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Heirat mit Asylant (Gelesen: 10.791 mal)
Kellymaus36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2004 um 16:29:52
 
Hallo an Alle...ich habe folgendes Problem...ich bin seit 2J mit einem Algerier zusammen...wir haben uns in Frankreich kennen gelernt..Feb 2003  kam er nach Deutschland und hat  zum 1.mal Asyl beantragt.Dieser wurde leider abgelehnt...aus Angst  vor Abschiebung ist er dann zurück nach Frankreich ..und unsere Odysse begann...ich flog zwischen Frankreich und Deutschland hin und her..ich bin noch verheiratet,lebe in Scheidung...warte nur auf den Termin..Liebe läßt einem manchmal Dinge tun die nicht wirklich überlegt sind,er kam nach Deutschland..illegal ...das Schiksal wollte es so das er am Tag seiner Ankunft in eine Kontrolle kam und inhaftiert wurde.Das einzigste was ich für ihn tun konnte war einen Anwalt einzuschalten.Der wiederum beantragte ein Asylfolgeantrag.Er sitzt noch immer in Haft...(keine anderen Straftaten vorhanden)Wir wollen nur zusammen sein..heiraten..aber irgendwie sehe ich keine Lösung...meine Scheidung zieht sich in die Läng,meine Anwältin hofft täglich auf Terminzuweisung...ich habe Angst das er bis zur Scheidung schon ausgewiesen ist....weiß jemand von Euch einen Rat?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.10.2004 um 16:33:38
 
Hi,
welche Art Haft ist es denn?
Hat er Papiere?

Ggf. mit der ABH klären, ob sie ihn bei Vorlage eines Passes und eines Flugtickets freiwillig ausreisen lassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Kellymaus36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.10.2004 um 16:45:50
 
Hallo Mick.. es wurde eine Haftstrafe angeordenet bis zum 22.11.04 ...da er letztes Jahr nach seiner Ausreise(diese wurde der ABH vorher nicht mitgeteilt).per Haftbefehl gesucht wurde.Er besitzt keinen Pass...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 21.10.2004 um 18:07:23
 
Zitat:
Er besitzt keinen Pass...


Hi

ohne Paß wird unabhängig von Deinem Scheidungsverfahren aus einer Eheschließung nichts werden.

Nebenbei, was soll der Asylfolgeantrag, der ist ohne einem Anwalt nahetreten zu wollen völliger Schwachsinn, da dein Freund aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Außerdem ist er ja wohl nicht aus Verfolgungsgründen nachgereist. Sorry, aber ich kann das  :kotz kriegen, wenn dasdurchaus ernstzunehmende Asylrecht derartig mißbraucht wird. Und einem Anwalt, der solches mitmacht würde ich weder als Behörde noch als Privatmann jemals vertrauen können. Daumen runter

Ich kann Dir und ihm nur empfehlen, ab sofort gegenüber den deutschen Behörden mit offenen Karten zu spielen.

Sorry,
Ronny

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.10.2004 um 18:14:15
 
Hi...meinst Du mit offenen Karten,der ABH mitteilen das wir heiraten wollen oder was?Es git nichts was wir sonst offen legen sollten...
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Kellymaus36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.10.2004 um 18:16:40
 
zusatz....  wir haben alle Karten offen gelegt...es gibt nichts was verheimlicht wurde...Kelly
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ronny
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Antwort #6 - 21.10.2004 um 18:31:25
 
Zitat:
Hi...meinst Du mit offenen Karten,der ABH mitteilen das wir heiraten wollen oder was?Es git nichts was wir sonst offen legen sollten...


Hi,

ich wollte genau das empfehlen.

Was das Asylfolgeverfahren angeht, solltet ihr den Antrag zurücknehmen, den Rückflug buchen und die freiwillige Heimreise anbieten.

Eine Eheschließung ist ja eh erst mit einem Paß und nach Deiner Scheidung möglich.

Ihr vermeidet mit der freiwilligen Ausreise eine Abschiebung mit ggf. Ausweisung und Festsetzung einer Einreisesperre. Einer späteren Einreise zum Zwecke Eurer Eheschließung steht auf diesem Weg weniger entgegen, als wenn ihr diesem eingeschlagenen Weg Eures Winkeladvokaten weiter folgt.

Außerdem bitte ich die Moderatoren ggf. mal an der Überschrift was zu ändern, denn die Bezeichnung "Asylant" ist im allgemeinen bereits negativ besetzt, und deutet eigentlich genau auf die Mißbrauchsgeschichte eines Asylverfahrens hin.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.10.2004 um 18:47:34
 
Rückflug buchen?.... Er kann nicht zurück nach Algerien,da er an politischen Aktionen gegen die Regierung teilgenommen hat...und ihn da eine Strafe erwartet .wenn dann nach Frankreich ..aber da hat er auch keine Aufenthaltserlaubnis...  also wo soll er denn hin?
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ronny
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Antwort #8 - 21.10.2004 um 19:34:23
 
Ich denke mal, dass ein Kontakt mit dem Heimatstaat unumgänglich ist, weil er ohne den entsprechenden Paß nie zu einer Eheschließung kommen kann.

Es sei denn, er erhielte in Frankreich politisches Asyl.

