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Scheidung nach zwei Jahren Ehe, gemeinsames Kind; (Gelesen: 1.033 mal)
paulilla
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach zwei Jahren Ehe, gemeinsames Kind;
21.11.2004 um 06:40:10
 
Hallo Leute!
Ich werde das Problem eines Freundes schildern; er hat bis jetz keine klaren Antworten bekommen, hoffe das Ihr ihm helfen könnt! Danke!

Er hat  im Februar 2003 in Peru eine Deutsche geheiratet. Sie ist zuerst nach Deutschland gereist, er kam im Juni 2003 und bekam eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr.  Die Ehe verlief die ersten Monate gut, aber dann kamen Probleme aller Art und die Beziehung würde immer schlechter. Trotzdem bekam die Ehe ein Kind im August 2004. Aber die Probleme wurden nur schlechter und der Ehemann möchte sich trennen. Das Problem besteht darin dass er auf keinen Fall zurück nach Peru möchte; erstens wegen seines Kindes, zweitens hat er sich in den letzten Zwei Jahren bemüht die Deutsche Sprache zu lernen und ist dabei einen Studienplatz zu kriegen. Während der Zeit der Ehe würde Sozialhilfe empfangen (Sozialwohnung und Geld) Er ist im Moment als Arbeitsloser gemeldet. Hat eine unbefristete Arbeitsgenehmigung bekommen. Die eigentliche Frage kommt jetzt:
1. Kann er sein Visum verlängern, wenn ER den Scheidungsantrag macht? Er wurde auch ein Studium-Visum beantragen, oder muss er eine andere Art des Visums beantragen?
2. Kann die Ehefrau ihm benachteiligen, wenn sie Aussagen über die Ehe macht? Zum Beispiel dass beide seit einem Jahr getrennt schlafen oder etwas in der Art? Denn sie hat ihm damir bedroht. Sie macht die Drohung ihn verschieben zu lassen wenn er die Scheidung einreicht. Sie hat ihm verboten zu Arbeiten, denn so wurden beide keine Sozialhilfe mehr kriegen. Also er kann auch kein eigenes Einkommen nachweisen, aber das Geld von der Sozialhilfe bekommt er auch nicht, denn die Ehefrau hat Ihm verboten dieses Geld auszugeben. Sie droht Ihm jeden TAg damit, ihn von der gemeinsamen Wohnung raus zu schmeissen.
Er möchte so schnell wie möglich anfangen u arbeiten, ist bereit sich die Pflichten als Elternteil zu akzeptieren, Unterhalt zu zahlen; das einzige was er möchte ist die möglichkeit weiter zu studieren und ein gültiges Visum zu kriegen, denn sein Visum gilt nur bis Juni 2005. Seine Familie in Peru wäre bereit ihn Finanziel zu unterstützen; würde das helfen? Seine Situation ist sehr verzweifeln, denn er weiss nicht ob seine Frau wirklich das machen kann, womit sie ihn bedroht hat. Ich danke euch für eure Hilfe!!!
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach zwei Jahren Ehe, gemeinsames Kind;
Antwort #1 - 21.11.2004 um 18:38:24
 
Als Vater eines deutschen Kindes hat er zur Ausübung der Personensorge Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG.

Wenn Frau und Kind getrennt wohnen, muss er allerdings damit rechnen, dass Fragen gestellt werden, bezüglich Ausübung der Personensorge.
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