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Eheliche Lebensgemeinschaft, räumliche Trennung (Gelesen: 2.251 mal)
NicoleD
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheliche Lebensgemeinschaft, räumliche Trennung
23.11.2004 um 09:43:22
 
Hallo,

mein Mann und ich sind aus verschiedenen Gründen auf dem Weg uns räumlich zu trennen. Zunächst wirklich nur räumlich, wie es endet, wissen wir natürlich nicht.

Problem ist, daß mein Mann noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, er ist er ein Jahr hier.

Nun fragen wir uns wie/ob das durchführbar ist.
Folgenden Text habe ich im Internet gefunden:

§ 23 AuslG - Eheliche Lebensgemeinschaft:
SächsOVG Bautzen, Beschluss vom 10.04.2001 - 3 BS 288/00 -: Eine eheliche Lebensgemeinschaft kann im Einzelfall auch vorliegen, wenn die Ehegatten keine gemeinsame Wohnung haben, jedoch einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen und die tatsächliche Verbundenheit konkret nach aussen in Erscheinung tritt.

Als scheint also nicht unmöglich wirklich so zu leben, ohne dabei was Illegales zu tun.

Was ist denn jetzt zu tun? Mein Mann möchte sich auf Wohnungssuche begeben.
Offen mit der Ausländerbehörde sprechen und "Erlaubsnis" einholen? Aber was, wenn sie uns nicht glauben?

Oder es zunächst inoffiziell versuchen und erst melden, bei einer "richtigen" Trennung? Wie aber dann die Dinge klären wie Mietvertrag / Ummeldung  oder 2. Wohnsitz?
Wenn ich mich ummelde oder einen 2. Wohnsitz habe, erfährt die Ausländerbehörde das dann auch?

Wir sind im Moment wirklich überfragt.

Gruss
Nicole
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.11.2004 um 10:41:45
 
Zitat:
Offen mit der Ausländerbehörde sprechen und "Erlaubsnis" einholen


Hallo Nicole,

eine Erlaubnis dafür gibt es nicht. Aber wenn es nur eine Trennung auf Zeit sein soll, wird es auf die Motive ankommen. Lediglich auf Zeit, damit der Zeitraum für das eigenständige Aufenthaltsrecht abgewartet wird, wird nicht laufen ..

Denke da müßten schon handfestere Motive glaubhaft gemacht werden, etwa beruflich bedingte Gründe.

Deinen vorhergehenden Posts habe ich das aber bisher nicht entnehmen können.


Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.11.2004 um 10:54:27
 
Hallo Ronny,

seit meinen anderen Posts hat sich einiges getan und geklärt. Motiv / Ziel ist eine eventuelle Rettung unserer Ehe. Mein Mann sieht diese Rettung aber nicht in einer gemeinsamen Wohnung.

Der Sprung von "man sieht sich alle 3 Monate" zu "wir leben eine Ehe" haben wir nicht geschafft. Es gibt viele Dinge, an denen wir arbeiten müssen.

Dies wird aber nicht in einer gemeinsamen Wohnung möglich sein. Wenn er zurück in die Türkei muß, bringt uns das aber für unsere Beziehung auch nichts.
Daher würden wir gerne einen legalen Weg finden, diese Chance wahrzunehmen.

Ist mir klar, daß es jetzt so aussieht, als würde ich ihm nur seinen Aufenthalt retten wollen. MIR geht es definitiv um die Rettung unserer Ehe. In seinen Kopf kann ich nicht gucken, ich kann nur versuchen ihn zu verstehen und ihm zu vertrauen. Wenn es nur um den Aufenthalt gehen würde, dann hätte er ein weiteres Jahr auch noch absitzen können...

Nicole
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.11.2004 um 11:22:21
 
Hallo Nicole,

Glaubst Du wirklich, dass der Umzug in eine eigene Wohnung (Mietvertrag mit langen Kündigungsfristen etc) auf eine vorübergehende Trennung hinweist?

Und wenn die vorübergehende Trennung in eine endgültige Trennung übergeht, gilt natürlich der gesamte Trennungszeitraum...

