Zitat:Gibt es Alternativen
Hi,
grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, Deine Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden zu lassen (§ 41 Personenstandsgesetz PStG). Dazu mußt Du beim Standesamt des Wohnortes einen Antrag stellen, der an die Anordnungsbehörde weitergeleitet wird (meist auf Ebene RP, BezReg etc.).
Zur Glaubhaftmachung der Tatsachen, nicht als Nachweis der Geburt, könnte eine eidesstattliche Versicherung für die Anordnungsbehörde hilfreich sein.
Die eid.Vers. kannst aber Du nicht selbst abgeben, weil Du zwar bei der Geburt anwesend warst, aber nicht aus "eigenem Wissen von der Tatsache Kentnis erlangt" hast. Der Standesbeamte darf Dir auch keine eid.Vers. abnehmen.
Wenn Du keinen älteren Verwandten vorweisen kannst ,vorzugsweise Eltern oder Geschwister, die bei der Geburt zugegen waren, kannst Du das Geld auch für den Notar sparen. Evtl. redest Du mit der Anordnungsbehörde, ob sie eine eid Vers von Dir akzeptiert. Diese könnte dann aber nur sinngemäß so lauten:
Meine Eltern haben mir erzählt, dass ich dann und dann, dort und dort geboren bin. Ich habe immer am Geburtstag gefeiert. Die Geburtsurkunde war vom Standesamt xyz und hatte die Nummer 0815. Sie ist auf der Flucht verlorengegangen.
Der Beweiswert einer solchen eid.Vers. wäre aber sehr sehr gering, weil das alles nur Hörensagen ist.
Ansonsten bleibt noch der Weg nach Vietnam, ggf. mit Hilfe der deutschen Botschaft, um dort eine neue Geburtsurkunde zu bekommen.
Viele Grüße
Ronny