Hallo, habe einige Fragen, über die ich mir schon so lange das Gehirn zermartere, und aus den Gesetzestexten bin ich noch nicht wirklich schlau geworden, was unsere konkrete Situation betrifft.
Die sieht wie folgt aus:
Ich bin
Studentin, Ausländerin, aber mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, weil ich schon über acht Jahre in Deutschland bin.
Nun habe ich mit meinem ebenfalls
ausländischen Freund, der auch Student ist, ein
Baby bekommen, das die
deutsche Staatsbürgerschaft bekommen konnte, wegen meines Aufenthaltstitels. Das Baby hat also einen deutschen Reisepass.
Mein Freund hat ein
Studentenvisum zum Zwecke des Studiums, welches auf ein Jahr befristet ist und ihm untersagt, über eine bestimmte Stundenzahl zu arbeiten und öffentliche Mittel zu beantragen. Er muss außerdem jedes Jahr bei der Ausländerbehörde nachweisen, dass er genügend Mittel zur Verfügung hat, um 1 Jahr seinen Lebensunterhalt zu sichern, damit sein Visum verlängert wird.
So, und jetzt wird es noch komplizierter. Seit kurzem wohnen wir zusammen, und nun wollen wir die Vaterschaft anerkennen bzw. beurkunden lassen.
Was passiert danach mit seinem Aufenthaltstitel? Kann er eine andere Aufenthaltsberechtigung beantragen? Wie und womit? Wieviel Wohnraum muss man nachweisen, und wieviel Geld zur Verfügung haben? Kann er Probleme bekommen, wenn er zu wenig hat? Und kann er sein Visum ändern, ohne Deutschland zu verlassen? Ach so, und wie sieht es mit einer Arbeitserlaubnis aus?
Oh Hilfe, Fragen über Fragen, mein Kopf dreht sich wirklich. Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand irgendwie weiterhelfen könnte!