Nicole, könnte es sein, - und ich hoffe dass ich jetzt nicht zu persönlich werde, ich will Dich nicht beleidigen oder so - dass Du Schwierigkeiten hast, Dir unangenehme Antworten zu akzeptieren?
Ich meine, Du kannst die Rechtslage nicht ändern und Du kannst offensichtlich den Auszugswunsch Deines Mannes nicht ändern, also ziehe Du Deine Konsequenzen (statt die Fakten zu verleugnen).
Zitat:
Wenn es nur um den Aufenthalt gehen würde, dann hätte er ein weiteres Jahr auch noch absitzen können...

Oder er möchte das Jahr einfach in einer anderen Wohnung absitzen?

Viel Glück,
eishennig
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.11.2004 um 11:24:48
 
Hallo Nicole,

dann kann ich Euch nur empfehlen, so offen wie möglich an Eure ABH ranzutreten und das genauso erläutern. Möglicherweise sind die Motive so nachvollziehbar, dass sich die Kollegen überzeugen lassen.

Was ich nicht empfehlen kann, sind die anderen angedachten Wege
Zitat:
Oder es zunächst inoffiziell versuchen und erst melden, bei einer "richtigen" Trennung? Wie aber dann die Dinge klären wie Mietvertrag / Ummeldung  oder 2. Wohnsitz?
Wenn ich mich ummelde oder einen 2. Wohnsitz habe, erfährt die Ausländerbehörde das dann auch?
,

weil es doch in irgendeiner Form rauskommt. Und dann hat der ehrliche Weg keine Chance mehr.

Viel Glück
Ronny
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.11.2004 um 11:48:09
 
Zitat:
Hallo Nicole,

Glaubst Du wirklich, dass der Umzug in eine eigene Wohnung (Mietvertrag mit langen Kündigungsfristen etc) auf eine vorübergehende Trennung hinweist?

Und wenn die vorübergehende Trennung in eine endgültige Trennung übergeht, gilt natürlich der gesamte Trennungszeitraum...

Nicole, könnte es sein, - und ich hoffe dass ich jetzt nicht zu persönlich werde, ich will Dich nicht beleidigen oder so - dass Du Schwierigkeiten hast, Dir unangenehme Antworten zu akzeptieren?
Ich meine, Du kannst die Rechtslage nicht ändern und Du kannst offensichtlich den Auszugswunsch Deines Mannes nicht ändern, also ziehe Du Deine Konsequenzen (statt die Fakten zu verleugnen).
Oder er möchte das Jahr einfach in einer anderen Wohnung absitzen?

Viel Glück,
eishennig


Hallo eishenning,

zum Punkt 1: Da hast du sicher Recht. Es soll ja auch keine vorübergehende Trennung sein, es soll gar keine Trennung sein - es sollen nur verschiedene Wohnungen sein.

zum Punkt 2: Wenn ein Neustart nicht klappt, ist nur Trennung die Alternative.

zum Punkt 3: Ich kann nichts an der Rechtslage ändern, das ist richtig. Ich kann aber auch nichts für die Gesetze und auch nichts dafür, daß es bei uns nicht so läuft, wie ich es mir vorgestellt habe.
Ich kann den Auszugswunsch meines Mannes akzeptieren, jedoch nicht, daß es keine Möglichkeit geben soll, diesen Wunsch auszuleben.

Wenn ich meinen Mann "nach Hause schicke", ohne einen Versuch, werde ich mich immer fragen, ob es nicht doch hätte klappen können!

Traurig

Nicole
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.11.2004 um 11:51:47
 
Zitat:
Hallo Nicole,

dann kann ich Euch nur empfehlen, so offen wie möglich an Eure ABH ranzutreten und das genauso erläutern. Möglicherweise sind die Motive so nachvollziehbar, dass sich die Kollegen überzeugen lassen.

Was ich nicht empfehlen kann, sind die anderen angedachten Wege
,

weil es doch in irgendeiner Form rauskommt. Und dann hat der ehrliche Weg keine Chance mehr.

Viel Glück
Ronny


Möglicherweise sind die Motive aber nicht nachvollziehbar und dann haben wir den Salat...

Trotzdem danke für deine Antwort.

Nicole
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