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Standesamt und Apostille (Gelesen: 3.668 mal)
strolchi
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21.11.2004 um 13:52:09
 
Hallo liebe Leute,

ich war mit meinem Problem schon in einem anderen Forum. Von dort hat man mich an dieses verwiesen.

Ich möchte noch dieses Jahr heiraten, mein Verlobter kommt nächste Woche her. Beim Standesamt sagte man mir, er benötigt für die Internationale Geburtsurkunde und für das Ehefähigkeitszeugnis eine Apostille.

Es besteht aber doch dieses Abkommen.

Vorsichtshalber habe ich dann noch einmal dort angerufen, aber man bestand auf die Apostille.

Wir wissen überhaupt nicht wo wir diese herbekommen und in Alanya hat man meinem Verlobten gesagt: So ein Quatsch, nicht nötig.

Wer kann mir weiterhelfen? Ich befürchte, das Standesamt schickt uns wieder nach Hause, wenn wir die Apostille für die o.g. Papiere nicht bringen.  Smiley

Liebe Grüße
strolchi
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ronny
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Antwort #1 - 21.11.2004 um 14:03:45
 
Zitat:
Es besteht aber doch dieses Abkommen.


Hi Strolchi,

es wäre natürlich immer besser den Staat anzugeben aus welchem die Urkunden stammen, nicht jeder ist ein Ratespezialist, gell. Zwinkernd

Vermute mal Du meinst die Türkei und mit dem Abkommen die Geschichte über das mehrsprachige EFZ und die mehrsprachigen Auszüge aus den Personenstandsregistern.??

[quote]mein Verlobter kommt nächste Woche her/quote]

Wie? Mit welchem Visum?

Was hat ihr an Urkunden tatsächlich vorliegen?
Welchen Familienstand habt ihr beide?
Welche Staatsangehörigkeit hast Du?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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strolchi
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Antwort #2 - 21.11.2004 um 14:19:47
 
Sorry Ronny, hast natürlich recht  Zunge

Ich bin Deutscher, er Türke und er kommt mit dem Heiratsvisum.

Die benötigten Papiere sind
- Internationale Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Personenstandsregister
- Übersetzte Meldebescheinigung

Keiner von uns war je verheiratet.

Für die ersten beiden Papiere möchte das Standesamt in Essen eine Apostille.  Traurig

Übrigens, gute Besserung!
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ronny
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Antwort #3 - 21.11.2004 um 14:26:25
 
Zitat:
Übrigens, gute Besserung


Danke, hab gar nicht gemerkt, dass das wieder da ist  Zwinkernd,
ob Krankheit wird noch ausgetestet.

Die Urkunden auf den mehrsprachigen Vordrucken unterliegen nach den entsprechenden Abkommen keiner Legalisation oder gleichwertigen Förmlichkeit. Das ist jetzt aus der Erinnerung, knn etwas abweichen.

Du solltest den/die Kolleg. auf diese Formulierung mal hinweisen, vielleicht klickert es, ansonsten solltest Du mal fragen warum er/ sie das will. Ich kann mir keinen Reim auf die Forderung machen.

Ronny
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strolchi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.11.2004 um 14:32:51
 
Das habe ich telefonisch schon gemacht! Daraufhin meinte die Dame, sie hätte keine anderslautende Information, als diese daß die Apostille benötigt wird. Außerdem würde die Türkei schließlich auch eine Apostille verlangen.

Können die uns denn einfach wieder nach Hause schicken? D.h. haben die das Recht auf die Apostille zu bestehen?

P.S.: Danke für die prompten Antworten
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ronny
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Antwort #5 - 21.11.2004 um 14:46:55
 
Zitat:
Können die uns denn einfach wieder nach Hause schicken? D.h. haben die das Recht auf die Apostille zu bestehen?


Hi Strolchi,

was soll ich da jetzt zu sagen. Fragezeichen

Das Problem ist, der Standesbeamte ist bei der Beweiswürdigung keinen Weisungen unterworfen, das hängt mit der Tätigkeit als Urkundsbeamter zusammen. Wenn er eine Tatsache als nicht erwiesen erachtet, kann man da wenig machen. Zumal ich ja die vorliegenden Urkunden auch nicht selbst beurteilen kann.
Bei der Türkei gab es auch bei mir in der Vergangenheit Probleme mit Urkunden die nicht den Anforderungen der Abkommen entsprachen.

Du könntest jetzt zwar den Rechtsweg beschreiten, aber die Verfahren sind langwierig und nicht immer von Erfolg gekrönt. Ich kann Dir deswegen nicht dazu raten.

Wenn Du den Rechtsweg einschlagen willst, kannst Du beim Amtsgericht nach§ 45 PStG beantragen, den Standesbeamten anzuweisen, die Urkunden ohne die geforderte Apostille zu akzeptieren.

Aber wie gesagt, ist ein dünnes Brett. Du solltest in den sauren Apfel beißen und die Apostille anbringen lassen.
Vielleicht redest Du nochmal persönlich mit der / dem Koll.

Zitat:
Danke für die prompten Antworten


Kein Thema, betrachte das nach meiner Steuererklärung heute morgen als Entspannung grin

Viel Glück
Ronny
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Reyhan
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Antwort #6 - 21.11.2004 um 15:22:01
 
Zitat:
Der früher üblichen Zuständigkeitsbescheinigungen gemäß § 5 a des Personenstandsgesetzes bedarf es nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 5.September 1997 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen am 1.November 1997 nicht mehr. 

