i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1099759298

Beitrag begonnen von hoshi04 am 06.11.2004 um 17:41:38

Titel: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von hoshi04 am 06.11.2004 um 17:41:38
Hallo, habe einige Fragen, über die ich mir schon so lange das Gehirn zermartere, und aus den Gesetzestexten bin ich noch nicht wirklich schlau geworden, was unsere konkrete Situation betrifft.  :kopfhau:

Die sieht wie folgt aus:

Ich bin Studentin, Ausländerin, aber mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, weil ich schon über acht Jahre in Deutschland bin.
Nun habe ich mit meinem ebenfalls ausländischen Freund, der auch Student ist, ein Baby bekommen, das die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen konnte, wegen meines Aufenthaltstitels. Das Baby hat also einen deutschen Reisepass.
Mein Freund hat ein Studentenvisum zum Zwecke des Studiums, welches auf ein Jahr befristet ist und ihm untersagt, über eine bestimmte Stundenzahl zu arbeiten und öffentliche Mittel zu beantragen. Er muss außerdem jedes Jahr bei der Ausländerbehörde nachweisen, dass er genügend Mittel zur Verfügung hat, um 1 Jahr seinen Lebensunterhalt zu sichern, damit sein Visum verlängert wird.
So, und jetzt wird es noch komplizierter. Seit kurzem wohnen wir zusammen, und nun wollen wir die Vaterschaft anerkennen bzw. beurkunden lassen.

Was passiert danach mit seinem Aufenthaltstitel? Kann er eine andere Aufenthaltsberechtigung beantragen? Wie und womit? Wieviel Wohnraum muss man nachweisen, und wieviel Geld zur Verfügung haben? Kann er Probleme bekommen, wenn er zu wenig hat? Und kann er sein Visum ändern, ohne Deutschland zu verlassen? Ach so, und wie sieht es mit einer Arbeitserlaubnis aus?  :fragz:  :fragz:  :fragz:

Oh Hilfe, Fragen über Fragen, mein Kopf dreht sich wirklich. Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand irgendwie weiterhelfen könnte!  :rofl2:

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von Mick am 06.11.2004 um 18:28:44
Hi,
eigentlich nicht schwierig. Sofern die Vaterschaft anerkannt ist und die Personensorge für das Kind ausgeübt wird, erhält der Vater einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG). Da § 23 nur auf § 17 Abs. 1 (nicht Abs. 2) verweist, muss auch kein Einkommen oder Wohnraum nachgewiesen werden. Ein Wechsel von der Bewilligung zur Erlaubnis geht auch, da ein Anspruch vorliegt.
Die Vorschriften können oben unter dem Button "Gesetze" nachgelesen werden.

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von hoshi04 am 07.11.2004 um 09:39:01
Erstmal 1000 Dank für die schnelle Antwort, ist total lieb!!!

Hört sich ja gut an, puh, bin erleichtert.

Noch eine Frage: Wie kann man denn nachweisen, dass Personensorge ausgeübt wird? Reicht es schon, wenn man in einer Wohnung lebt?

Viele Grüße,

Tatyana

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von ronny am 07.11.2004 um 13:09:35

Zitat:
Noch eine Frage: Wie kann man denn nachweisen, dass Personensorge ausgeübt wird? Reicht es schon, wenn man in einer Wohnung lebt?


Die gemeinsame Personensorge wird gegenüber dem Jugendamt erklärt, das hierfür eine extra Bescheinigung ausstellt.

Ronny

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von hoshi04 am 07.11.2004 um 15:43:49
OK, danke!!!

Und kann er denn dann auch eine Arbeitserlaubnis bekommen?

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von Mick am 07.11.2004 um 16:27:43
Jaha, derzeit würde er eine Arbeitsberechtigung erhalten (unbeschränkt).

Titel: Re: Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Kind deutsch, A
Beitrag von angy75 am 21.11.2004 um 16:26:52
hallo,

dein freund bekommt übers kind  seine AE, wir hatten bei der AB nur die vaterschaftsan. vom standesamt  vorgelegt  und  mein mann hatt seine  ae auf drei jahre bekommen  und die arbeitserlaubnis unbef.  da unsere tochter auch deutsch  ist.
ich lebe damals vom sozialamt und das war egal,

ich hoffe ich konnte die etwas weiter helfen
:-D
gruß angy

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.