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Pass und AE nach der Eheschliessung in DK? (Gelesen: 3.522 mal)
arriero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pass und AE nach der Eheschliessung in DK?
26.10.2004 um 02:03:38
 
Hallo und vielen Dank für dieses tolle Forum. Habe schon viele interessante Informationen gefunden. Ich habe meine chinesische Freundin am Wochenende geheiratet und wir dürfen uns nun mit den deutschen Behörden befassen. Ich bin Deutscher und sie ist mit einem 6 monatigen Arbeitsvisum, das noch bis nächstes Jahr gilt, eingereist. Welche Behörden müssen wir nun aufsuchen, wie sieht es mit einer Beglaubigung (Apostille, Legalisierung) für die dänische Hochzeitsurkunde aus? In DK wurde uns gesagt, daß deutsche Behörden die Urkunde auch ohne Apostille anerkennen. Was passiert bei der ABH, man hört ja doch sehr viele verschiedene Geschichten. Ist die Hochzeit ohne Hochzeitsvisum problematisch? Kann sie noch einmal nach China zur Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung geschickt werden? Müssen Finanzverhältnisse dargelegt werden? Muss der Pass geändert werden, wenn wir jeweils unsere Namen beibehalten wollen?
Ich freue mich über jeden Hinweis. Nochmal ein großes Lob an das Experten-Team und vielen Dank im Voraus.
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arriero
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.10.2004 um 23:55:28
 
Es wäre prima, wenn mir ein paar meiner Fragen beantwortet werden könnten. Vielleicht hat ja jemand diesbezüglich gute Erfahrungen bzw. Tipps. Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 27.10.2004 um 10:50:59
 
Hallo arriero,

bin zwar jetzt nicht die absolute Fachfrau auf diesem Gebiet ..., trotzdem eine Antwort:

Mein Mann und ich mussten nichts in seinem türkischen Pass ändern lassen nachdem wir verheiratet waren.
Ich habe nur einen Personalausweis.

Steht in den deutschen Pässen der Familienstand drin ?? Wenn nicht, muss doch m. E. bei Beibehaltung des Namens auch nichts geändert werden.

Ansonsten würde ich mit Pass, Arbeitsvisum, Heiratsurkunde und was Ihr sonst noch an evtl. vielleicht wichtigen Papieren habt, einfach mal zu der für Euren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde gehen und alles vorlegen.

Soweit ich weiß, müssen Änderungen des ausländischen Mitbürgers, die eventuelle Aufenthaltsrechte betreffen, kurzfristig der ABH angezeigt werden.

Als Ehefrau eines Deutschen hat sie Anspruch auf Erteilung einer AE (zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft). Da man nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass Deine Frau bei ihrer Einreise schon wusste, dass Ihr heiraten werdet, kann man ihr auch nicht den Vorwurf machen, mit einem falschen Visum eingereist zu sein (hätte sie damals schon die Heirat geplant, hättet Ihr ein Visum zur Eheschließung beantragen müssen).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 30.10.2004 um 20:31:14
 
Hi,
ergänzend: Ein Visumsverstoß wird kaum vorwerfbar sein, sie ist ja nicht als Touristin hier, sondern zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Damit dürfte der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG kaum greifen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 31.10.2004 um 10:59:45
 
Zitat:
Steht in den deutschen Pässen der Familienstand drin ??


Hi Janna,

der deutsche Paß müßte nur geändert werden, wenn sich namensrechtlich etwas ändern würde.

Der Familienstand wird nicht vermerkt.

Wie das allerdings beim chinesischen (welches China ?) Paß aussieht, weiß ich nicht.

Weil er auch nichts Näheres zu China sagte, kann ich diie namensrechtlicheFolgen nachem chin. Recht nicht beurteilen.


Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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arriero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 31.10.2004 um 14:12:05
 
hallo, vielen Dank für die Resonanz. Haben uns nun beim EInwohnermeldeamt gemeldet, was sehr problemlos war. Der Besuch bei der ABH ist nächste Woche dran. Meine Sorge ist nun, da ich das hier so oft gelesen habe, dass es Probleme gibt, weil sie nicht mit dem Heiratsvisum eingereist ist. Aber wie Mick ja sagte ist das wohl nicht sehr wahrscheinlich. Wie erklärt man denn, warum die Heirat in DK stattgefunden hat? Die geringere Bürokratie dabei ist ein guter Grund?
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arriero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.10.2004 um 14:18:04
 
Ach so, zu China: Sie kommt aus Shanghai. Die Namen haben wir unberührt gelassen. Und noch eine Frage, wenn wir diese Woche zur ABH fahren, müssen wir dann Ihren Pass dort belassen. Wir wollten nämlich eine kleine Reise machen, bei der wir den Pass brauchen werden. Oder bekommen wir eine beglaubigte Kopie oder sollten wir lieber mit der Beantragung der AE bis nach dem Urlaub warten?
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