Zitat:Ich habe bei der KKH nachgefragt, die aber sagen das er nicht verpflichtet ist mit seinem Status sich zu versichern.
Das dürfte korrekt sein. Vgl. SGB V § 5 (
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500500 )
Zitat: Also, koennten sie in nicht bei ihnen versichern,
Ich denke, Sie könnten, wenn Dein Freund (oder Du) die Prämie bezahlt.
Zitat:sondern wir sollten uns an das Sozialamt wenden und dann eine Zuweisung bekommen wo er und das Kind dann versichert werden koennen.
Das ist korrekt, sofern er und das Kind sozialhilfeberechtigt sind. Vgl. SGB V § 264 (
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0526400 ). Für Deinen Freund ist das evtl. der Fall, aber für das Kind doch wohl eher nicht, da Du ja anscheinend ganz gut verdienst (sonst wärst Du nicht privat versichert), oder?
Zitat:und vor allem fuer unser Kind lauft die Versicherung (bin Privatversichert) bald ab und wollen das Kind unbedingt ueber den Vater versichern lassen.
Ich bezweifle, daß das funktioniert! Zum Fall, daß Dein Freund über das Sozialamt krankenversichert wird, habe ich oben schon was geschrieben. Aber selbst, wenn Dein Freund eine Arbeit aufnimmt und dann gesetzlich krankenversichert ist, wäre dort eine Versicherung des Kindes im Zuge der Familienversicherung evtl. nicht. Vgl. SGB V § 10 Abs. 3:
Zitat:Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; ...
Also mußt Du das Kind wahrscheinlich privat versichern.
Abu