Hallo,
mein Mann und ich sind aus verschiedenen Gründen auf dem Weg uns räumlich zu trennen. Zunächst wirklich nur räumlich, wie es endet, wissen wir natürlich nicht.
Problem ist, daß mein Mann noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, er ist er ein Jahr hier.
Nun fragen wir uns wie/ob das durchführbar ist.
Folgenden Text habe ich im Internet gefunden:
§ 23
AuslG - Eheliche Lebensgemeinschaft:
SächsOVG Bautzen, Beschluss vom 10.04.2001 - 3 BS 288/00 -: Eine eheliche Lebensgemeinschaft kann im Einzelfall auch vorliegen, wenn die Ehegatten keine gemeinsame Wohnung haben, jedoch einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen und die tatsächliche Verbundenheit konkret nach aussen in Erscheinung tritt.
Als scheint also nicht unmöglich wirklich so zu leben, ohne dabei was Illegales zu tun.
Was ist denn jetzt zu tun? Mein Mann möchte sich auf Wohnungssuche begeben.
Offen mit der Ausländerbehörde sprechen und "Erlaubsnis" einholen? Aber was, wenn sie uns nicht glauben?
Oder es zunächst inoffiziell versuchen und erst melden, bei einer "richtigen" Trennung? Wie aber dann die Dinge klären wie Mietvertrag / Ummeldung oder 2. Wohnsitz?
Wenn ich mich ummelde oder einen 2. Wohnsitz habe, erfährt die Ausländerbehörde das dann auch?
Wir sind im Moment wirklich überfragt.
Gruss
Nicole