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Scheidung ohne Einwilligung des Ehepartners? (Gelesen: 6.874 mal)
tilt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung ohne Einwilligung des Ehepartners?
24.10.2004 um 18:45:05
 
Hallo!
Meine Freundin hat ein großes Problem. Sie (Deutsche) hat vor 1 Jahr in Deutschland einen in Tunesier geheiratet. Leider hat sich seit dem in ihrer Beziehung sehr vieles geändert. Er lebt auf ihre Kosten, beklaut sie, verbietet ihr den Kontakt zu Familie und Freunden und macht sie immer "kleiner".
Sie ist sehr unglücklich und will sich nun scheiden lassen. Dazu wird er ihr aber nie die Einwilligung geben, wie er ihr sagte.  Kann sie sich auch ohne eine Einwilligung von Ihm scheiden lassen? Ich habe gelesen, dass es unter umständen 3 jahre dauern kann, bis sie trotzdem geschieden wird. Früher ginge es wohl nur, wenn unzumutbare Zustände herrschen.
Über eine Antwort wäre ich wirklich sehr sehr dankbar!! :il
Vielen dank!!!! Tiltl
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2004 um 19:09:38
 
Zitat:
Kann sie sich auch ohne eine Einwilligung von Ihm scheiden lassen? Ich habe gelesen, dass es unter umständen 3 jahre dauern kann, bis sie trotzdem geschieden wird.


Hallo tilt,

die Info ist zutreffend, eine einvernehmliche Scheidung wäre nach der Trennungszeit von einem Jahr, die nicht einvernehmliche nach drei Jahren möglich.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Härtefallscheidung
Antwort #2 - 24.10.2004 um 20:02:57
 
Hallo Tilt,

Deine Freundin sollte auf jeden Fall beim Anwalt das Stichwort "Härtefallscheidung" ins Gespräch bringen. Da ihr Mann so wie Du es schilderst, wohl Psychoterror betreibt, wäre evtl. eine Scheidung auch ohne Einwilligung des Partners in kürzerer Zeit als 3 Jahre möglich.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.10.2004 um 22:51:33
 
Tut mir leid, Janna, aber Härtefallscheidung wird von den meisten Familiengerichten nicht mal bei üblen Misshandlungen durchgeführt - mit der Begründung, wenn man sich getrennt hat, ist das ja erledigt. Solche Zustände, wie hier geschildert, reichen aber vermutlich, um nach einem Jahr Trennung die unwiderrufliche Zerrüttung der Ehe festzustellen, so dass die Scheidung auch ohne Zustimmung des Ehepartners ausgesprochen werden könnte.
Gruß
Anne
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tilt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.10.2004 um 23:38:38
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!! :blum
Wenn man die 3-Jahresfrist zumindest schon mal auf ein Jahr reduzieren könnte, wäre meiner Freundin schon sehr geholfen! Liebe Grüße, Tilt
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tilt
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.10.2004 um 14:32:38
 
Ohnein!!
Ich habe eben mit meiner Freundin telefoniert. Ihr Ehemann ist gestern reumütig zurückgekehrt, hat sich für alles sehr entschuldigt und will sich in Zukunft bessern. Leider verspricht er es ihr schon zum 100. Mal und meine Freundin fällt immer wieder auf ihn rein (entschuldigung, ich will nicht anmaßend werden, aber es sind schon sooo viele Sachen vorgefallen, die ihr wirklich die augen hätten öffnen sollen). Sie ist einfach zu gutmütig und lieb.
Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich mich wie immer aus der Sache heraushalten und ihr nur kleine Tips geben, oder soll ich ihr wirklich meine wahre Meinung sagen?
Langsam verzweifle ich wirklich, weil ich sehe, wie sie "immer mehr ins offene Messer rennt". Traurig
Viele Grüße, Tilt
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #6 - 25.10.2004 um 14:56:56
 
Hallo Tilt!

Diese Frage lässt sich kaum mit Hilfe des Ausländerrechts beantworten, und dies ist ja Thema dieses Forums.

Als passenderes Forum für zwischenmenschliche Beziehungen mit Ausländern empfehle ich mal
dieses hier
.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 25.10.2004 um 15:02:50
 
Sag ihr Deine wahre Meinung, sollte man unter
Freunden eigentlich immer tun.
Ansonsten Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Irgendwann merkst sie es vielleicht selbst und dann koennte es natuerlich sein, dass die wahren  freunde
nicht mehr da sind.
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Pfirsichring
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 25.10.2004 um 15:30:47
 
hier ist noch eine brauchbare adresse gerade im bezug auf tunesien

www.1001geschichte.de
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 25.10.2004 um 15:51:40
 
Zitat:
hier ist noch eine brauchbare adresse gerade im bezug auf tunesien


[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Aber Pfirsichring,
was meinst Du, wenn man denen die da klagen vorher von der Eheschließung abrät, was die Dir erzählen.

