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Beitrag begonnen von Diwo am 01.11.2004 um 13:15:51

Titel: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsche
Beitrag von Diwo am 01.11.2004 um 13:15:51
Ich wohne seit 01/2001 auf den Philippinen. Wie lange darf ich nach Deutschland auf Besuch kommen und bei meiner Mutter wohnen ohne mich anzumelden? Macht es einen Unterschied wenn meine Mutter pflegebedürftig wird?

Diwo

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsche
Beitrag von Mick am 01.11.2004 um 13:26:47

schrieb am 01.11.2004 um 13:15:51:
Ich wohne seit 01/2001 auf den Philippinen. Wie lange darf ich nach Deutschland auf Besuch kommen und bei meiner Mutter wohnen ohne mich anzumelden? Macht es einen Unterschied wenn meine Mutter pflegebedürftig wird?

Diwo



Hi,
Besucher aus dem Ausland sind nach dem MG NW ab zwei Monaten Aufenthalt zur Anmeldung verpflichtet. So lange der Status "Besucher" besteht, spielt der Gesundheitszustand der Mutter keine Rolle.

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsche
Beitrag von Diwo am 01.11.2004 um 14:31:44
Hallo Mick,

danke für die schnelle Antwort.

Ob die nächste Frage hierhin gehört bin ich mir nicht sicher. Man hat mir vor der Abreise gesagt, sobald ich mich wieder in Deutschland anmelde, bin ich auch wieder mit meinem gesamten 'Welteinkommen' in Deutschland steuerpflichtig. Das möchte ich nicht. Hilft es diese 2 monatige Frist zu umgehen durch eine kurzfristige Ausreise aus Deutschland, z.B. in die Schweiz? Wenn meine Mutter wirklich pflegebedürftig wird kann ich nicht alle 2 Monate auf die Philippinen fliegen. Bei einem Besuch im nächsten Jahr reichen 4-6 Wochen und das liegt in der Frist

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsch
Beitrag von Abu am 01.11.2004 um 16:38:54

schrieb am 01.11.2004 um 14:31:44:
Man hat mir vor der Abreise gesagt, sobald ich mich wieder in Deutschland anmelde, bin ich auch wieder mit meinem gesamten 'Welteinkommen' in Deutschland steuerpflichtig. Das möchte ich nicht. Hilft es diese 2 monatige Frist zu umgehen durch eine kurzfristige Ausreise aus Deutschland, z.B. in die Schweiz? Wenn meine Mutter wirklich pflegebedürftig wird kann ich nicht alle 2 Monate auf die Philippinen fliegen. Bei einem Besuch im nächsten Jahr reichen 4-6 Wochen und das liegt in der Frist


@ Diwo:

Ob jemand in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht unmittelbar vom Meldestatus ab.

Zuerst einmal richtet sich die Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG. Der besagt:

Zitat:
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Zwar wird das Finanzamt eine Anmeldung als Indiz für einen Wohnsitz und damit für eine Steuerpflicht heranziehen, aber das heißt noch lange nicht, daß für das Finanzamt kein Wohnsitz bzw. kein ständiger Aufenthalt vorliegt, wenn keine Anmeldung gegeben ist...

Dann sind bei Fragen der internationalen Besteuerung die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. In diesen Abkommen vereinbaren 2 Staaten, wer in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Hierbei wird in der Regel zwischen verschiedenen Einkunftsarten unterschieden. Auch werden nicht nur der Wohnsitz bzw. ständige Aufenthalt, sondern andere Kriterien als Abgrenzungskriterium herangezogen. Das Abkommen mit den Philippinen findest Du hier:
http://www.steuerschroeder.de/doppelbesteuerungsabkommen.html

Da solche Abkommen - wie das gesamte das internationale Steuerrecht - sehr kompliziert sind, empfehle ich die Einschaltung eines Steuerberaters, der sich in diesem Bereich auskennt.

Abu

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsche
Beitrag von Diwo am 02.11.2004 um 07:06:54
Hi Abu,

grosses philippinisches SALAMAT (Danke), Deine Ausführungen haben mir weitergeholfen, besonders der Link zu dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den PH.

Mick betonte den Status 'Besucher', welchen Status kann ich denn erhalten wenn ich mich zur Pflege meiner Mutter in Deutschland länger als 2 Monate aufhalte, meinen Wohnsitz auf den PH. aber beibehalte?

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsche
Beitrag von ronny am 02.11.2004 um 07:58:45
Hi Diwo,

nach Ablauf der Besuchszeit (zwei Monate) unterliegst Du der allgemeinen Meldepflicht und hast Dich innerhalb einer Woche anzumelden.

Komme zwar aus Hessen, aber diese Regelungen sind soweit ich weiß überall gleich.

Ronny

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsch
Beitrag von Antoine am 02.11.2004 um 09:14:10

schrieb am 02.11.2004 um 07:06:54:
Mick betonte den Status 'Besucher', welchen Status kann ich denn erhalten wenn ich mich zur Pflege meiner Mutter in Deutschland länger als 2 Monate aufhalte, meinen Wohnsitz auf den PH. aber beibehalte?


Wie Abu bereits schrieb, muss Du die steuerliche Behandlung und Wohnsitz auseinanderhalten.

Zum melderechtlichen Wohnsitz: Du darfst soviele Wohnsitze haben wie Du willst. Nach den Meldegesetzen in Deutschland musst Du Dich anmelden, wenn Du Dich hier länger als 1 bis 2 Monate aufhältst (soweit ich weiss, gibt es länderspezifische Unterschiede). Eine Abmelding in PH verlangt niemand von Dir.

Es ist richtig, dass die Meldeämter die Finanzbehörden informieren und damit für die Finanzbehörden ein erstes Indiz für die Steuerpflicht besteht. Trotzdem bedeutet melderechtlicher Wohnsitz nicht automatisch auch steuerrechtlicher Wohnsitz (und umgekehrt!!!). Du musst allerdings den Finanzbehörden in Deinem Fall plausibel darlegen, dass trotz der Dauer von mehr als zwei Monate kein Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne begründet wird, z.B. Besuchscharakter trotz langer Dauer, keine eigene Wohnung in DE, keine wirtschaftliche Betätigung in DE, Beibehaltung der Wohnung in PH mit sämtlichen Hausrat, familiäre/persönliche Bindungen in PH (?).

Solltest Du damit nicht erfolgreich beim FA sein, muss eine Steuererklärung in DE abgegeben werden. Dies bedeutet aber noch nicht zwangsläufig, dass Du in DE besteuert wirst. Dafür gibt es dann jedoch das DBA, auf das Abu bereits hinwies. Für weitere Frage würde ich mich dann in steuerrechtliche Fachforen (z.B. bei http://www.recht.de) kundig machen.

Titel: Re: Meldegesetz NRW für im Ausland lebende Deutsch
Beitrag von Diwo am 02.11.2004 um 11:24:14
ok, dass ich so schnell, soviele nützliche infos zu dem thema bekomme hätte ich nicht gedacht.

Ja, die Steuern waren damals der Hauptgrund auf die Philippinen zu gehen (grosser Ärger mit dem FA), nachdem ich mich selbstständig gemacht hatte, aber das ist eine andere Geschichte.

Vielen Dank auch an ronny und Antoine; ja, ich bin hier mit einer Filipina verheiratet und die Wohnung bleibt bestehen.


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