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Familienzusammenführung trotz Ausbildung?? (Gelesen: 2.451 mal)
Birgit23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.11.2004 um 13:15:40
 
Hallo Ihr Lieben Smiley

ich bin seit 6 Monaten mit einem Libanesen verheiatet. Er war damals hier in Deutschland mit Touristenvisa und wir haben in Dänemark geheiratet.
Leider bekam mein Mann keine AE deshalb ist er im September zurück nach Libanon um dort einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Im Oktober bin ich zu meinem Schatz geflogen u.a. weil wir die Ehe vor Antrag auf Familienzusammenführung noch im Libanon registrieren lassen mussten.
Nächste Woche sind alle Dokumente fertig und dann kann er endlich den Antrag stellen.
Jetzt habe ich gehört, dass der Antrag abgelehnt werden kann, weil ich keine feste Arbeit habe.
Ich bin nur Auszubildende und bekomme den Rest zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Allerdings hat mein Mann eine Bescheinigung, dass er sofort in BRD eine feste Arbeitsstelle bekommt, sobald er die AE hat.
Von anderen habe ich gehört, dass der Verdienst keine Rolle spielt wenn der Ehepartner deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Ich bin Deutsche.

Was stimmt denn nun???

Ich habe Angst, dass der Antrag abgelehnt wird, nur weil ich Azubi bin.
Außerdem habe ich Angst, dass der Verdacht auf Scheinehe besteht, was bei uns absolut nicht der Fall ist!!!! Wir lieben uns über alles und wir haben uns hier in BRD kennen gelernt.
Wir haben seit dem 01.06.04 eine gemeinsame Wohnung und im Oktober war ich im Libanon um seine Heimat kennen zu lernen.

Unsere Papiere für die Deutsche Botschaft sind nun alle komplett, haben wir auch bestätigt bekommen von der deutschen Botschaft.

Könnte es trotzdem sein, dass der Antrag abgelehnt wird? Keiner von uns hat je Straftaten begannen.

Vielen Dank für eure Antworten. Smiley
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Homepage Birgit23 196763229  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.11.2004 um 10:28:22
 
Zitat:
Jetzt habe ich gehört, dass der Antrag abgelehnt werden kann, weil ich keine feste Arbeit habe.
Ich bin nur Auszubildende und bekomme den Rest zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Allerdings hat mein Mann eine Bescheinigung, dass er sofort in BRD eine feste Arbeitsstelle bekommt, sobald er die AE hat.
Von anderen habe ich gehört, dass der Verdienst keine Rolle spielt wenn der Ehepartner deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Ich bin Deutsche.

Was stimmt denn nun???


Korrekt ist, daß beim  Ehegattennachzug zu einem/r Deutschen das Einkommen keine Rolle spielt.

Abu
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Birgit23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.11.2004 um 18:39:42
 
Hallo Abu.
Spielt es auch keine Rolle WOHER das Einkommen stammt???
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Abu
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Antwort #3 - 24.11.2004 um 09:51:14
 
Korrekt.
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