Sorry
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.10.2004 um 19:45:44
 
Ich muß hier noch mal etwas klarstellen....
Ich wollte hier in keinster Weise  eine Gruppe von Menschen  eine " Negative" Bezeichnung geben....des weiteren war es nicht meine Absicht hier " Hilfe zum Asylmißbrauch" zu erhalten.Bevor ich hier selbst gepostet habe,war ich schon des öfteren gerne Gast dieses Forums.Vielleicht sollten   Experten auch mal davon ausgehen ,das nicht jeder Poster über "Fachliches Wissen"  im Bezug auf Ausländergesetze  bzw. Asylgesetze verfügt.  Schade das einem immer gleich...
Betrug ,Mißbrauch etc.vorgeworfen wird  ohne vielleicht nochmal nachzufragen...man selbst emfindet andere Dinge beim posten vielleicht erwähnenswerter als die Experten...

Euch allen einen schönen Abend ..Kelly
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Antwort #10 - 21.10.2004 um 20:09:26
 
Zitat:
Ich muß hier noch mal etwas klarstellen....
Ich wollte hier in keinster Weise  eine Gruppe von Menschen  eine " Negative" Bezeichnung geben....des weiteren war es nicht meine Absicht hier " Hilfe zum Asylmißbrauch" zu erhalten.Bevor ich hier selbst gepostet habe,war ich schon des öfteren gerne Gast dieses Forums.Vielleicht sollten   Experten auch mal davon ausgehen ,das nicht jeder Poster über "Fachliches Wissen"  im Bezug auf Ausländergesetze  bzw. Asylgesetze verfügt.  Schade das einem immer gleich...
Betrug ,Mißbrauch etc.vorgeworfen wird  ohne vielleicht nochmal nachzufragen...man selbst emfindet andere Dinge beim posten vielleicht erwähnenswerter als die Experten...

Euch allen einen schönen Abend ..Kelly


Sorry,

ich habe Dir niemals unterstellt, dass Du Asylmißbrauch betreiben willst. Ich wollte nur die Situation ohne schönreden darstellen.

Was meinen Hinweis an die Moderatoren anbelangt, finde ich, dass der Begriff "Asylant" unzutreffend ist und von jemand der nach seinem eigenen Profil mit einem Ausländer verlobt ist-  btw hast Du oben gepostet Du seist verheiratet - sollte man erwarten können, dass der korrekte Begriff Asylbewerber/ Asylberechtigter verwendet wird.

Die Verwendung des Begriffs "Asylant" ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass eine Auseinandersetzung mit dem Asylrecht überhaupt nicht stattgefunden hat. Deswegen wird er von vielen Deutschen in Unkenntnis oder abwertend gebraucht. Ich stehe voll zu dem was unser Asylrecht den politisch verfolgten gewährt.
Ich stehe aber auch genauso entschieden gegen jede den Sinn des Asylrechts entstellende Absicht, über das Asylrecht eine ansonsten nicht mögliche Einreise nach Deutschland erzwingen zu wollen.

Aus den vorgenannten Gründen bin ich absolut gegen das was Dein "Verlobter" zur Zeit mit Hilfe seines Anwalts versucht, nämlich die illegale Einreise und den ebensolchen illegalen Aufenthalt über eine rechtsmißbräuchliche Verwendung des Asylfolgeverfahrens zu verlängern. Dein "Verlobter" ist aus einem sicheren Staat illegal nach Deutschland eingereist wohlwissend, dass ihn hier nur die Ablehnung seines Asylbegehrens erwarten kann.

Meine ersten Ratschläge waren völlig ernst gemeint, um Dir und ihm einen legalen Weg aufzuzeigen, in Deutschland als Ehepaar zu leben. Wenn dazu eine freiwillige Ausreise erforderlich ist, so muß in den sauren Apfel gebissen werden.

Aber gleichwohl, kann Dich niemand zwingen, Ratschläge anzunehmen.

Ein Forumsmitglied hat ein sehr passendes Motto dazu:

Wer Fragen stellt, muß gewärtig sein, Antworten zu bekommen.
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Antwort #11 - 21.10.2004 um 20:50:57
 
@ ronny:

[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.10.2004 um 20:58:47
 
......jetzt mal zu der illegalität...das ist mit Sicherheit nicht unser Vorhaben...ich habe mich vorher nie mit dem Thema Asylrecht beschäftigt,daher auch der Anwalt...aber ich dachte das der schon weiß was er tut.. ??? ???.sicher...da stimme ich Dir zu ... ist es für unsere Zukunft besser er verlässt Deutschland wieder und versucht irgendwie in Kontakt mit seinem Heimatstaat zu treten,um einen Pass zu erhalten vielleicht finden wir ja irgendwie eine Möglichkeit. Den Anwalt werde ich gleich morgen anrufen .. Kelly
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Antwort #13 - 21.10.2004 um 21:13:51
 
Na gut, ich hab halt was gegen die Bezeichnung Asylant, weil sie immer negativ besetzt ist.

Aber im Ernst, was verspricht sich der Anwalt von einem Folgeverfahren.
M.E. verzögrt das nur, und die Chance auf Anerkennung wird nicht sehr groß sein.

Das mit der freiwilligen Ausreise usw. ist aus meiner Sicht die sinnvollste Lösung.

Wenn ihr das der ABH signalisiert, besteht auch die Chance auf ein Entgegenkommen.

Viel Glück
Ronny


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Antwort #14 - 21.10.2004 um 21:23:27
 
Zitat:
was verspricht sich der Anwalt von einem Folgeverfahren.


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