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neuer Pass, Wiedereinreise (Gelesen: 5.792 mal)
chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.10.2004 um 13:57:49
 
Hallo Leute,

ich hoffe meine Frage ist keine FAQ, ich habe jedenfalls nichts passendes hier im Forum gefunden.

Ich würde Ende des Jahres nach Armenien reisen und dort einen neuen Reisepass beantragen. Die arm. Botschaft in Berlin versucht nämlich in solchen Fragen besonders teuer, unflexibel und v.a. __langsam__  (Bearbeitungsdauer: >> 4 Monate) zu sein, daher bleibt mir fast nichts anderes übrig, als den fälligen neuen Pass in wenigen Tagen im Land selbst zu organisieren.

Wie funktioniert's dann eigentlich mit der Wiedereinreise? Reicht es, wenn ich den neuen und den alten (ungültigen!) Pass dabei habe. Oder soll ich mich vorher noch hier bei der zuständigen ABH melden?

BTW: die Ungültigkeit des alten Passes ergibt sich dann (angeblich! hab selbst keine Erfahrung mit solchen Aktionen dort) aus:

- der Kennzeichnung des Passes als ungültig in den (lokalen? globalen?) Computer-Systemen
- und/oder den abgeschnittenen Pass-Ecken, durchlöcherten Fotos oder ähnlichem Schmarrn

oder bleibt mir wirklich nichts anderes übrig, als in den in diesem Fall besonders sauren Apfel zu beißen und das ganze doch über die Botschaft zu versuchen?


ratlos,
chij
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.10.2004 um 14:01:53
 
ähhm, keine Ahnung, wie ich es geschafft habe, im falschen Forum zu posten.

Liebe Administratoren o. Moderatoren,

könnt Ihr bitte dieses Thema zu "Passangelegenheiten" verschieben, wo es vermutlich eher hingehört.

Danke!

chij



Zitat:
....
könnt Ihr bitte dieses Thema zu "Passangelegenheiten" verschieben, wo es vermutlich eher hingehört.
....


erledigt  grin
-ralfi-
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« Zuletzt geändert: 25.10.2004 um 14:41:07 von Ralf »  
 
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 25.10.2004 um 20:37:08
 
hallo chij

grüsse dich.uerst mal: so unfexibel ist die armenische Botschaft inder Hillmannstrasse doch gar nicht und das es dauert na ja du wirst Armenien ja kennen.

also das praktischte ist wenn du in Armenien deinen alten Pass behalten kannst.Solltest du ihn NICHT ungültig gestempelt beommen reise mit dem alten Pass nach DE zurück und lass die hier auf deiner ALB deine AE übertragen.
Sollte der Pass ungültig gestempelt werden so gehe zur DE Botschaft;die werden dir ein (kurzzeit)Visum eintragen mit dem dur wieder einreisen kannst.Hier in DE gehts dann auf der ALB weiter die geben dir dann deine alte AE in den enuen Pass.

Sinnmässig wäre ausserdem von deinem "alten pass" noch in DE eine Kopie zu machen diese beglaubigen zu lassen.
als letzten tip: Bevor du reist maile kurz an die DE Botschaft in ARM und frage dort nach was die an Unterlagen wollen für den Visumseintra in den enuen pass.

Wie du den alten pass (ohne ungültig gestempelt zu werden) trotz neuem pass behalten kannst brauche ich dir ja bestimmt nicht zu erzählen.
gruss peku
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.10.2004 um 01:15:01
 
Hi peku,

ich grüße Dich auch!   Smiley

Danke für die Tipps, wahrscheinlich soll ich mir nochmals alles durch den Kopf gehen lassen und v.a. der Botschaft gegenüber etwas optimistischere Haltung entwickeln. So könnte man sich zumindest den ganzen 2-Pässe-Stress sparen. Hab nur gehofft, dass die hiesigen ABH vielleicht  doch irgendwelche Standard-Verfahren für solche Fälle kennen...

