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Probleme vor geplanter Heirat (Gelesen: 2.234 mal)
hangbao
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme vor geplanter Heirat
04.11.2004 um 19:37:01
 
Hallo,
bzgl einer Heirat habe ich folgendes Problem. Ich brauche eine Geburtsurkunde aus mein Geburtsland ( Vietnam). Dieses Land habe ich vor 31 Jahren als Kind während des Krieges verlassen und dabei mußt wohl auch die Urkunde verloren gegangen. Mittlerweile habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft.
Welche Möglichkeit habe ich jetzt, eine Urkunde zu bekommen. Gibt es Alternativen ( eidesstat. Erklärung etc).
Vielen Dank im Voraus
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.11.2004 um 19:56:24
 
Zitat:
Gibt es Alternativen


Hi,

grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, Deine Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden zu lassen (§ 41 Personenstandsgesetz PStG). Dazu mußt Du beim Standesamt des Wohnortes einen Antrag stellen, der an die Anordnungsbehörde weitergeleitet wird (meist auf Ebene RP, BezReg etc.).

Zur Glaubhaftmachung der Tatsachen, nicht als Nachweis der Geburt, könnte eine eidesstattliche Versicherung für die Anordnungsbehörde hilfreich sein.

Die eid.Vers. kannst aber Du nicht selbst abgeben, weil Du zwar bei der Geburt anwesend warst, aber nicht aus "eigenem Wissen von der Tatsache Kentnis erlangt" hast. Der Standesbeamte darf Dir auch keine eid.Vers. abnehmen.

Wenn Du keinen älteren Verwandten vorweisen kannst ,vorzugsweise Eltern oder Geschwister, die bei der Geburt zugegen waren, kannst Du das Geld auch für den Notar sparen. Evtl. redest Du mit der Anordnungsbehörde, ob sie eine eid Vers von Dir akzeptiert. Diese könnte dann aber nur sinngemäß so lauten:

Meine Eltern haben mir erzählt, dass ich dann und dann, dort und dort geboren bin. Ich habe immer am Geburtstag gefeiert. Die Geburtsurkunde war vom Standesamt xyz und hatte die Nummer 0815. Sie ist auf der Flucht verlorengegangen.

Der Beweiswert einer solchen eid.Vers. wäre aber sehr sehr gering, weil das alles nur Hörensagen ist.

Ansonsten bleibt noch der Weg nach Vietnam, ggf. mit Hilfe der deutschen Botschaft, um dort eine neue Geburtsurkunde zu bekommen.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #2 - 05.11.2004 um 09:28:24
 
Zitat:
... Mittlerweile habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft....


Hallo!

Welche Unterlagen hat denn dann die Einbürgerungsbehörde als Nachweis der Identität akzeptiert? So ganz ohne Urkunden ist ja auch die Einbürgerung nicht möglich. Evtl. fragst du dort mal nach, welche Urkunden bei den Einbürgerungsunterlagen vorhanden sind.

Grundsätzlich besteht aber auch noch die Möglichkeit, Urkunden über Verwandte/Bekannte in Vietnam beschaffen zu lassen. Du könntest auch mal bei der Botschaft anfragen, in wie weit man dort behilflich sein kann. Wenn du im Rahmen deiner Einbürgerung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit entlassen wurdest, existiert auch darüber eine Urkunde in den Einbürgerungsakten. Dies ist zwar kein Ersatz für eine Geburtsurkunde, aber immerhin ein offizielles Dokument des Heimatstaates, in dem auch Geburtsdatum und -Ort aufgeführt ist.
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hangbao
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.11.2004 um 18:08:54
 
Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten.
Für die Einbürgerung reichte eine eidessta. Erklärung meiner Eltern und von mir vollkommen aus. Weitere Orginaldokumente waren nicht nötig.
Aber die Möglichkeit der Neubeantragung einer Geburtsurkunde gefällt mir gut, diese Möglichkeit hatte mein Standesbeamter nicht erwähnt. Wie sehen denn so meine Chancen aus?
Wird normalerweise nicht auch bei der Einbürgerung meiner Eltern die Kinder mitregistiert? Wenn ja, wo kann man soetwas erfahren.
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Ralf
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Antwort #4 - 05.11.2004 um 23:16:07
 
Hallo!

Also, heutzutage hätte ich arge Bedenken, nur aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung und völlig ohne Urkunden eine Einbürgerung durchzuführen, aber sei es drum.

Zitat:
Wird normalerweise nicht auch bei der Einbürgerung meiner Eltern die Kinder mitregistiert? Wenn ja, wo kann man soetwas erfahren.


Sorry, verstehe nicht, was du meinst. Fragen zu evtl. vorhandenen Einbürgerungsunterlagen stellt man am besten an die Behörde, die die Einbürgerung vollzogen hat.
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