Hallo!
Unter den geschilderten Umständes sehe ich da nicht die geringste Chance.
Zitat:uns werden nur Steine in den Weg gelegt
Ich denke, ihr selbst bzw. er legt die Steine.
Zitat:Seit einem Jahr ist sein Asylverfahren abgeschlossen - negativ.
Eben. Negatives Asylverfahren bedeutet: Ausreise.
Zitat:Er lebt nun hier mit einer Duldung da er angegeben hat keinen Pass zu besitzen.
Der erste und gleichzeitig dickste Stein. Das nennt man auch Passunterdrückung. Da er ja einen besitzt, hat er sich die ihm gar nicht zustehende Duldung durch falsche Angaben erschlichen.
Zitat:Die einzigste Möglichkeit wäre für ihn freiwillig nach Syrien auszureisen
Völlig richtig.
Zitat:1. Besteht für uns die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten? Oder in einem anderen EU Land?
Nein. Ohne legalen Aufenthalt kann er weder in DK noch in einem anderen EU-Land heiraten.
Zitat:2. Die Ausländerbehörde hat angedropht ihm die Sozialleistungen zu kürzen falls er seinen Pass nicht abgibt - heißt das im Klartext, dass sie ihn in Abschiebehaft nach Halberstadt stecken können? Die
ABH hat die Kopien seines Passes - können sie damit eine Abschiebung erwirken?
2 mal ja.
Zitat:Ein Ausreise nach Syrien kann unter diesen Umständen lebensgefährlich sein
.... sagt er, ist aber durch nichts belegt. Auf jeden Fall ist er aber nicht politisch verfolgt, denn sonst wäre ja das Asylverfahren nicht negativ abgeschlossen worden.
Also nochmals: Freiwillige Ausreise, und zwar sofort. Wenn es erst mal zu einer Abschiebung gekommen ist, wird es zu einer Wiedereinreise auf absehbare Zeit nicht kommen, ganz abgesehen davon, dass dazu dann auch erst mal die Abschiebekosten bezahlt werden müssen.