Ich schlafe erstmal die Nacht drüber, morgen bin ich vielleicht schlauer.
Sollte ich mich doch dafür entscheiden, den neuen Pass direkt in EVN zu beantragen - der Gedanke, das ganze in 1-2 Tagen abzuwickeln ist einfach zu verlockend  Zwinkernd - melde ich mich vorher unbeding bei der dortigen DE-Botschaft, danke für den Klasse-Tipp!

Noch viele Grüße nach Berlin aus dem nächtlichen München

chij
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.10.2004 um 12:26:23
 
Ich hätte noch eine Frage: wenn ich mit einem Visum wiedereinreise, bedeutet dies eine Unterbrechung des Aufenthaltes in DE im ausländerrechtlichen Sinne? Wäre nämlich nach 10 J ganz schön blöd, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche NE nach dem 1.1.2005 und (hoffentlich) baldige Einbürgerung.

Ich weiß übrigens auch schon, wie der alte Pass ungültig gemacht wird: aus der ersten Seite wird der Abschnitt mit der maschinenlesbaren Nummer herausgeschnitten. Ist es gänzlich unmöglich, mit diesem und zusätzlich mit dem neuen Pass wiedereinzureisen, oder ist ein zu beantragenes Visum nur eine Vorsichtsmassnahme?

Ich habe nämlich Bedenken, ob ich es dort überhaupt schaffe, ein Visum zu beantragen. Lt. Website der Deutschen Botschaft (http://www.deutschebotschaft-eriwan.am) ist

Zitat:
aufgrund von Baumassnahmen mit Wirkung vom 01.09.2004 die Beantragung eines Visums wie auch eine sonstige Vorsprache nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (...). Die Terminvereinbarung erfolgt bei persönlicher Vorsprache in der Visaabteilung und ist nicht per Telefon möglich


das klingt für mich sehr stark nach zusätzlichen Verzögerungen und solange werde ich in EVN nicht bleiben (können).

Grüße

chij
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.10.2004 um 14:50:02
 
hallo chij


was ich dir jetzts age ist nicht ganz legal ich sags dir trotzdem.Wenn du bei der Beantragung deines neuen passes auf deiner Polizeistelle am wohnort in Armenien angibst deinen alten pass nicht emhr zu haben jedoch deine Identität klar ist erhälkt du den neuen Pass.Zurück in DE nach dem Auffinden des alten passes gibst du den brav auf der Botschaft hier ab oder sendest ihn als Einschreiben hin.
Es geht abera uch ganz legal:
Ich habe gestern mal mit ARM telefoniert.Wenn du eine
deutliche Farbkopie deines alten Passes machst;also datenseite vorne mit armeniscvher und deutscher Schreibweise,die Seite mit dem auslandstempel,die Seite mit dem Meldestempel und die Seite mit der Aufenthaltserlaubniss UND dir diese Kopie beglaubigen lässt z.b. von einer deutschen Behörde gibt es bei der Ausreise aus ARM weder mit der Airline noch mit den ARM oder RU Grentzbeamten Stress.Dazu noch eine Rückantwort deiner ALB (vermutlich das KVR in München) das du eine AE hast und im AZR unter der Nummer.....gespeichert bist und nichts geht schief.

Rede doch mal offen mit deiner ALB ob die dir was mitgeben,es gibt bestimmt eine Art vorübergehende AE mit Bild zb. wenn jemand ´seinen pass verliert.

Gruss peku



PS: wohnst du in München direkt????


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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.10.2004 um 15:36:30
 
Hi peku,

Danke für Deine stets prompten Antworten!

Zitat:
Ich habe gestern mal mit ARM telefoniert.Wenn du eine
deutliche Farbkopie deines alten Passes machst;also datenseite vorne mit armeniscvher und deutscher Schreibweise,die Seite mit dem auslandstempel,die Seite mit dem Meldestempel und die Seite mit der Aufenthaltserlaubniss UND dir diese Kopie beglaubigen lässt z.b. von einer deutschen Behörde gibt es bei der Ausreise aus ARM weder mit der Airline noch mit den ARM oder RU Grentzbeamten Stress.Dazu noch eine Rückantwort deiner ALB (vermutlich das KVR in München) das du eine AE hast und im AZR unter der Nummer.....gespeichert bist und nichts geht schief.


