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Abschiebung durch Eheschließung (Gelesen: 3.983 mal)
Filienchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung durch Eheschließung
31.10.2004 um 19:29:42
 
Hallo,

mein Freund (Syrier) und ich (Deutsche) wollen gerne heiraten aber uns werden nur Steine in den Weg gelegt. Er lebt seit 2 Jahren hier. Seit einem Jahr ist sein Asylverfahren abgeschlossen - negativ. Er lebt nun hier mit einer Duldung da er angegeben hat keinen Pass zu besitzen. Wir waren nun beim Standesamt und haben die Anmeldung zur Heirat gemacht, allerdings keinen Termin bekommen, da die ganzen Unterlagen ja erst noch vom OLG in Naumburg geprüft werden müssen. Bei der Anmeldung hat er auch seinen Pass vorgelegt. Dummerweise hat er auf seiner Duldung sein wirkliches Geburtsdatum angegeben - auf seinem Pass ist das Datum einen Monat später vermerkt da dies bei einer Geburt in Syrien pribzipiell so gehandhabt wird. Die Standesbeamte will die Unterlagen dem OLG nur zuschicken wenn auf der Duldung das richtige Geburtsdatum eingetragen wird. Die ABH hat nun logischerweise mitbekommen, dass mein Freund doch einen Pass hat. Er sollte ihn bis zum 28.10. vorlegen...

Wir waren am 28.10. bei der ABH und ich habe persönlich versucht mit den Damen zu reden, habe Ihnenerklärt das wir heiraten wollen usw. Leider ohne Erfolg!!! Die haben uns direkt gesagt, dass sie ohne den Pass keine Duödung äbdern wollen und wenn er den Pass abgibt wird er sofort abgeschoben! Die einzigste Möglichkeit wäre für ihn freiwillig nach Syrien auszureisen während ich hier alles für die Heirat kläre und ihn dann wieder einlade. Da er allerdings Probleme in seinem Land hatte - deswegen ist er ja auch nach D gekommen- und jetzt auch an Demonstrationen gegen sein Land teilgenommen hat, wird er es wohl kaum schaffen heil vom Flughafen in Syrien zu kommen. Nun meine Fragen:

1. Besteht für uns die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten? Oder in einem anderen EU Land?

2. Die Ausländerbehörde hat angedropht ihm die Sozialleistungen zu kürzen falls er seinen Pass nicht abgibt - heißt das im Klartext, dass sie ihn in Abschiebehaft nach Halberstadt stecken können? Die ABH hat die Kopien seines Passes - können sie damit eine Abschiebung erwirken?

3. Unser Anwalt hat uns empfohlen eine Grenzüberschreitung zu erwirkung und erhofft sich eine Frist von ca. 3 Wochen, außerdem will eine einstweilige Verfügung einreichen. Wir haben keine Ahnung und wissen nicht ob wir ihm vertrauen können oder ob er nur ein bisschen Geld verdienen will. Haben wir so eine Chance die Ausreise so zu verzögern, dass wir in der Zwischenzeit heiraten können? Die Bearbeitungszeit beim OLG dauert so 8 Wochen...

Ich danke im Voraus allen für die Beantwortung!!! Wir wissen wirklich nicht mehr was wir machen sollen. Ein Ausreise nach Syrien kann unter diesen Umständen lebensgefährlich sein (kein Spaß).

Danke Filienchen
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.047

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 31.10.2004 um 21:04:28
 
Hallo!

Unter den geschilderten Umständes sehe ich da nicht die geringste Chance.
Zitat:
uns werden nur Steine in den Weg gelegt

Ich denke, ihr selbst bzw. er legt die Steine.
Zitat:
Seit einem Jahr ist sein Asylverfahren abgeschlossen - negativ.

Eben. Negatives Asylverfahren bedeutet: Ausreise.
Zitat:
Er lebt nun hier mit einer Duldung da er angegeben hat keinen Pass zu besitzen.

Der erste und gleichzeitig dickste Stein. Das nennt man auch Passunterdrückung. Da er ja einen besitzt, hat er sich die ihm gar nicht zustehende Duldung durch falsche Angaben erschlichen.
Zitat:
Die einzigste Möglichkeit wäre für ihn freiwillig nach Syrien auszureisen

Völlig richtig.
Zitat:
1. Besteht für uns die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten? Oder in einem anderen EU Land?

Nein. Ohne legalen Aufenthalt kann er weder in DK noch in einem anderen EU-Land heiraten.
Zitat:
2. Die Ausländerbehörde hat angedropht ihm die Sozialleistungen zu kürzen falls er seinen Pass nicht abgibt - heißt das im Klartext, dass sie ihn in Abschiebehaft nach Halberstadt stecken können? Die ABH hat die Kopien seines Passes - können sie damit eine Abschiebung erwirken? 

