Hi peku,
Danke für Deine stets prompten Antworten!
Zitat:Ich habe gestern mal mit ARM telefoniert.Wenn du eine
deutliche Farbkopie deines alten Passes machst;also datenseite vorne mit armeniscvher und deutscher Schreibweise,die Seite mit dem auslandstempel,die Seite mit dem Meldestempel und die Seite mit der Aufenthaltserlaubniss UND dir diese Kopie beglaubigen lässt z.b. von einer deutschen Behörde gibt es bei der Ausreise aus ARM weder mit der Airline noch mit den ARM oder RU Grentzbeamten Stress.Dazu noch eine Rückantwort deiner
ALB (vermutlich das KVR in München) das du eine
AE hast und im
AZR unter der Nummer.....gespeichert bist und nichts geht schief.
Eine beglaubigte Kopie des Passes, wie von Dir beschrieben, werde ich unbedingt vorbereiten.
Und an mögliche Probleme mit armenischen und russischen Grenzbeamten habe ich bis jetzt noch gar nicht gedacht - es war eher eine mögliche Reaktion des Bundesgrenzschutzes auf meine 1,5 Pässe
bei der Wiedereinreise, vor der ich mich hauptsächlich fürchtete. Die russischen und armenischen (Grenz-)Beamten habe ich dagegen schon seit 8 Jahren nicht mehr gesehen, daher auch meine Unerfahrenheit in dieser Frage.
Auf meine telefonische Anfrage hin erzählte mir die nette Dame beim KVR München gestern (BTW: yepp, ich wohne direkt in München), dass sie oft solche Fälle hat, dass Ausländer mit 2 Pässen zwecks AE-Übertragung dort antanzen, wie es aber genau mit dem BGS funktioniert, wusste sie natürlich auch nicht. Vielleicht spreche ich da mal persönlich vor.
Übrigens, wozu benötige ich für den BGZ eine Bestätigung der
ABH, dass ich eine
AE habe und die AZR-Nummer? Ich gehe ja davon aus, dass ich meinen (ungültigen!) alten Pass samt gültiger
AE drin dabei haben werde, es ist ja nur die Datenseite, die in ARM teilweise "verunstaltet" wird.
Viele Grüße!
chij