Eine beglaubigte Kopie des Passes, wie von Dir beschrieben, werde ich unbedingt vorbereiten.
Und an mögliche Probleme mit armenischen und russischen Grenzbeamten habe ich bis jetzt noch gar nicht gedacht - es war eher eine mögliche Reaktion des Bundesgrenzschutzes auf meine 1,5 Pässe  Zwinkernd  bei der Wiedereinreise, vor der ich mich hauptsächlich fürchtete. Die russischen und armenischen (Grenz-)Beamten habe ich dagegen schon seit 8 Jahren nicht mehr gesehen, daher auch meine Unerfahrenheit in dieser Frage.

Auf meine telefonische Anfrage hin erzählte mir die nette Dame beim KVR München gestern (BTW: yepp, ich wohne direkt in München), dass sie oft solche Fälle hat, dass Ausländer mit 2 Pässen zwecks AE-Übertragung dort antanzen, wie es aber genau mit dem BGS funktioniert, wusste sie natürlich auch nicht. Vielleicht spreche ich da mal persönlich vor.
Übrigens, wozu benötige ich für den BGZ eine Bestätigung der ABH, dass ich eine AE habe und die AZR-Nummer? Ich gehe ja davon aus, dass ich meinen (ungültigen!) alten Pass samt gültiger AE drin dabei haben werde, es ist ja nur die Datenseite, die in ARM teilweise "verunstaltet" wird.

Viele Grüße!

chij



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Antwort #7 - 28.10.2004 um 17:06:02
 
ok, ich habe eine Antwort von der Deutschen Botschaft in EVN erhalten, ein Visum zur Wiedereinreise wird mir dort relativ problemlos ausgestellt, so brauche ich mir wenigstens den Kopf wg. möglicher BGS-Reaktionen nicht zu zerbrechen  Zwinkernd

Bleibt nur noch meine Frage offen, ob die Wiedereinreise mit einem Visum in irgendeiner Form eine Unterbrechung meines Aufenthaltes darstellt. Ich möchte mir nämlich nicht selbst wg. so einer Kleinigkeit den Weg zur NE bzw. Einbürgerung verbauen.

Viele Grüße

chij
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Antwort #8 - 28.10.2004 um 17:17:56
 
Zitat:
ob die Wiedereinreise mit einem Visum in irgendeiner Form eine Unterbrechung meines Aufenthaltes darstellt


Hi chij,

ich denke die Angst ist unbegründet. Hier die entsprechende Regelung im § 44 AuslG, Fettdruck von mir.

Zitat:
§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer
ausgewiesen wird,
aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist
;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 2 und 3.


Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chij
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Antwort #9 - 28.10.2004 um 17:26:32
 
Danke, Ronny!

:hutw  i4a is great
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peku
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Antwort #10 - 29.10.2004 um 18:35:47
 
Die russischen und armenischen (Grenz-)Beamten habe ich dagegen schon seit 8 Jahren nicht mehr gesehen, daher auch meine Unerfahrenheit in dieser Frage.


Hallo,

du wirst dich wundern grundsätzlich kostet jeder fehlende stempel dort Geld.Du kommst aus Europa=du bist reich=da ist Kohle zu holen.
Hast du zb.keine Anmeldung der Botschaft hinten im pass wirds teuer (hier dein Glück ist der neue pass mit dem du ja noch nie in DE warst.)
Übrigens, wozu benötige ich für den BGZ eine Bestätigung der ABH, dass ich eine AE habe und die AZR-Nummer?


du brauchst das in erster Linie in Armenien weil dich sonst erstens die Airline nicht ausreisien lässt zweitens der armenische Grenzer dich ohne alles nicht passieren läst und drittens der russische Beamte dir den Zustrieg zum Flugzeug untersagen könnte.
Da du nun mit der Botschaft gesprochen hast und alles gut ist würde ich mir keine sorgen mehr machen.Dein Aufenthalt ist ja jedenfalls nicht unterbrochen da in den neuen Pass dann zurpck in DE der alte Aufenthaltstitel(von Gültigkeit her usw.)übertragen wird.

Gruss nach München wo viele meiner armenischen Bekannten wohnen.....

peku
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