Zitat:Aus den FAQs wird mir aber nicht klar, was mit der unbefristeten Genehmigung ist. Muss man dafür einen Job haben oder reicht es, seit drei Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft zu leben?
Vielen Dank
Der Ausländer muß nicht unbedingt einen Job haben, aber er darf für sich bzw. seine Familie keine Sozialhilfe beziehen.
Insgesamt müssen bei ausländischen Ehegatten von Deutschen für die unbefristete Verlängerung der
AE folgende Bedingungen erfüllt sein:
- befristete
AE besteht 3 Jahre (§ 25 Abs. 2 AuslG)
- die eheliche Lebensgemeinschaft besteht fort (§ 25 Abs. 2)
- Ausländer kann sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen (§ 24 Abs. 1 Nr. 4)
- es liegt kein Ausweisungsgrund vor (§ 24 Abs. 1 Nr. 6)
Ein Ausweisungsgrund ist u.a. Sozialhilfebezug (§ 46 Nr. 4), aber auch bestimmte Straftaten, etc.
Abu