2 mal ja.
Zitat:
Ein Ausreise nach Syrien kann unter diesen Umständen lebensgefährlich sein

.... sagt er, ist aber durch nichts belegt. Auf jeden Fall ist er aber nicht politisch verfolgt, denn sonst wäre ja das Asylverfahren nicht negativ abgeschlossen worden.

Also nochmals: Freiwillige Ausreise, und zwar sofort. Wenn es erst mal zu einer Abschiebung gekommen ist, wird es zu einer Wiedereinreise auf absehbare Zeit nicht kommen, ganz abgesehen davon, dass dazu dann auch erst mal die Abschiebekosten bezahlt werden müssen.
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Filienchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.10.2004 um 21:23:54
 
Hallo ralfi,

danke für deine Antwort. Leider ist nicht immer alles so wie es scheint. Um eine wahre definition von "politisch verfolgt" zu bekommen muss man wohl selbst in dem jeweiligem Land leben und die Verfolgung am eigenem Leib zu spüren bekommen aber das ist ein anderes Thema...

Noch etwas anderes: er ist damals über die Schweiz nach D gekommen. In seinem Pass steht ein ca 1 Wöchiges Visum für die Schweiz. Könnte er jetzt nicht auch wieder in die Schweiz einreisen und asyl beantragen?

Was hälst du von dem Vorschlag des Anwaltes? Grenzüberschreitung und einstweilige Verfügung?

Danke Filienchen
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.10.2004 um 22:29:54
 
Zitat:
Noch etwas anderes: er ist damals über die Schweiz nach D gekommen. In seinem Pass steht ein ca 1 Wöchiges Visum für die Schweiz. Könnte er jetzt nicht auch wieder in die Schweiz einreisen und asyl beantragen?

Was hälst du von dem Vorschlag des Anwaltes? Grenzüberschreitung und einstweilige Verfügung?



Hallo Filienchen,

das ist alles etwas wirr...

Dein Freund soll gemäss RA eine deutsche "Grenzübertrittsbescheinigung" bekommen (um diese bei der Ausreise dem Grenzer als Beweis der Ausreise zurückzulassen)?

Was will denn der RA vom Gericht "einstweilig verfügt" haben?

Dein Freund wird wohl kaum in die schweiz einreisen können, was soll das denn für ein 1-wochen-Visum sein (vor 2 Jahren abgelaufenes Transitvisum?)?

Eine "vorsorgliche Wegweisung" durch die schweizer Behörden wäre aber mehr als wahrscheinlich.
Ein thematisch passendes schweizer Urteil findest Du hier:
http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/63/63.39.html

weiss nicht ob die Rechtslage dort noch genauso ist, aber das wäre eine gute Frage für deinen RA...

Ich sehe überhaupt nicht, wie das mit der Schweiz funktionieren soll.

grüsse von
eishennig
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 01.11.2004 um 07:22:52
 
Zitat:
auf seinem Pass ist das Datum einen Monat später vermerkt da dies bei einer Geburt in Syrien pribzipiell so gehandhabt wird.


Von dieser Aussage hätte ich gerne mal die Fundstelle, da sowas nicht üblich ist.

M.E. kommt weder eine Eheschließung in Deutschland noch in Dänemark in Frage.
Er sollte zunächst freiwillig ausreisen, um danach mit einem vernünftigen Visum zum Zwecke der Eheschließung wieder einzureisen.

Zitat:
Seit einem Jahr ist sein Asylverfahren abgeschlossen - negativ. Er lebt nun hier mit einer Duldung da er angegeben hat keinen Pass zu besitzen.


Genau das ist der Grund, warum die Behörden Euch, wie Du sagst "Steine in den Weg legen" .
Es kommt mir immer wieder das  :kotz wenn ich dann diese mitleidige Tour höre.

Das ist auch genau der  Grund, wegen welchem alle binationalen Ehen ein schlechtes Image bekommen.  explo

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.11.2004 um 22:47:44
 
hallo,

ich sehe in dieser Geschichte kein land in sicht.Du (dein Freund)hast noch viel viel Glück.
warum??

Die ALB wesi das er einen Pass hat aber diesen nicht vorlegt.Dies könbnte auch ganz ganz schnell zur einem Abschiebehaftbefehl führen.

Ob dann ggf. eine Rückführung in die Schweiz möglich ist weis ich nicht genau-zu prüfen wäre ob die Schweiz als Erstaufnahmeland zur Rückübernahme verpflichtet ist. Bliebe nur noch die ILLEGALE Möglichkeit in die Schweiz zu reisen aber dazu kann ich euch nicht raten.

Leider kann cih euch keinen zufriedenstellenden Rat geben wie ich eine Lösung sehe.

peku
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