Kind lauft die Versicherung (bin Privatversichert) bald ab und wollen das Kind unbedingt ueber den Vater versichern lassen.

Ich bezweifle, daß das funktioniert! Zum Fall, daß Dein Freund über das Sozialamt krankenversichert wird, habe ich oben schon was geschrieben. Aber selbst, wenn Dein Freund eine Arbeit aufnimmt und dann gesetzlich krankenversichert ist, wäre dort eine Versicherung des Kindes im Zuge der Familienversicherung evtl. nicht. Vgl. SGB V § 10 Abs. 3:
Zitat:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; ...

Also mußt Du das Kind wahrscheinlich privat versichern.

Abu
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tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.11.2004 um 17:39:10
 
Hallo Abu,

Vielen Dank ersteinmal fuer Deine Antworten.  Also, mein Freund will auch auf keinen Fall Sozialhilfe beantragen, denn das lassen wir lieber fuer Leute die es wirklich benoetigen.  Trozdem waehre es gut gewesen, wenn er in eine 'normale' Krankenkasse gehen haette koennen, denn so haette die kleine ueber ihn versichert werden koennen.  Wenn wir sie privat versichern ist das auch ok aber kostet natuerlich richtig viel Geld und deswegen wollen wir den anderen Weg gehen.  Die KKH meinte das sie Ihn nicht aufnehmen koennen da er eine bestimmte Frist nicht eingehalten haette, da wir bis jetzt im Ausland gelebt haben.  Keine Ahnung auch fuer mich waere es wohl schwierig wieder in die gesetzliche zuruckzugehen.  Na ja, werde mich nochmal weiter erkundigen.
Vielen Dank TB
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.11.2004 um 18:33:07
 
Zitat:
Trozdem waehre es gut gewesen, wenn er in eine 'normale' Krankenkasse gehen haette koennen, denn so haette die kleine ueber ihn versichert werden koennen. Wenn wir sie privat versichern ist das auch ok aber kostet natuerlich richtig viel Geld und deswegen wollen wir den anderen Weg gehen.

Wie gesagt, das hätte wahrscheinlich sowieso nicht funktioniert. Die - etwas vereinfachte - Faustregel ist: Wenn ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und der andere Elternteil privat versichert ist, dann müssen die Kinder auch privat versichert werden.

Zitat:
Die KKH meinte das sie Ihn nicht aufnehmen koennen da er eine bestimmte Frist nicht eingehalten haette, da wir bis jetzt im Ausland gelebt haben.

Hierzu schau doch mal hier: http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=9573&postorder=asc&start_t=15&look=1&start...

Zitat:
Keine Ahnung auch fuer mich waere es wohl schwierig wieder in die gesetzliche zuruckzugehen.  Na ja, werde mich nochmal weiter erkundigen.

Hast Du die gesetzliche KV nur wegen des Auslandsaufenthalts oder schon vorher verlassen? Im ersten Fall hast Du vielleicht eine Chance, im zweiten Fall kaum.

Abu
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.11.2004 um 22:18:31
 
hallo,

wenn ich richtig versteh sollte er einfach nur ein wenig arbeiten (was nier schaden kann auch neben der Spraschschule möglich) und schon rutsch er wieder in die gesetzliche Kasse mit rein.
Habe ich da in deiner Frage was übersehen??

gruss peku
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.12.2004 um 19:07:34
 
Zitat:
wenn ich richtig versteh sollte er einfach nur ein wenig arbeiten (was nier schaden kann auch neben der Spraschschule möglich) und schon rutsch er wieder in die gesetzliche Kasse mit rein.
Habe ich da in deiner Frage was übersehen??

"Ein wenig Arbeiten" würde nicht ausreichen, es darf kein Minijob < € 400 p. Monat sein.

Aber generell wäre ein Job natürlich die beste Lösung. Stellt sich die Frage, ob er derzeit einen Job bekommt...
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tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.12.2004 um 20:52:24
 
Vielen Dank, definitiv arbeiten ist die beste Loesung.  Nur, das beitreten meines Freundes und unserem Kind bei einer Krankenkasse muesste in den naechsten Tagen erfolgen, somit etwas wenig Zeit um alles unter einen Hut zu bekommen.  Danke TB
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