Grüße
Ronny
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ronbonchauvi58  
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tilt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 25.10.2004 um 16:04:14
 
Vielen Dank für die Tipps  Smiley!!
Die Seite www.1001geschichte.de ist wirklich gut, ich habe direkt eine Geschichte gefunden, die 1 A die meiner Freundin sein könnte. Dieselben Vorwürfe, dieselben Drohungen etc, wirklich unglaublich, als würden sich die beiden Ehemänner kennen und sich untereinander tipps geben... Wenn sie diese liest, wird sie hoffentlich endlich ihre meinung ändern...
Ja, Ronny, du hast recht.. Vor der Hochzeit (diese ist gerade mal ein 3/4 Jahr her) konnten wir (Familie und Freunde) sie nicht davon überzeugen, dass dieser Schritt zu früh ist. Er setzte sie unter Druck, dass er im nächsten Monat noch abgeschoben wird und ansonsten eine andere Frau heiratet und trotz dieser ganzen Geschichten war es für sie dennoch eine Hochzeit aus Liebe ( ???).. Auch das er ihr jetzt verbietet, mit Freunden und ihrer Familie über probleme zu reden und versucht, sie von uns zu isolieren, scheint sie leider doch nicht besonders stutzig zu machen. Gestern dachte ich endlich, sie hätte ihn endlich durchschaut.. Naja, und heute hat er ihr wider die haarstreubensten geschichten erzählt und es ist wieder die "wahre Liebe".  Man redet wirklich gegen eine wand  Traurig. Liebe Grüße, Tilt
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #11 - 25.10.2004 um 16:10:47
 
Hallo Ronny,

ist doch klar: mein Freund ist nicht so der liebt mich wirklich und steht zu mir!!
Eine wahre geschichte aus meinem Kollegenkreis:
Sie lernt auf Cuba einen Cubaner kennen, grosse
Liebe Hundertausende von Schmetterlingen im Bauch.
Vor der heirat erstmal die renovierung des Elternhauses
mit ca. 3000 Euro "gesponsort", medikamente fuer die
angeblich schwer kranke Tante gekauft, Schulklamamotten fuer die "Kinder" der Schwestern etc.
dann Heirat in Deutschland, und der Maerchenprinz
entpuppte sich schon nach wenigen Monaten als
arbeitsscheuer, klugscheissender und staendig fremgehender Albtraum. Immer wenn die Sollbruchstelle
erreicht schien, meldodramatische Entschuldigung,
heisse Liebesschwuere und noch heissere Liebesnaechte. Nach wenigen Wochen  des Wolhverhaltens Rueckfall in den alten Trott.
Eltern, Freunde Kollegen etc. haben auf die Frau
eingeredet wie auf ein krankes Pferd, aber sie zog erst die Reissleine als die Bank ihr nahelegte ihr Konto
doch woanders einzurichten, die diversen freundinnen
ihres Mannes sogar zu Hause anriefen und ihr Arbeitsplatz auf der Kippe stand. Von den finanziellen
Belastungen einmal abgesehen, ist sie jetzt eigentlich
ein fall fuer den Psychotherapeuten.
keine Frage es gibt auch sehr viele positive beispiele
fuer binationale Ehen, aber man sollte seinen
Verstand nie ausschalten auch wenn die Schmetterlinge
noch so sehr herumflattern und seinen zukuenftigen
Partner sollte man an taten messen nicht an Worten.
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tilt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 25.10.2004 um 16:23:19
 
Hallo Hartmut,
Du redest mir wirklich aus der Seele!
Hoffentlich kann ich meiner Freundin doch noch vorher die Augen öffnen, bevor es ihr so ergeht wie Deiner Kollegin... Den ersten hohen Kredit hat sie im übrigen auch schon für ihn aufgenommen (die arme ist gerade erst Berufsanfängerin und verdient noch nicht viel..), den er ihr natürlich auf jeden fall zurückzahlen will. Die 5.000 Euro sind nun auf unerklärliche Weise weg, sie darf den kredit monatlich abbezahlen und nun erklärt er ihr, dass sie die familie zu ernähre hat, das wäre nunmal so und am liebsten hätte er jetzt freien Zugang zu ihrem Konto.. Ohje, ich bin nur froh, dass sie einen guten Ehevertrag abgeschlossen hat, aber bevor sie sich wirklich scheiden lässt, muss wohl erst noch was größeres passiern...
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #13 - 25.10.2004 um 16:27:55
 
Zitat:
seinen zukuenftigen Partner sollte man an taten messen nicht an Worten.


Ich würde an dieser Stelle gerne mal den weisen Spruch einer Freundin zitieren:

Es kommt nicht darauf an was jemand sagt.
Es kommt auch nicht darauf an, was jemand tut.
Letztendlich zählt nur das Ergebnis.

Denn was nützt es einem, wenn Taten folgen, die aber auch kein befriedigendes Ergebnis bringen.

Wenn diese Frau meine Freundin wäre, würde ich ihr meine Meinung auf jeden Fall sagen. Aber auch ich glaube nicht, dass sie darauf hört. Aber so kann sie hinterher nicht mit dem Vorwurf kommen, man hätte sie in Ihr Unglück rennen lassen.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 25.10.2004 um 16:33:47
 
Zitat:
nun erklärt er ihr, dass sie die familie zu ernähre hat, das wäre nunmal so


Wie bitte? Warum ist das "nunmal so"?  Smiley

Soweit ich informiert bin, ist es gerade in afrikanischen Ländern üblich, dass der Mann die Familie ernährt und nicht die Frau.

Übrigens zum Ehevertrag: Der nützt ihr auch nicht viel, wenn er nach der Scheidung mal Sozialhilfe beantragt. Dann muss sie damit rechnen, dass der Staat sich das bei ihr zurückholt. Man kann mit einem Ehevertrag Ansprüche des Ehemannes ausschließen, aber nicht Ansprüche des Staates. Zumindest hat mir mein Anwalt das so erklärt. Und ich hoffe für sie, dass der Ehevertrag mit Übersetzung bei einem Notar abgeschlossen wurde. Sonst kann er ihn nämlich anfechten.
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