Zitat:Man hat mir vor der Abreise gesagt, sobald ich mich wieder in Deutschland anmelde, bin ich auch wieder mit meinem gesamten 'Welteinkommen' in Deutschland steuerpflichtig. Das möchte ich nicht. Hilft es diese 2 monatige Frist zu umgehen durch eine kurzfristige Ausreise aus Deutschland, z.B. in die Schweiz? Wenn meine Mutter wirklich pflegebedürftig wird kann ich nicht alle 2 Monate auf die Philippinen fliegen. Bei einem Besuch im nächsten Jahr reichen 4-6 Wochen und das liegt in der Frist
@ Diwo:
Ob jemand in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht unmittelbar vom Meldestatus ab.
Zuerst einmal richtet sich die Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG. Der besagt:
Zitat:Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Zwar wird das Finanzamt eine Anmeldung als Indiz für einen Wohnsitz und damit für eine Steuerpflicht heranziehen, aber das heißt noch lange nicht, daß für das Finanzamt kein Wohnsitz bzw. kein ständiger Aufenthalt vorliegt, wenn keine Anmeldung gegeben ist...
Dann sind bei Fragen der internationalen Besteuerung die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. In diesen Abkommen vereinbaren 2 Staaten, wer in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Hierbei wird in der Regel zwischen verschiedenen Einkunftsarten unterschieden. Auch werden nicht nur der Wohnsitz bzw. ständige Aufenthalt, sondern andere Kriterien als Abgrenzungskriterium herangezogen. Das Abkommen mit den Philippinen findest Du hier:
http://www.steuerschroeder.de/doppelbesteuerungsabkommen.htmlDa solche Abkommen - wie das gesamte das internationale Steuerrecht - sehr kompliziert sind, empfehle ich die Einschaltung eines Steuerberaters, der sich in diesem Bereich auskennt.
Abu