Zitat:Ich muß hier noch mal etwas klarstellen....
Ich wollte hier in keinster Weise eine Gruppe von Menschen eine " Negative" Bezeichnung geben....des weiteren war es nicht meine Absicht hier " Hilfe zum Asylmißbrauch" zu erhalten.Bevor ich hier selbst gepostet habe,war ich schon des öfteren gerne Gast dieses Forums.Vielleicht sollten Experten auch mal davon ausgehen ,das nicht jeder Poster über "Fachliches Wissen" im Bezug auf Ausländergesetze bzw. Asylgesetze verfügt. Schade das einem immer gleich...
Betrug ,Mißbrauch etc.vorgeworfen wird ohne vielleicht nochmal nachzufragen...man selbst emfindet andere Dinge beim posten vielleicht erwähnenswerter als die Experten...
Euch allen einen schönen Abend ..Kelly
Sorry,
ich habe Dir niemals unterstellt, dass Du Asylmißbrauch betreiben willst. Ich wollte nur die Situation ohne schönreden darstellen.
Was meinen Hinweis an die Moderatoren anbelangt, finde ich, dass der Begriff "Asylant" unzutreffend ist und von jemand der nach seinem eigenen Profil mit einem Ausländer verlobt ist- btw hast Du oben gepostet Du seist verheiratet - sollte man erwarten können, dass der korrekte Begriff Asylbewerber/ Asylberechtigter verwendet wird.
Die Verwendung des Begriffs "Asylant" ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass eine Auseinandersetzung mit dem Asylrecht überhaupt nicht stattgefunden hat. Deswegen wird er von vielen Deutschen in Unkenntnis oder abwertend gebraucht. Ich stehe voll zu dem was unser Asylrecht den politisch verfolgten gewährt.
Ich stehe aber auch genauso entschieden gegen jede den Sinn des Asylrechts entstellende Absicht, über das Asylrecht eine ansonsten nicht mögliche Einreise nach Deutschland erzwingen zu wollen.
Aus den vorgenannten Gründen bin ich absolut gegen das was Dein "Verlobter" zur Zeit mit Hilfe seines Anwalts versucht, nämlich die illegale Einreise und den ebensolchen illegalen Aufenthalt über eine rechtsmißbräuchliche Verwendung des Asylfolgeverfahrens zu verlängern. Dein "Verlobter" ist aus einem sicheren Staat illegal nach Deutschland eingereist wohlwissend, dass ihn hier nur die Ablehnung seines Asylbegehrens erwarten kann.
Meine ersten Ratschläge waren völlig ernst gemeint, um Dir und ihm einen legalen Weg aufzuzeigen, in Deutschland als Ehepaar zu leben. Wenn dazu eine freiwillige Ausreise erforderlich ist, so muß in den sauren Apfel gebissen werden.
Aber gleichwohl, kann Dich niemand zwingen, Ratschläge anzunehmen.
Ein Forumsmitglied hat ein sehr passendes Motto dazu:
Wer Fragen stellt, muß gewärtig sein, Antworten zu bekommen.