Der in Artikel 10 des obengenannten Übereinkommens vorgesehene Verzicht auf jegliche Legalisation von Dokumenten, die in einem Unterzeichnerstaat nach dem im Abkommen festgelegten mehrsprachigen Muster erstellt werden, umfasst auch die Zuständigkeitsbescheinigung auf Ehefähigkeitszeugnissen der nachfolgenden Unterzeichnerstaaten : Luxemburg, Niederlande, Portugal, Italien, Österreich, Spanien, Türkei, Schweiz und Deutschland.


Hallo Ronny,

gilt dieses Abkommen nicht mehr ?

Viele Grüße

Reyhan
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ronny
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Antwort #7 - 21.11.2004 um 15:42:32
 
Zitat:
Der in Artikel 10 des obengenannten Übereinkommens vorgesehene Verzicht auf jegliche Legalisation von Dokumenten, die in einem Unterzeichnerstaat nach dem im Abkommen festgelegten mehrsprachigen Muster erstellt werden, umfasst auch die Zuständigkeitsbescheinigung auf Ehefähigkeitszeugnissen der nachfolgenden Unterzeichnerstaaten : Luxemburg, Niederlande, Portugal, Italien, Österreich, Spanien, Türkei, Schweiz und Deutschland.

Zitat:
gilt dieses Abkommen nicht mehr ?


Hallo Reyhan,

doch, danke für den Text. Das hatte ich ja mit dem oben gesagten gemeint:

Zitat:
Die Urkunden auf den mehrsprachigen Vordrucken unterliegen nach den entsprechenden Abkommen keiner Legalisation oder gleichwertigen Förmlichkeit. Die Urkunden auf den mehrsprachigen Vordrucken unterliegen nach den entsprechenden Abkommen keiner Legalisation oder gleichwertigen Förmlichkeit. Das ist jetzt aus der Erinnerung, kann etwas abweichen.


Aber es ist immer noch eine Frage der Durchsetzbarkeit, Recht haben und Recht kriegen.

Grüße
Ronny
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strolchi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.11.2004 um 17:11:30
 
Hi Ronny,

dann bleibt eigentlich nur noch Eines:
In einer anderen Stadt heiraten!
(Denn wo soll er am Montage noch die Apostillen herbekommen? Die Behörde in Alanya, bei der er die Papiere besorgt hat, konnte mit dem Namen Apostille nix anfangen  Traurig)

Oder darf ich das etwa auch nicht?

Viele liebe Grüße
strolchi
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Antwort #9 - 21.11.2004 um 17:30:17
 
Zitat:
Oder darf ich das etwa auch nicht?


Hi Strolchi,

dürfen schon, aber hast Du dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ? Sonst ist der Koll. nicht zuständig für Eure Eheschließung.

Die Apostille ist nur ein Stempel, da wird von der nächsthöheren Behörde bestätigt, dass die Unterschrift und das Siegel echt und die Urkunde von einer zuständigen behörde ausgestellt wurde.


Ich weiß auch keinen anderen Rat, als ich schon oben gepostet habe, sorry.

Viele Grüße und alles Gute
Ronny
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Ralf
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Antwort #10 - 23.11.2004 um 08:53:27
 
Hallo!

Auf
dieser Seite
vom Auswärtigen Amt ist folgendes nachzulesen.

Zitat:
Internationale Urkunden" (CIEC–Übereinkommen) Deutsche Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen ( CIEC ) ausgestellt werden, sind in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit.

Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) sind:
Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland; Frankreich; Italien; Kroatien; Luxemburg; Mazedonien; Niederlande; Österreich; Portugal; Schweiz; Serbien und Montenegro; Slowenien; Spanien; Türkei.

Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitszeugnisse) sind:
Deutschland; Italien; Luxemburg; Niederlande; Österreich; Portugal; Schweiz; Spanien; Türkei.


Durchaus möglich, dass dem Standesamt dieses Abkommen nicht bekannt ist. Aber hier mal ein praktischer Vorschlag: Es dürfte wohl viel einfacher sein, die geforderte Apostille zu beschaffen als sich auf einen Streit mit der Behörde einzulassen, besonders wenn für andere Bescheinigungen sowieso eine Apostille erforderlich ist. Also: Augen zu und durch.  Zwinkernd
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Caya
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Antwort #11 - 23.11.2004 um 11:21:07
 
Hallo Strolchi.
Da er in Alanya lebt kann er die Apostille nur in Antalya beim Gouverneuramt bekommen, denn in Alanya ist nur ein Landratsamt (
Kaymakamlik auf tr
) vorhanden.
Die Meldebescheinigung könnt ihr auch in Deutschland bekommen. Wenn er da ist, zum Einwohnermeldeamt und ihn eintragen lassen.
EFZ was er aus der Türkei mitbringt müßte hier reichen aber nicht vergessen die ganzen Papiere sind nur 6 Monate gültig.
Sagt doch deinem Verlobten dass er die ganzen Unterlagen an dich faxen soll, und gehe mit diesen Unterlagen an dem Standesamt und frage ob dies die rictige Papiere sind. Er soll bitte aufpassen dass auf dem EFZ Familienstand auch eingetragen ist. Muß umbedingt drauf ledig gekreuzt sein. Sonnst gibt es Probleme.
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